Mehrfamilienhaus bewerten: Ertragswert Schritt für Schritt
Ein Mehrfamilienhaus wird über den Ertrag bewertet. Sie sehen, warum der Liegenschaftszinssatz in Köln von 1,6 auf 2,8 Prozent stieg und was das kostet.
Das Wichtigste in Kürze
- 2,8 Prozent in Köln, 2,6 bis 4,9 Prozent in Berlin: So weit liegen die amtlichen Liegenschaftszinssätze für Mehrfamilienhäuser auseinander. Sie stammen aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse (§ 193 Abs. 5 BauGB), nicht aus einer Faustregel.
- Von 1,6 auf 2,8 Prozent in vier Jahren: So stieg der Kölner Liegenschaftszinssatz für Mietwohnhausgrundstücke vom Tiefpunkt 2021 bis zum Datenjahr 2025, mit einer Spitze von 2,9 Prozent in 2024 (Gutachterausschuss Köln). Das erklärt den Preisrückgang dieser Jahre rechnerisch.
- 367 Euro je Wohnung, 14,40 Euro je Quadratmeter: Die Modellansätze für Verwaltung und Instandhaltung an Stichtagen 2026, indexiert nach Anlage 3 ImmoWertV mit dem Verbraucherpreisindex des BMF-Schreibens vom 14. Januar 2026.
- 17,6 gegen 21,2 Prozent: So weit liegen die amtlichen Bewirtschaftungskostenquoten von Köln und Berlin auseinander. Wer die Berliner Quote in eine Kölner Rechnung setzt, verliert im Beispiel unten 46.500 Euro.
- 80 Jahre Gesamtnutzungsdauer: Der Modellwert für Mehrfamilienhäuser nach Anlage 1 ImmoWertV. Das Modernisierungsmodell der Anlage 2 streckt die Restnutzungsdauer auf höchstens 70 Prozent davon, also auf 56 Jahre.
- 146.000 Euro für zehn Jahre: So viel verliert das Rechenbeispiel unten, wenn die Restnutzungsdauer statt 36 nur 26 Jahre beträgt, weil die Modernisierungen nicht belegt sind.
Ein Mehrfamilienhaus wird im Ertragswertverfahren nach den §§ 27 bis 34 ImmoWertV bewertet. Der Wert ist der kapitalisierte Reinertrag plus Bodenwert. Über die Höhe entscheiden vier Größen, die Sie belegen müssen: Rohertrag, Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz. Der Zinssatz ist die schärfste davon: 1,6 statt 2,8 Prozent heben denselben Ertragswert um 25 Prozent.
| Stadt und Gutachterausschuss | Liegenschaftszinssatz Mehrfamilienhaus | Datenstand | Modellbesonderheit | Ausgewertete Kauffälle |
|---|---|---|---|---|
| Köln | 2,8 % (± 0,9) | Datenmaterial 2025 | ein Mittelwert für alle Mietwohnhausgrundstücke, abgeleitet mit 17,6 % Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer 36 Jahre, Mindestansatz 25 Jahre | 80 |
| Düsseldorf | 2,9 % (Baujahre bis 1947), 3,3 % (Baujahre ab 1948) | Grundstücksmarktbericht 2026 | Normobjekt in mittlerer Lage, höchstens 20 % gewerblicher Rohertragsanteil; Abschlag bis −35 % in sehr guten, bis −21 % in guten Lagen | nach Baujahresklassen getrennt |
| Berlin | 2,6 % bis 4,9 % | Stichtag 31.12.2024, Kauffälle 2022 bis 2024 | Staffelung nach Gebietsgruppe und durchschnittlicher Objektkaltmiete (4,00 bis 20,00 Euro/m²), nur ab vier Mieteinheiten | 698 |
| Hamburg | 4,37 % × Lage-, Alters-, Erstbezugs-, Stadtteil- und Aktualisierungsfaktor; zum 01.01.2026 rund 3,2 % | Aktualisierungsfaktor 0,732 zum 01.01.2026 | multiplikatives Faktorenmodell, Restnutzungsdauer regelhaft mindestens 30 Jahre | 1.104 (Kauffälle 2009 bis 2019) |
Quellen: Gutachterausschüsse Köln, Düsseldorf, Berlin und Hamburg; Hamburger Wert eigene Rechnung nach der dort veröffentlichten Formel.
Mit welchem Verfahren wird ein Mehrfamilienhaus bewertet?
Im Ertragswertverfahren. Die Verfahrenswahl ist nach § 6 Abs. 1 ImmoWertV nach Objektart, den Gepflogenheiten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und der Eignung der verfügbaren Daten zu treffen und zu begründen. Beim Renditeobjekt zeigen alle drei Kriterien auf dasselbe Verfahren.
Das Vergleichswertverfahren scheitert an der Datenlage: Mieterstruktur, Instandhaltungshistorie und Flächenmix machen zwei Häuser nie vergleichbar. Das Sachwertverfahren taugt nur als Kontrollrechnung, weil Investoren einen Zahlungsstrom kaufen.
Die ImmoWertV kennt drei Varianten. Das allgemeine Verfahren nach § 28 trennt Boden- und Gebäudeertrag und ist der Regelfall. Das vereinfachte nach § 29 kapitalisiert den gesamten Reinertrag und addiert den abgezinsten Bodenwert. Das periodische nach § 30 rechnet Zahlungsströme einzeln fort, wobei der Betrachtungszeitraum zehn Jahre nicht überschreiten soll, und kommt in Betracht, wenn die Erträge stark schwanken. Die Formeln im Detail erklärt der Artikel zum Ertragswertverfahren.
Woher bekommen Sie den Liegenschaftszinssatz für Ihr Objekt?
Ausschließlich vom örtlich zuständigen Gutachterausschuss, veröffentlicht im Grundstücksmarktbericht oder einer eigenen Datensammlung. Einen bundesweit gültigen Marktzins gibt es nicht, und ein selbst gewählter Rundzins ist die häufigste Fehlerquelle in Laienrechnungen.
Den Zins dürfen Sie nie ohne sein Modell übernehmen. Köln veröffentlicht einen Mittelwert mit Standardabweichung, Düsseldorf zwei Baujahresklassen mit Lageabschlägen, Berlin eine Staffel nach Gebietsgruppe und Objektmiete, Hamburg eine Multiplikation aus fünf Faktoren. § 10 ImmoWertV verlangt Modellkonformität: Dieselben Modelle und Modellansätze, die der Ableitung zugrunde lagen, sind bei der Anwendung zu verwenden. Berlin schreibt ausdrücklich in die Vorbemerkungen, dass Durchschnittsmiete, Bodenrichtwert, Bewirtschaftungskosten und Restnutzungsdauer sonst zu keinem marktgerechten Ergebnis führen.
Achten Sie auf die Fallzahlen. Der Kölner Wert beruht auf 80 Kauffällen, der Berliner auf 698. Nach Berechnungen des Forschungsinstituts GEWOS wurden 2024 bundesweit rund 34.700 Mehrfamilienhäuser verkauft, verteilt auf mehrere hundert Ausschüsse. Anschließend wird der Zins nach § 33 ImmoWertV objektspezifisch angepasst.
Welche Bewirtschaftungskosten werden abgezogen und in welcher Höhe?
Genau vier Positionen, abschließend geregelt in § 32 ImmoWertV: Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis und Betriebskosten im Sinne des § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB, soweit sie nicht durch Umlagen gedeckt sind. Kapitaldienst, Abschreibung und Einkommensteuer gehören nicht dazu.
| Kostenart | Basiswert Anlage 3 | Bezugsgröße | Stand 1.1.2021 | Stichtage 2026 (Faktor 1,5953) |
|---|---|---|---|---|
| Verwaltungskosten Wohnung | 230 Euro | je Wohnung und Jahr | 298 Euro | 367 Euro |
| Verwaltungskosten Garage oder Stellplatz | 30 Euro | je Einheit und Jahr | 39 Euro | 48 Euro |
| Instandhaltungskosten Wohngebäude | 9,00 Euro | je m² Wohnfläche und Jahr | 11,70 Euro | 14,40 Euro |
| Instandhaltungskosten Garage | 68 Euro | je Garage und Jahr | 88 Euro | 108 Euro |
| Mietausfallwagnis Wohnnutzung | 2 % | des marktüblich erzielbaren Rohertrags | 2 % | 2 % (nicht indexiert) |
| Verwaltungskosten gewerblicher Anteil | 3 % | des Rohertrags | 3 % | 3 % (nicht indexiert) |
| Mietausfallwagnis gewerblicher Anteil | 4 % | des Rohertrags | 4 % | 4 % (nicht indexiert) |
Quellen: Anlage 3 ImmoWertV; Indexierung nach deren Abschnitt III mit dem Verbraucherpreisindex aus dem BMF-Schreiben vom 14.01.2026.
Nachrechnen lässt sich das: 230 Euro Basiswert mal 123,0 geteilt durch 77,1 ergibt 366,93, kaufmännisch gerundet 367 Euro. 123,0 ist der Verbraucherpreisindex für Oktober 2025, 77,1 der für Oktober 2001, beide auf Basis 2020 gleich 100. Der Quadratmeterwert der Instandhaltung wird auf eine Nachkommastelle gerundet, alles Übrige auf volle Euro.
Ob Einzelansätze oder eine Quote richtig sind, entscheidet die Modellkonformität. Köln leitet seinen Zinssatz mit 17,6 Prozent Bewirtschaftungskosten vom Rohertrag ab. In Berlin blieben in 651 ausgewerteten Kauffällen 78,8 Prozent des Nettojahresrohertrags als Reinertrag übrig, die Kosten lagen also bei 21,2 Prozent. Wer den Kölner Zins nimmt, rechnet mit der Kölner Quote.
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Zählt die Ist-Miete oder die marktüblich erzielbare Miete?
Die marktüblich erzielbare. § 31 Abs. 2 ImmoWertV definiert den Rohertrag als die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich erzielbaren Erträge. Die tatsächlichen Mieten sind nur anzusetzen, wenn sie marktüblich erzielbar sind. Allein im periodischen Verfahren ergibt sich der Rohertrag aus den vertraglichen Vereinbarungen.
Maßgeblich ist damit, was Sie rechtlich durchsetzen können. Die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB erlaubt 20 Prozent in drei Jahren, in per Landesverordnung bestimmten Gebieten 15 Prozent. Die Mietpreisbremse deckelt Neuvermietungen auf 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, die Verordnungen laufen spätestens zum 31. Dezember 2029 aus.
Die Lücke wird gerade größer. Nach Angaben des Verbands deutscher Pfandbriefbanken stiegen die Neuvertragsmieten in Mehrfamilienhäusern im ersten Quartal 2026 um 3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr, die Kaufpreise nur um 2,2 Prozent. Der amtliche Verbraucherpreisindex für Nettokaltmieten legte im Juni 2026 nur um rund 1,9 Prozent zu, weil er Bestandsmieten misst. Wer über die Ist-Miete bewertet, verschenkt Wert; wer die Marktmiete ansetzt, ohne sie durchsetzen zu können, wird vom Käufer korrigiert. Ob eine Erhöhung formell trägt, prüft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Wie viel Restnutzungsdauer hat Ihr Mehrfamilienhaus noch?
Nach § 4 Abs. 3 ImmoWertV in der Regel die Differenz aus Gesamtnutzungsdauer und Alter. Für Mehrfamilienhäuser beträgt die Gesamtnutzungsdauer im Modell 80 Jahre, wie für Ein- und Zweifamilienhäuser und gemischt genutzte Wohnhäuser. Geschäfts- und Bürogebäude liegen bei 60 Jahren.
Instandsetzungen verlängern die Dauer, unterlassene Instandhaltung verkürzt sie. Anlage 2 ImmoWertV vergibt dafür maximal 20 Modernisierungspunkte: je 4 für Dacherneuerung samt Wärmedämmung und für die Dämmung der Außenwände, je 2 für Fenster und Außentüren, Leitungssysteme, Heizung, Bäder, Innenausbau und eine wesentlich verbesserte Grundrissgestaltung. 0 bis 1 Punkt bedeutet nicht modernisiert, 18 bis 20 Punkte umfassend modernisiert. Punkte gibt es nur für zeitnahe Maßnahmen: Je länger eine Modernisierung zurückliegt, desto weniger zählt sie. Die Streckung endet bei 70 Prozent der Gesamtnutzungsdauer, für ein Mehrfamilienhaus also bei 56 Jahren. Mehr rechtfertigt erst eine belegte Kernsanierung, in der Bewertungspraxis bis zu 90 Prozent.
Die Kapitalisierungsdauer entspricht exakt dieser Restnutzungsdauer, deshalb wirkt sie unmittelbar auf den Barwertfaktor. Die Ausschüsse setzen Untergrenzen: Köln rechnet mit mindestens 25 Jahren, Hamburg unterstellt wegen zwischenzeitlicher Modernisierungen regelhaft mindestens 30 Jahre.
Wie stark mindert ein Instandhaltungsstau den Wert?
Zweifach. Erstens verkürzt unterlassene Instandhaltung die Restnutzungsdauer und damit den Vervielfältiger. Zweitens sind Baumängel und Bauschäden nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 ImmoWertV besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale: Sie gehören nicht in den vorläufigen Verfahrenswert, sondern werden erst danach durch marktübliche Zu- oder Abschläge berücksichtigt. In dieselbe Kategorie fallen besondere Ertragsverhältnisse sowie Rechte und Belastungen.
Maßstab für die Höhe des Abschlags sind die heutigen Baukosten, nicht das Baujahr. Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude stiegen im Mai 2026 um 5,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten um 7,3 Prozent, Elektroinstallationen um 6,4 Prozent.
Belastbar wird der Abschlag nur mit datierten Handwerkerangeboten, eine pauschale Behauptung im Exposé korrigiert der Käufer im Preisgespräch nach unten. Wie einzelne Mängel den Wert treffen, zeigt der Artikel zur Wertminderung durch Baumängel und Sanierungsstau.
Wie rechnet sich der Ertragswert an einem Haus mit sechs Wohnungen?
Beispielobjekt in Köln, alle Zahlen sind bewusst gewählte Annahmen: Baujahr 1972, sechs Wohnungen, 420 Quadratmeter Wohnfläche, Grundstück 500 Quadratmeter, Bodenrichtwert 900 Euro je Quadratmeter, Fenster, Heizung und Bäder erneuert, Dach ungedämmt und undicht.
| Rechenschritt | Ansatz und Herleitung | Betrag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Rohertrag | 420 m² × 11,40 Euro × 12 Monate (Kölner Modellmiete) | 57.456 Euro | § 31 Abs. 2 ImmoWertV |
| Bewirtschaftungskosten | 17,6 % des Rohertrags, modellkonform zum Kölner Zinssatz | −10.112 Euro | § 32, § 10 ImmoWertV |
| Reinertrag | 57.456 − 10.112 | 47.344 Euro | § 31 Abs. 1 ImmoWertV |
| Bodenwert | 500 m² × 900 Euro | 450.000 Euro | § 28 Abs. 1 ImmoWertV |
| Bodenwertverzinsungsbetrag | 450.000 Euro × 2,8 % | −12.600 Euro | § 28 Abs. 1 ImmoWertV |
| Reinertragsanteil der baulichen Anlagen | 47.344 − 12.600 | 34.744 Euro | § 28 Abs. 1 ImmoWertV |
| Restnutzungsdauer | 80 − 54 = 26 Jahre, wegen der Modernisierungen auf die 36 Jahre des Kölner Modells verlängert | 36 Jahre | § 4 Abs. 3, § 10, Anlage 2 ImmoWertV |
| Barwertfaktor | nachschüssige Rentenbarwertformel, 2,8 % und 36 Jahre | 22,50 | § 34 ImmoWertV |
| Gebäudeertragswert | 34.744 Euro × 22,50 | 781.700 Euro | § 28 Abs. 1 ImmoWertV |
| Vorläufiger Ertragswert | 781.700 + 450.000 | 1.231.700 Euro | § 28 Abs. 1 ImmoWertV |
| Abschlag Dachsanierung | Handwerkerangebot, marktüblicher Abschlag | −120.000 Euro | § 8 Abs. 3 Nr. 2 ImmoWertV |
| Verkehrswert | gerundet | 1.112.000 Euro | § 6 Abs. 4 ImmoWertV, § 194 BauGB |
Zinssatz, Kostenquote und Restnutzungsdauer stammen aus demselben Kölner Modell. Wie stark die einzelnen Stellschrauben wirken, zeigt die Gegenrechnung ab dem vorläufigen Ertragswert von 1.231.700 Euro:
| Stellschraube | Ausgangswert | Veränderung | Wirkung auf den vorläufigen Ertragswert |
|---|---|---|---|
| Liegenschaftszinssatz | 2,8 % | auf 1,6 % (Kölner Wert für 2021) | +310.400 Euro (+25,2 %) |
| Liegenschaftszinssatz | 2,8 % | auf 3,5 % (steuerlicher Auffangwert, § 188 Abs. 2 BewG) | −140.600 Euro (−11,4 %) |
| Restnutzungsdauer | 36 Jahre | auf 26 Jahre (Modernisierung nicht belegt) | −146.000 Euro (−11,9 %) |
| Restnutzungsdauer | 36 Jahre | auf 46 Jahre (Modernisierungen nach Anlage 2 belegt) | +110.800 Euro (+9,0 %) |
| Rohertrag | 11,40 Euro/m² | auf 9,60 Euro/m² Ist-Miete | −168.200 Euro (−13,7 %) |
| Bewirtschaftungskosten | 17,6 % (Köln) | auf 21,2 % (Berliner Wert, modellfremd) | −46.500 Euro (−3,8 %) |
| Bodenrichtwert | 900 Euro/m² | auf 700 Euro/m² | −37.000 Euro (−3,0 %) |
Quelle: eigene Berechnung nach den §§ 28, 31, 32 und 34 ImmoWertV.
Die Gegenprobe in der Sprache des Investors: 1.112.000 Euro geteilt durch 57.456 Euro Jahresrohertrag ergibt Faktor 19,4. Köln weist 2025 einen Rohertragsfaktor von 21 aus, Spanne 15 bis 29. Das Ergebnis liegt also im unteren Mittelfeld, was zum Dachschaden passt. Mehr dazu unter Kaufpreisfaktor und Mietrendite. Welcher Zinssatz und welche Marktmiete für Ihr Objekt gelten, liefert keine Formel: Beides fließt in eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Mehrfamilienhauses ein, die eine Spanne liefert, aber kein Verkehrswertgutachten ersetzt.
Welche Unterlagen bestimmen den Wert Ihres Mehrfamilienhauses?
Jede Position der Rechnung oben braucht einen Beleg, sonst wird sie konservativ geschätzt. Über die übliche Unterlagenliste hinaus zählen vier Dokumente doppelt:
- Mieterliste je Einheit mit Fläche, Nettokaltmiete, Vorauszahlung, Mietbeginn, Datum der letzten Erhöhung und Staffel- oder Indexklauseln. Grundlage des Rohertrags nach § 31 Abs. 2 ImmoWertV.
- Betriebskostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Sie zeigen, welche Betriebskosten nicht umlagefähig sind und nach § 32 Abs. 1 ImmoWertV den Reinertrag mindern.
- Instandhaltungshistorie mit Rechnungen und Jahreszahlen für Dach, Fassade, Fenster, Stränge, Heizung und Elektrik. Sie begründet die Modernisierungspunkte nach Anlage 2 und damit die Restnutzungsdauer.
- Energieausweis, Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung. Die Ausweispflicht bei Verkauf und Vermietung gilt nach § 80 Abs. 3 auch nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz fort, das am 28. Juli 2026 verkündet wurde und die 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch aufgehoben hat.
Fehlt die Instandhaltungshistorie, wird die Restnutzungsdauer aus dem Baujahr abgeleitet. Im Beispiel oben sind das 146.000 Euro, ausgelöst allein durch fehlende Rechnungen. Für Erbschaft und Schenkung rechnet das Finanzamt daneben typisierend nach den §§ 184 bis 188 BewG. Wie Sie einem zu hohen Steuerwert nach § 198 BewG widersprechen, steht im Artikel zur Bewertung gegenüber dem Finanzamt.
Warum liefern kostenlose Online-Rechner beim Mehrfamilienhaus keinen brauchbaren Wert?
Weil ihnen die drei entscheidenden Eingaben fehlen. In Deutschland standen Ende 2025 rund 3,5 Millionen Mehrfamilienhäuser mit 23,6 Millionen Wohnungen, im Schnitt 6,7 Wohnungen je Gebäude. Ein Formular nach Postleitzahl, Baujahr und Wohnfläche kennt weder den örtlichen Liegenschaftszinssatz samt Modell noch die Kostenquote noch die belegte Restnutzungsdauer.
Dazu kommt der Zuschnitt der amtlichen Daten. Berlin lässt seine Liegenschaftszinssätze nur für Objekte ab vier Mieteinheiten gelten, nicht für Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäuser und nicht für Wohnungseigentum. Paketverkäufe und Share Deals gelangen gar nicht erst in die Kaufpreissammlung. Düsseldorf weist seine Ertragsfaktoren von 23,0 für Baujahre bis 1947 und 22,0 für jüngere Baujahre ausdrücklich als Mittelwerte aus, nicht als Richtwerte.
Belastbar wird es erst mit einer Bewertung, die den örtlichen Zinssatz modellkonform anwendet. Was ein Gutachten kostet, steht unter Immobiliengutachter und Kosten. Für die Einordnung vor dem Verkauf genügt zunächst eine Ersteinschätzung mit Angabe der Mieterträge.
Häufige Fragen
Wer darf ein Mehrfamilienhaus offiziell bewerten?
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erstellen der örtliche Gutachterausschuss, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie zertifizierte Sachverständige. Vor Gericht und gegenüber dem Finanzamt zählt die Qualifikation der Person, nicht die Bezeichnung. Eine Maklereinschätzung ist kein Gutachten.
Wie wirkt sich Leerstand auf den Ertragswert aus?
Rechnerisch kaum, wirtschaftlich sehr wohl. Der Rohertrag bemisst sich nach § 31 Abs. 2 ImmoWertV nach den marktüblich erzielbaren Erträgen, leerstehende Wohnungen gehen also mit der erzielbaren Miete ein. Der Leerstand schlägt über das Mietausfallwagnis und, bei strukturellem Leerstand, über einen Abschlag nach § 8 Abs. 3 ImmoWertV durch.
Gilt der Liegenschaftszinssatz meiner Stadt auch für ein Haus mit drei Wohnungen?
In Berlin ausdrücklich nicht: Die dortigen Sätze gelten nur ab vier Mieteinheiten. Andere Ausschüsse schneiden ihre Teilmärkte anders zu. Prüfen Sie deshalb immer die Vorbemerkungen des Grundstücksmarktberichts, sonst verletzen Sie die Modellkonformität nach § 10 ImmoWertV.
Warum liegt der Ertragswert bei gleicher Miete in Hamburg niedriger als in Köln?
Weil der Liegenschaftszinssatz höher liegt. Nach der Hamburger Formel ergeben sich zum 1. Januar 2026 rund 3,2 Prozent, in Köln sind es 2,8 Prozent. Bei 36 Jahren Restnutzungsdauer sinkt der Barwertfaktor dadurch von 22,50 auf 21,20.
Wie oft sollten Sie den Wert eines Mehrfamilienhauses neu ermitteln?
Sobald sich eine der vier Stellgrößen ändert. Der Hamburger Aktualisierungsfaktor sprang von 0,330 zum 1. Januar 2022 auf 0,969 zum 1. Januar 2024 und liegt seit dem 1. Januar 2025 unverändert bei 0,732. Eine zwei Jahre alte Bewertung kann deshalb weit danebenliegen, ohne dass sich am Haus etwas geändert hat.
Fazit
Der Wert eines Mehrfamilienhauses steht und fällt mit vier Größen, drei davon holen Sie beim Gutachterausschuss: Liegenschaftszinssatz, Bewirtschaftungskostenquote und Restnutzungsdauer müssen aus demselben Modell stammen, sonst ist das Ergebnis nicht marktgerecht. Den Rohertrag belegen Sie mit der Mieterliste, die Restnutzungsdauer mit Handwerkerrechnungen. Der erste Schritt ist deshalb nicht die Rechnung, sondern der Grundstücksmarktbericht Ihrer Stadt: Liegenschaftszinssatz für Mietwohngrundstücke suchen, Vorbemerkungen zum Modell mitlesen. Wie es danach weitergeht, beschreibt der Artikel zum Verkauf eines Mehrfamilienhauses.
Quellen
- ImmoWertV: § 4 Restnutzungsdauer, § 6 Verfahrenswahl, § 8 besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale, § 10 Modellkonformität, abgerufen im August 2026
- ImmoWertV: § 28 allgemeines Ertragswertverfahren, § 29 vereinfachtes Verfahren, § 30 periodisches Verfahren, § 31 Reinertrag und Rohertrag, § 32 Bewirtschaftungskosten, § 33 Liegenschaftszinssatz, § 34 Barwertfaktor, abgerufen im August 2026
- ImmoWertV: Anlage 1 Gesamtnutzungsdauer, Anlage 2 Modernisierungsgrad, Anlage 3 Bewirtschaftungskosten, abgerufen im August 2026
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln: Grundstücksmarktbericht 2026, Kap. 5.2.3, 5.2.4, 5.5 und 8, abgerufen im August 2026
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Düsseldorf: Grundstücksmarktbericht 2026, Kap. 5.3.3 und 5.3.4, abgerufen im August 2026
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin: Liegenschaftszinssätze 2025, Stichtag 31.12.2024 (Amtsblatt für Berlin Nr. 39 vom 19.09.2025), abgerufen im August 2026
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg: Immobilienmarktbericht Hamburg 2026, Kap. 7.3.3, abgerufen im August 2026
- Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 14.01.2026 zur Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG, abgerufen im August 2026
- BewG: § 188 Liegenschaftszinssatz und § 198 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, abgerufen im August 2026
- BauGB: § 193 Abs. 5 Aufgaben des Gutachterausschusses und § 194 Verkehrswert, abgerufen im August 2026
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 250 vom 16.07.2026 zum Wohnungsbestand und Pressemitteilung Nr. 241 vom 10.07.2026 zu den Baupreisen, abgerufen im August 2026
- Statistisches Bundesamt: Verbraucherpreisindex für Nettokaltmieten, abgerufen im August 2026
- Verband deutscher Pfandbriefbanken und vdpResearch: Pressemitteilung vom 12.05.2026 zum vdp-Immobilienpreisindex, abgerufen im August 2026
- GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung: Immobilienmarktanalyse IMA, Pressemitteilung September 2025, abgerufen im August 2026
- GModG: § 80 Abs. 3 Energieausweispflicht, BGB: § 558 Kappungsgrenze und § 556d Mietpreisbremse, abgerufen im August 2026
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