Gewerbeimmobilie verkaufen: Ertragsfaktor und Umsatzsteuer
Büro, Laden oder Halle: In Hamburg wurde 2025 im Mittel das 18,1-fache der Jahresnettokaltmiete gezahlt. So rechnen Käufer, das gilt bei der Umsatzsteuer.
Das Wichtigste in Kürze
- 18,1-fach für Büro und Geschäft, 22,1-fach für Wohnen: Mittlerer Ertragsfaktor der Hamburger Verkäufe 2025, also Kaufpreis geteilt durch Jahresnettokaltmiete.
- Rund 3.000 verkaufte Bürogebäude bundesweit im Jahr 2024: Dazu kamen 12.400 Handelsgebäude und 6.200 Industrie- und Produktionsgebäude.
- Steuerfrei, außer Sie optieren beim Notar: Der Verzicht nach § 9 UStG ist nur im beurkundeten Kaufvertrag möglich.
- Der Aktualisierungsfaktor fiel von 0,72 auf 0,55: So stark korrigierte das Hamburger Ertragsfaktor-Modell für Büro und Geschäft zwischen den Stichtagen 2023 und 2026; für Produktion und Logistik stieg er von 0,90 auf 0,94.
- Sie haften weiter für Altlasten: § 4 Abs. 6 Satz 1 BBodSchG greift, wenn Sie nach dem 1. März 1999 übertragen haben und die Altlast kannten oder kennen mussten.
Eine Gewerbeimmobilie wird über den Ertrag bezahlt, nicht über die Fläche. In Hamburg wurde 2025 für Büro- und Geschäftshäuser im Mittel das 18,1-fache der Jahresnettokaltmiete gezahlt, für reine Bürohäuser das 15,5-fache, für Mehrfamilienhäuser dagegen das 22,1-fache. Bundesweit wechselten 2024 nur rund 3.000 Bürogebäude den Eigentümer. Umsatzsteuer fällt an, wenn Sie im Notarvertrag dazu optieren.
Welcher Faktor ist beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie marktüblich?
Einen bundesweiten Faktor gibt es nicht, wohl aber amtliche Zahlen der Gutachterausschüsse, und die liegen unter denen für Wohnobjekte. Der Kehrwert ist die Bruttorendite: Faktor 18 entspricht 5,6 Prozent (eigene Rechnung). Entscheidend ist, wie dünn die Datenbasis ist: Hinter dem Wert für reine Bürohäuser stehen nur 12 Kauffälle, hinter dem für Geschäftshäuser und Läden nur 7. Zum 18,1-fachen schreibt der Bericht selbst: „Diese Zahl beruht auf wenigen und sehr heterogenen Kauffällen.“ Die Marktbewegung trennt die Objektarten: Im Hamburger Ertragsfaktor-Modell fiel der Aktualisierungsfaktor für Büro- und Geschäftshäuser vom Stichtag 1. Januar 2023 bis zum 1. Januar 2026 von 0,72 auf 0,55, für Produktions- und Logistik-Immobilien stieg er von 0,90 auf 0,94. Beim Liegenschaftszinssatz verläuft es spiegelbildlich: bei Büro und Geschäft von 1,07 auf 1,77, bei Produktion und Logistik unverändert 1,10. Ein höherer Zinssatz drückt den Ertragswert. Wie Faktor und Rendite zusammenhängen, steht im Beitrag zum Kaufpreisfaktor, die Rechenmechanik im Ertragswertverfahren.
| Objektart und Markt | Mittelwert | Spanne | Auswertbare Kauffälle |
|---|---|---|---|
| Hamburg, Büro- und Geschäftshäuser insgesamt | 18,1 | 7,7 bis 42,1 | 76 |
| Hamburg, reine Bürohäuser | 15,5 | 9,9 bis 34,8 | 12 |
| Hamburg, Geschäftshäuser und Läden | 17,2 | 10,9 bis 26,3 | 7 |
| Hamburg, gemischte Büro- und Geschäftshäuser | 18,3 | 9,8 bis 26,9 | 12 |
| Hamburg, Büro und Geschäft, Innenstadt | 19,7 | 16,3 bis 25,8 | 8 |
| Hamburg, Büro und Geschäft, sonstige Lagen | 17,6 | 7,7 bis 42,1 | 62 |
| Hamburg, Mehrfamilienhäuser (nachrichtlich) | 22,1 | 6,7 bis 63,8 | 205 |
| Berlin, Büro- und Geschäftsimmobilien ohne Einzelhandel | 18,2 (2024: 15,8) | keine Angabe | Anzahl nicht ausgewiesen |
Quellen: Immobilienmarktbericht Hamburg 2026, Kap. 2.3.5 und 2.4.5; Immobilienmarktbericht Berlin 2025/2026, Kap. 5.4.1. Höhere Faktoren gelten für Wohnobjekte, siehe Mehrfamilienhaus verkaufen.
Wer kauft eine Gewerbeimmobilie: Eigennutzer, Anleger oder Projektentwickler?
Alle drei, aber sie zahlen für verschiedene Dinge. Der Anleger rechnet mit dem Ertragsfaktor und der Restlaufzeit der Mietverträge. Der Eigennutzer rechnet mit dem Quadratmeterpreis der Nutzfläche: In Hamburg lag er 2025 bei Büro- und Geschäftshäusern im Mittel bei 3.146 Euro, in der Innenstadt bei 5.721 Euro. Der Projektentwickler rechnet mit dem Bodenwert; in Berlin lag der gewerbliche Spitzenwert zuletzt bei 4.500 Euro je Quadratmeter, während der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte für Bürostandorte zum 1. Januar 2026 überwiegend nach unten anpasste, lageabhängig um bis zu 25 Prozent und besonders deutlich außerhalb des S-Bahn-Rings: Periphere Lagen seien „von rückläufiger Nachfrage und steigenden Leerständen betroffen“. Auch die Größe entscheidet: rund 3,07 Millionen Euro je verkauftem Bürogebäude, aber nur rund 211.000 Euro je gewerblicher Teileigentumseinheit (eigene Rechnung, siehe Tabelle). Was Ihr Objekt trägt, hängt am Ertrag, und eine erste Werteinordnung kostet nichts.
| Kategorie | Transaktionen | Geldumsatz | Anteil | Rechnerisch je Transaktion |
|---|---|---|---|---|
| Handelsgebäude | 12.400 | 14,4 Mrd. Euro | 29,0 Prozent | rund 1,16 Mio. Euro |
| Übrige bebaute Grundstücke | 23.300 | 11,3 Mrd. Euro | 22,7 Prozent | rund 0,48 Mio. Euro |
| Industrie- und Produktionsgebäude | 6.200 | 10,0 Mrd. Euro | 20,2 Prozent | rund 1,61 Mio. Euro |
| Bürogebäude | 3.000 | 9,2 Mrd. Euro | 18,6 Prozent | rund 3,07 Mio. Euro |
| Beherbergung und Gastronomie | 2.400 | 2,5 Mrd. Euro | 5,0 Prozent | rund 1,04 Mio. Euro |
| Gewerbliches Teileigentum | 10.900 | 2,3 Mrd. Euro | 4,6 Prozent | rund 0,21 Mio. Euro |
| Summe Wirtschaftsimmobilien | 58.100 | 49,7 Mrd. Euro | 100 Prozent | rund 0,86 Mio. Euro |
Quelle: AK OGA, Immobilienmarktbericht Deutschland 2025, Kap. 4.3.3, Zahlen für 2024. Letzte Spalte: eigene Rechnung aus den beiden vorhergehenden.
Muss ich beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie Umsatzsteuer ausweisen?
Im Grundsatz nein. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG stellt „die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen“, steuerfrei. § 9 Abs. 1 UStG erlaubt Ihnen, den Umsatz als steuerpflichtig zu behandeln, „wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird“. Die Form ist streng: Nach § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG kann der Verzicht „nur in dem … notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden“. Motiv ist meist die Vorsteuer: § 15a UStG setzt für Grundstücke einen Berichtigungszeitraum von zehn Jahren; wer beim Umbau Vorsteuer gezogen hat und darin steuerfrei verkauft, zahlt anteilig zurück. Über Ihr Konto fließt trotzdem kein Steuerbetrag: Nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 Satz 1 UStG schuldet die Steuer der Erwerber, der für die Option ohnehin Unternehmer sein muss. Das ist allgemeine Information: Ob Sie optieren sollten, klären Sie vor der Beurkundung mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater, denn nachholbar ist sie danach nicht.
Wann ist der Verkauf eine Geschäftsveräußerung im Ganzen?
Wenn der Käufer Ihr Vermietungsunternehmen fortführt. Nach § 1 Abs. 1a UStG unterliegen „die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung“ nicht der Umsatzsteuer, und der Erwerber „tritt an die Stelle des Veräußerers“. Der Vorgang ist dann nicht steuerbar, und der Berichtigungszeitraum läuft nach § 15a Abs. 10 UStG weiter; Sie müssen dem Erwerber die erforderlichen Angaben machen. Ein leerstehendes, nie vermietetes Objekt ist typischerweise kein fortführungsfähiges Unternehmen; die Abgrenzung gehört zu Steuerberatung und Notariat.
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Welche Unterlagen verlangt ein Käufer bei einer Gewerbeimmobilie zusätzlich?
Er prüft Ertrag, Zulässigkeit der Nutzung und Umweltrisiken. Über die übliche Unterlagenliste hinaus brauchen Sie:
- Alle Mietverträge samt Nachtragskette und eine Mieterliste mit Fläche, Nettokaltmiete, Laufzeit, Optionen, Indexklauseln und Konkurrenzschutz.
- Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre mit Umlageschlüssel, denn im Gewerbe folgt die Umlage allein dem Mietvertrag.
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, dazu Baugenehmigung, Nutzungsänderungen, Stellplatznachweis und Brandschutzkonzept. Baulasten stehen nicht im Grundbuch; das Verzeichnis ist Landesrecht, in Nordrhein-Westfalen wirken sie nach § 85 BauO NRW 2018 „auch gegenüber Rechtsnachfolgern“.
- Aufstellung der Betriebsvorrichtungen. § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GrEStG rechnet „Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören“, nicht zum Grundstück. Kranbahn oder Tankanlage gehören gesondert aufgeführt; die Kaufpreisaufteilung besprechen Sie mit der Steuerberatung.
- Energieausweis für das Nichtwohngebäude. Nach § 87 Abs. 2 GModG, dem früheren Gebäudeenergiegesetz, sind in der Anzeige Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch „sowohl für Wärme als auch für Strom jeweils getrennt aufzuführen“, anders als beim Energieausweis für Wohngebäude.
Wie gehe ich mit Altlasten auf einem Betriebsgrundstück um?
Holen Sie vor der Vermarktung eine Auskunft aus dem Altlastenkataster der zuständigen Landesbehörde ein, legen Sie Befunde offen und regeln Sie sie im Vertrag. Der Grund steht in § 4 Abs. 6 Satz 1 BBodSchG: „Der frühere Eigentümer eines Grundstücks ist zur Sanierung verpflichtet, wenn er sein Eigentum nach dem 1. März 1999 übertragen hat und die schädliche Bodenveränderung oder Altlast hierbei kannte oder kennen mußte.“ Satz 2 nimmt aus, wer beim eigenen Erwerb schutzwürdig auf das Fehlen einer Altlast vertraut hat. Betroffen sind vor allem Werkstätten, Tankstellen, Reinigungen und Hallen mit wassergefährdenden Stoffen. Verschweigen hilft nicht: Es kann eine vereinbarte Haftungsfreizeichnung zu Fall bringen. Wie Bodengutachten oder Kaufpreiseinbehalte im Kaufvertrag abgebildet werden, gehört zum Notariat und zu anwaltlicher Beratung.
Was passiert mit den Gewerbemietverträgen beim Eigentümerwechsel?
Der Käufer übernimmt sie unverändert, mit allen Optionen, Indexklauseln und Konkurrenzschutzabreden. Kauf bricht nicht Miete gilt hier nur entsprechend: § 566 Abs. 1 BGB gilt unmittelbar für Wohnraum, § 578 Abs. 1 und 2 BGB erstreckt den Eintritt des Erwerbers auf Grundstücke und auf Räume, die keine Wohnräume sind. Nach § 566 Abs. 2 BGB haften Sie danach für Pflichtverletzungen des Erwerbers wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Zur Form: § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt nur noch Textform; die Übergangsfrist des Art. 229 § 70 Abs. 1 Satz 1 EGBGB endete am 1. Januar 2026. Wollen Sie leer verkaufen, gilt bei unbefristeten Verträgen § 580a Abs. 2 BGB: Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten, also rund ein halbes Jahr Vorlauf.
Wie lange dauert die Vermarktung einer Gewerbeimmobilie realistisch?
Länger als beim Wohnhaus, eine amtliche Statistik dazu gibt es nicht. Belastbar ist nur, wie dünn der Markt ist: Rund 3.000 verkaufte Bürogebäude im Jahr 2024 sind rechnerisch etwa acht pro Tag in ganz Deutschland (eigene Rechnung auf Basis der AK-OGA-Zahlen). In Hamburg wechselten 2025 insgesamt 161 Büro- und Geschäftshäuser den Eigentümer, rund drei pro Woche, während dieselbe Stadt 2.690 Ein- und Zweifamilienhäuser verkaufte. Der Geldumsatz mit Wirtschaftsimmobilien brach laut AK OGA von 2022 auf 2023 um 37 Prozent ein und legte 2024 nur um 7 Prozent zu. Der Preis wird deshalb über die Zeit gefunden, nicht über Reichweite. Verkaufsentscheidend sind Restlaufzeit der Mietverträge, Bonität der Mieter, Drittverwendungsfähigkeit und vollständige Unterlagen; Erfahrungswerte zur Dauer eines Hausverkaufs taugen hier nicht als Maßstab.
Wie stark verändert der Stichtag den Wert? Ein Rechenbeispiel aus Hamburg
Gerechnet mit dem Modell des Hamburger Gutachterausschusses. Annahme: Bürogebäude, Baujahr 1992, 1.200 Quadratmeter Nutzfläche, marktüblich erzielbare Nettokaltmiete 12,50 Euro je Quadratmeter im Monat, Normlage mit 900 Euro normiertem Bodenrichtwert.
- Jahresnettokaltmiete: 1.200 mal 12,50 Euro mal 12 gleich 180.000 Euro.
- Modellformel: 24,78 mal Lage-, Baualters-, Baujahrs-, Gebäudeart- und Aktualisierungsfaktor. Die ersten vier betragen hier jeweils 1,0.
- Stichtag 1. Januar 2026, Aktualisierungsfaktor 0,55: Ertragsfaktor 13,63, vorläufiger Vergleichswert rund 2,45 Millionen Euro (eigene Rechnung).
- Stichtag 1. Januar 2023, Aktualisierungsfaktor 0,72: Ertragsfaktor 17,84, Wert rund 3,21 Millionen Euro. Differenz rund 758.000 Euro oder 23,6 Prozent (eigene Rechnung).
Der Modellwert 13,63 liegt unter dem ausgewiesenen Mittelwert 15,5, weil er die Normlage abbildet; mit dem Stichprobenmittel des normierten Bodenrichtwerts von 1.877 Euro sind es 16,3 (eigene Rechnung). Die relative Standardabweichung des Kaufpreises vom vorläufigen Vergleichswert beträgt laut Bericht 20 Prozent nach oben wie nach unten. Eine Faktorrechnung liefert also eine Spanne, kein Gutachten. Den ersten Korridor bekommen Sie über die kostenlose Ersteinschätzung, für einen belastbaren Wert eine öffentlich bestellte oder zertifizierte sachverständige Person.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Gewerbeimmobilie und Wirtschaftsimmobilie?
Die Gutachterausschüsse führen den Markt als Wirtschaftsimmobilien: Handel, Beherbergung und Gastronomie, Büro- und Praxisimmobilien sowie Industrie und Produktion. Als Büroimmobilie gilt dort ein Objekt mit mindestens 50 Prozent Büronutzung; den Markt insgesamt nennt der AK OGA „ausgesprochen inhomogen“.
Warum finde ich große Gewerbeverkäufe in keiner amtlichen Kaufpreissammlung?
Weil sie oft als Anteilsverkauf laufen. Der Gutachterausschuss Berlin schreibt zu solchen Share Deals, es bestehe „keine Übersendungspflicht an den Gutachterausschuss. Sie werden daher in der Kaufpreissammlung nicht erfasst.“ Grunderwerbsteuerlich greifen dann die 90-Prozent-Schwellen des § 1 GrEStG.
Gilt beim Verkauf aus dem Betriebsvermögen die Zehnjahresfrist?
Nein, die Frist des § 23 EStG schützt nur privates Vermögen. Nach § 23 Abs. 2 EStG sind solche Einkünfte den anderen Einkunftsarten zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören. Gehört das Objekt zum Betriebsvermögen, zählt der Gewinn unabhängig von der Haltedauer zu den betrieblichen Einkünften.
Wie viel bringt ein Ladenlokal oder eine Praxis im Teileigentum?
In Berlin lagen die Preise je Quadratmeter Nutzfläche 2025 bei Läden und Gaststätten zwischen 2.248 und 6.119 Euro (Mittel 3.973 Euro, 97 Kauffälle), bei Büro- und Praxisräumen zwischen 2.122 und 6.274 Euro (Mittel 3.775 Euro, 44 Kauffälle).
Wer zahlt bei einer Gewerbeimmobilie die Maklerprovision?
Das ist frei verhandelbar. Die Textform des § 656a BGB gilt nur für Maklerverträge über „eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus“, eine Gewerbeimmobilie fällt weder darunter noch unter die gesetzliche Provisionsteilung. In Hamburg wurden 2025 nur 42 Prozent der Büro- und Geschäftshäuser über Makler vermittelt, bei Ein- und Zweifamilienhäusern 56 Prozent.
Fazit
Bei einer Gewerbeimmobilie entscheidet der Ertrag, und die amtlichen Faktoren liegen unter denen für Wohnobjekte: 18,1 gegenüber 22,1 in Hamburg. Der Käuferkreis ist klein, gute Preise entstehen deshalb über Zeit und vollständige Unterlagen, nicht über Reichweite. Die Umsatzsteuer ist der Punkt, an dem eine falsche Entscheidung nach der Beurkundung nicht mehr korrigierbar ist: Klären Sie die Option vorher mit Ihrer Steuerberatung. Weitere Beiträge finden Sie im Ratgeber Verkauf. Wenn Sie wissen wollen, in welchem Korridor Ihr Objekt liegt, starten Sie mit der kostenlosen Ersteinschätzung: unverbindlich und als Orientierung, nicht als Gutachten.
Quellen
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg: Immobilienmarktbericht Hamburg 2026, abgerufen im August 2026
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin: Immobilienmarktbericht Berlin 2025/2026, abgerufen im August 2026
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin: Liegenschaftszinssätze 2025, abgerufen im August 2026
- AK OGA: Immobilienmarktbericht Deutschland 2025 der Gutachterausschüsse, abgerufen im August 2026
- § 1 UStG (Geschäftsveräußerung im Ganzen), abgerufen im August 2026
- § 4 UStG (Steuerbefreiungen), abgerufen im August 2026
- § 9 UStG (Verzicht auf Steuerbefreiungen), abgerufen im August 2026
- § 13b UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers), abgerufen im August 2026
- § 15a UStG (Berichtigung des Vorsteuerabzugs), abgerufen im August 2026
- § 311b BGB (notarielle Beurkundung), abgerufen im August 2026
- § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete), abgerufen im August 2026
- § 578 BGB (Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume), abgerufen im August 2026
- § 580a BGB (Kündigungsfristen), abgerufen im August 2026
- § 656a BGB (Textform des Maklervertrags), abgerufen im August 2026
- Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, BGBl. 2024 I Nr. 323 (Art. 229 § 70 EGBGB), abgerufen im August 2026
- § 4 BBodSchG (Pflichten zur Gefahrenabwehr), abgerufen im August 2026
- § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge, Anteilsübertragungen), abgerufen im August 2026
- § 2 GrEStG (Grundstücke, Betriebsvorrichtungen), abgerufen im August 2026
- § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte), abgerufen im August 2026
- § 87 GModG (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen), abgerufen im August 2026
- § 85 BauO NRW 2018 (Baulasten und Baulastenverzeichnis), abgerufen im August 2026
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