Energieausweis Hausverkauf: Pflicht, Fristen, Bußgeld
Ohne Energieausweis drohen beim Hausverkauf bis zu 10.000 Euro Bußgeld. Welche Ausweisart Sie brauchen, wann Sie ihn vorlegen müssen und was sich 2027 ändert.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 10.000 Euro Geldbuße: bei nicht rechtzeitiger Vorlage, fehlender Übergabe oder unvollständiger Anzeige (§ 108 Abs. 1 Nr. 18, 19, 21, Abs. 2 Nr. 2 GEG, Fassung seit 29. Juli 2026). Vorsatz oder Leichtfertigkeit sind Voraussetzung.
- Bauantrag vor dem 1. November 1977 zwingt zum Bedarfsausweis: bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen ohne Modernisierung auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 (§ 80 Abs. 3 GEG). Maßgeblich ist der Bauantrag, nicht das Baujahr.
- Spätestens bei der Besichtigung vorlegen, unverzüglich nach dem Kaufvertrag übergeben: Beides steht in § 80 Abs. 4 GEG, zum Vorlegen genügt ein sichtbarer Aushang.
- Fünf Pflichtangaben in jeder kommerziellen Immobilienanzeige: Ausweisart, Endenergiebedarf oder -verbrauch, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse (§ 87 Abs. 1 GEG).
- 28 Prozent niedrigerer Angebotspreis bei Klasse G: gemessener Abstand 2023 zu vergleichbaren Eigenheimen der Klasse A+ mit Bedarfsausweis, mit Verbrauchsausweis 20 Prozent (vdpResearch).
- Zum 1. Januar 2027 fällt die Bedarfsausweispflicht für Vor-1977-Wohngebäude weg: Das Gesetz vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) benennt das Gebäudeenergiegesetz zugleich in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) um.
Ja, der Energieausweis ist beim Hausverkauf Pflicht: Nach § 80 Abs. 3 Satz 1 GEG muss beim Verkauf eines bebauten Grundstücks ein Ausweis ausgestellt werden, sofern kein gültiger vorliegt. Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor und übergeben ihn unverzüglich nach dem Kaufvertrag. Fehlt er oder fehlen die Pflichtangaben in der Anzeige, droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.
Ist der Energieausweis beim Hausverkauf wirklich Pflicht?
§ 80 Abs. 3 Satz 1 GEG verlangt einen Energieausweis beim Verkauf eines bebauten Grundstücks sowie beim Verkauf von Wohnungs- oder Teileigentum, wenn für das Gebäude noch kein gültiger Ausweis vorliegt. Adressat ist der Verkäufer, nicht der Käufer.
Wichtig für Eigentumswohnungen: Der Ausweis wird nach § 79 Abs. 2 GEG für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Einheit. Wer eine Eigentumswohnung verkaufen will, fordert den Ausweis des Gesamtgebäudes bei der Verwaltung an.
Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Grundlage ist Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226). Die Paragrafennummern zum Energieausweis bleiben dieselben. Alle übrigen Verkaufspapiere listet die Übersicht der Unterlagen für den Hausverkauf.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: welchen brauche ich für mein Haus?
Grundsätzlich dürfen Sie wählen, mit einer harten Ausnahme: Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, schreibt § 80 Abs. 3 Satz 2 GEG den Energiebedarfsausweis vor. Satz 3 nimmt davon nur Gebäude aus, die schon bei Baufertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) erfüllten oder später darauf gebracht wurden. Entscheidend ist das Datum des Bauantrags, nicht das Baujahr.
| Kriterium | Energiebedarfsausweis | Energieverbrauchsausweis |
|---|---|---|
| Grundlage | Berechneter Bedarf aus Gebäudehülle und Anlagentechnik (§ 81 GEG) | Abgerechneter Endenergieverbrauch für Heizung und Warmwasser (§ 82 GEG) |
| Datenbasis | Gebäudeaufnahme und Bauunterlagen | Abrechnungen aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten, jüngste Abrechnungsperiode höchstens 18 Monate alt |
| Zwingend bei | unter fünf Wohnungen, Bauantrag vor dem 1.11.1977, ohne Modernisierung auf WSchV-1977-Niveau | kein gesetzlicher Zwang, nur Wahloption |
| Nutzerverhalten | wirkt sich nicht aus, rein rechnerisch | wirkt sich aus, Leerstände sind zu berücksichtigen |
| Kosten | deutlich teurer, abhängig von Gebäudegröße und Bauunterlagen | teilweise knapp unter 100 Euro |
| Angebotspreisabschlag Klasse G (2023) | minus 28 Prozent gegenüber Klasse A+ | minus 20 Prozent gegenüber Klasse A+ |
Quellen: §§ 80, 81, 82 GEG/GModG, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026; Verbraucherzentrale, Stand 09.10.2025; vdpResearch, Marktaspekte Januar 2024, hedonische Regression für 2023 auf rund 1,55 Millionen Eigenheim-Inseraten.
Ein Detail verschiebt den Kennwert des Verbrauchsausweises nach oben: Ist der dezentrale Warmwasserverbrauch unbekannt, erhöht er sich pauschal um 20 kWh je Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr erhöht (§ 82 Abs. 2 Satz 2 GEG), bei Raumluftkühlung kommen 6 kWh je gekühltem Quadratmeter dazu. Das kann eine Klassengrenze reißen.
Für welche Häuser gilt die Energieausweispflicht nicht?
Zwei Ausnahmen nennt § 79 Abs. 4 GEG. Erstens kleine Gebäude, auf die die Energieausweis-Vorschriften insgesamt nicht anzuwenden sind: Als klein gilt nach § 3 Abs. 1 Nr. 17 GEG ein Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche. Zweitens Baudenkmäler, auf die § 80 Abs. 3 bis 7 nicht anzuwenden ist, womit die Ausweispflicht beim Verkauf entfällt. Baudenkmal ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 GEG ein nach Landesrecht geschütztes Gebäude, maßgeblich ist die Eintragung in der Denkmalliste des Landes.
Kein Gebäude, kein Energieausweis: Wer ein unbebautes Grundstück verkaufen möchte, braucht keinen.
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Wann muss ich den Energieausweis vorlegen und wann muss ich ihn übergeben?
§ 80 Abs. 4 GEG kennt drei Zeitpunkte. Erstens die Vorlage: Verkäufer oder Makler müssen dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung den Ausweis oder eine Kopie vorlegen, wobei ein deutlich sichtbarer Aushang während des Termins genügt. Zweitens der Fall ohne Besichtigung: Dann ist der Ausweis unverzüglich vorzulegen, spätestens unverzüglich nach Aufforderung des Interessenten. Drittens die Übergabe: Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages erhält der Käufer den Ausweis oder eine Kopie.
Bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen kommt nach § 80 Abs. 4 Satz 6 GEG ein informatorisches Beratungsgespräch des Käufers mit einer ausstellungsberechtigten Person dazu, sofern es unentgeltlich angeboten wird.
Praktisch heißt das: Der Ausweis muss vor der ersten Besichtigung fertig sein, nicht erst zum Notartermin. Das verschiebt den Start im Ablauf des Hausverkaufs um die Bearbeitungszeit des Ausstellers.
Welche Angaben aus dem Energieausweis muss meine Immobilienanzeige enthalten?
Fünf, und zwar in jeder kommerziellen Immobilienanzeige vor dem Verkauf, sobald ein Energieausweis vorliegt (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 GEG):
- die Art des Energieausweises, also Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
- den im Ausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs
- die wesentlichen Energieträger für die Heizung
- bei Wohngebäuden das Baujahr
- bei Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse
Verantwortlich ist, wer die Veröffentlichung zu verantworten hat: Schalten Sie das Inserat selbst, haften Sie selbst, bei einem Immobilienmakler trifft die Pflicht ihn.
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn der Energieausweis fehlt?
Bis zu 10.000 Euro, gestützt auf § 108 Abs. 2 Nr. 2 GEG in der seit dem 29. Juli 2026 geltenden Fassung. Erfasst sind die nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfolgte Vorlage (Abs. 1 Nr. 18), die nicht rechtzeitige Übergabe (Nr. 19) und die unvollständige Immobilienanzeige (Nr. 21). Auch wer als Eigentümer unrichtige Daten für die Ausstellung bereitstellt, riskiert nach Nr. 20 dieselbe Größenordnung.
Zwei Einschränkungen gehören dazu: Die 10.000 Euro sind eine Obergrenze, kein Regelbetrag, und § 108 Abs. 1 GEG setzt vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln voraus. Zuständig sind die nach Landesrecht bestimmten Behörden. Diese Darstellung ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was kostet ein Energieausweis und wer darf ihn ausstellen?
Einfache Verbrauchsausweise sind laut Verbraucherzentrale teilweise schon für knapp unter 100 Euro zu haben, für Bedarfsausweise nennt sie keinen festen Betrag: Die aufwendigere Datenerhebung macht sie deutlich teurer. Warnschwelle nach unten: Ausweise unter 70 Euro sind laut Verbraucherzentrale meist Verbrauchsausweise, deren Daten übers Internet erhoben werden, und häufig fehlerhaft.
Ausstellen darf nur, wer die Qualifikation nach § 88 GEG hat, etwa bauordnungsrechtlich Nachweisberechtigte oder Handwerksmeister zulassungspflichtiger Baugewerbe. Stellen Sie als Eigentümer die Daten bereit, müssen Sie nach § 83 Abs. 3 GEG für deren Richtigkeit sorgen.
Wie lange ist mein Energieausweis gültig und wann wird ein neuer fällig?
Zehn Jahre ab Ausstellung, so § 79 Abs. 3 GEG. Prüfen Sie das Ausstellungsdatum, bevor Sie inserieren: Ein abgelaufener Ausweis erfüllt die Pflicht aus § 80 Abs. 3 Satz 1 nicht.
Vorzeitig verliert der Ausweis seine Gültigkeit nur in einem Fall: § 79 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 2 GEG verlangt Änderungen am Gebäude mit anschließender Gesamtbilanzierung. Ein isolierter Fenster- oder Heizungstausch ohne diese Bilanzierung löst keinen neuen Ausweis aus.
Was bedeutet das konkret für ein Einfamilienhaus von 1968?
Ausgangslage: freistehendes Einfamilienhaus, 140 Quadratmeter Wohnfläche, Bauantrag 1968, seit dem Bau nur die Fenster getauscht, Ölheizung, kein Dämmniveau der Wärmeschutzverordnung 1977.
Schritt 1, Ausweisart. Weniger als fünf Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977, nicht auf WSchV-Niveau gebracht: Der Bedarfsausweis ist zwingend, der günstigere Verbrauchsausweis rechtlich ausgeschlossen.
Schritt 2, Klasse. Der Bedarfsausweis weist 248 kWh je Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr aus. Anlage 10 zu § 86 GEG zieht die Grenze zur Klasse H bei 250, das Haus liegt mit 2 kWh Abstand noch in Klasse G.
Schritt 3, Anzeige. Pflichtangaben: Energiebedarfsausweis, 248 kWh/(m²·a), Heizöl, Baujahr 1968, Klasse G.
Schritt 4, Preiswirkung. Angenommen, ein realistischer Angebotspreis in Klasse G liegt bei 320.000 Euro. Das entspricht rechnerisch einem A+-Referenzwert von 320.000 / 0,72 = 444.444 Euro. Wäre ein Verbrauchsausweis zulässig, läge der statistische Abschlag bei 20 statt 28 Prozent, also bei 444.444 × 0,80 = 355.556 Euro. Die vom Gesetz erzwungene Ausweisart ist damit selbst preisrelevant. Es handelt sich um Korrelationen bei Angebotspreisen, nicht um garantierte Kaufpreiseffekte im Einzelfall.
Die 320.000 Euro sind eine Annahme, keine Bewertung. Welche Klasse Ihr Haus trägt, sagt Ihnen erst der Ausweis. Eine kostenlose Ersteinschätzung des Verkehrswerts liefert eine Preisspanne, kein Gutachten und keinen Energiekennwert. Ob sich Warten mit schlechter Effizienzklasse lohnt, behandelt der Artikel jetzt verkaufen oder warten.
Was ändert sich am Energieausweis ab dem 1. Januar 2027?
Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 ersetzt zum 1. Januar 2027 die §§ 80 bis 83 und 85 bis 87. Die wichtigste Änderung: Der Zwang zum Bedarfsausweis für Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 entfällt ersatzlos.
| Punkt | Rechtslage seit 29. Juli 2026 | Rechtslage ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Bedarfsausweis zwingend | ja bei unter fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1.11.1977 | entfällt, Bilanzierung nur noch für Nichtwohngebäude |
| Pflichtangaben in der Anzeige | Art, Endenergiebedarf oder -verbrauch, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse | Art, Ausstellungsdatum, Jahres-Primärenergiebedarf, Effizienzklasse, Baujahr, Energieträger |
| Form des Ausweises | Papier oder digital | digital und maschinenlesbar, Papier nur auf Verlangen |
| Ausnahme Baudenkmal | ja, § 80 Abs. 3 bis 7 nicht anwendbar | im neuen Wortlaut nicht mehr enthalten |
| Vorlage, Übergabe, Gültigkeit, Bußgeldrahmen | Besichtigung, Vertragsschluss, zehn Jahre, bis 10.000 Euro | unverändert |
Quellen: §§ 79, 80, 87, 108 GEG, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026; Gesetz vom 23. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 226 (Artikel 2 Nr. 31, 32 und 34, Artikel 9), recht.bund.de.
Für Ausweise, die vor dem 1. Januar 2027 ausgestellt wurden, bleiben in der Immobilienanzeige die bisherigen fünf Pflichtangaben maßgeblich (neuer § 112 Abs. 3 GModG). Wer 2026 einen Ausweis erstellen lässt, muss ihn also nicht ersetzen.
Häufige Fragen
Wer bezahlt den Energieausweis beim Hausverkauf, Verkäufer oder Käufer?
Der Verkäufer. § 80 Abs. 3 Satz 1 GEG richtet die Ausstellungspflicht an ihn, § 80 Abs. 4 verpflichtet ihn zur Vorlage und Übergabe. Eine Kostenerstattung durch den Käufer sieht das Gesetz nicht vor.
Reicht eine Kopie oder muss ich dem Käufer das Original übergeben?
Eine Kopie reicht. § 80 Abs. 4 Satz 5 GEG nennt ausdrücklich „den Energieausweis oder eine Kopie hiervon“.
Brauche ich für eine einzelne Eigentumswohnung einen eigenen Energieausweis?
Nein. Nach § 79 Abs. 2 GEG wird der Ausweis für das Gebäude ausgestellt, getrennte Ausweise gibt es nur für Gebäudeteile nach § 106 GEG. In der Regel liegt der Ausweis bei der WEG-Verwaltung.
Gilt die Energieausweispflicht auch bei einer Übertragung innerhalb der Familie?
§ 80 Abs. 3 Satz 1 GEG knüpft an den Verkauf an, nicht an jede Eigentumsübertragung. Ein Verkauf an Angehörige löst die Pflicht daher genauso aus. Ob eine unentgeltliche Übertragung erfasst ist, klären Sie vor dem Notartermin mit dem Notar.
Ist ein Online-Energieausweis ohne Vor-Ort-Termin zulässig?
Das Gesetz schreibt keinen Vor-Ort-Termin vor, verlangt aber nach § 83 Abs. 3 GEG, dass der Aussteller die Eigentümerangaben prüft und bei Zweifeln nicht zugrunde legt. Ein falscher Kennwert wandert direkt in Ihre Pflichtangaben in der Anzeige und damit in den Bußgeldtatbestand.
Fazit
Der Energieausweis ist die eine Verkaufsunterlage, deren Fehlen unmittelbar mit bis zu 10.000 Euro sanktioniert ist. Prüfen Sie zuerst das Ausstellungsdatum eines vorhandenen Ausweises gegen die Zehnjahresfrist, dann den Bauantrag gegen den 1. November 1977. Beauftragen Sie den Ausweis, bevor die erste Anzeige online geht, und halten Sie die fünf Pflichtangaben aus § 87 Abs. 1 GEG bereit. Welche Preisspanne für Ihr Haus realistisch ist, zeigt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Immobilie.
Quellen
- Gebäudeenergiegesetz § 79, Grundsätze des Energieausweises, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- Gebäudeenergiegesetz § 80, Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- Gebäudeenergiegesetz § 82, Energieverbrauchsausweis, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- Gebäudeenergiegesetz § 87, Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- Gebäudeenergiegesetz § 88, Ausstellungsberechtigung, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- Gebäudeenergiegesetz Anlage 10, Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes vom 23. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 226, recht.bund.de, abgerufen im August 2026
- Verbraucherzentrale, So kommen Sie an einen Energieausweis für Ihre Immobilie, Stand 09.10.2025, abgerufen im August 2026
- vdpResearch, Marktaspekte Wohnimmobilien: Energieverbrauch und Wohnimmobilienpreise, Januar 2024, abgerufen im August 2026
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