Grundstück teilen und verkaufen: Kosten und Genehmigung
Die Teilungsvermessung kostet im NRW-Rechenbeispiel 4.290 Euro, das größte neue Flurstück ist dabei gebührenfrei. So teilen und verkaufen Sie rechtssicher.
Das Wichtigste in Kürze
- Das größte neue Flurstück ist in Nordrhein-Westfalen gebührenfrei: Je neu gebildetem Flurstück kostet die Vermessung 900 Euro mal Wertfaktor (1,0 bis 1,9) mal Flächenfaktor (1,0 bis 3,0), für das größte je Altflurstück nichts (Tarifstelle 1.3.3 VermWertKostT NRW).
- 4.290,40 Euro im Rechenbeispiel: So viel kosten Vermessung und Katasterfortführung nach dem NRW-Tarif für eine 500 Quadratmeter große Bauparzelle bei einem Bodenrichtwert von 250 Euro je Quadratmeter.
- Bundesweit keine Teilungsgenehmigung mehr, in Ländern und Gebietskulissen schon: In Nordrhein-Westfalen bleibt die Teilung bebauter Grundstücke ohne Genehmigung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung unwirksam (§ 7 Abs. 1 BauO NRW 2018), im Sanierungsgebiet gilt § 144 Abs. 2 Nr. 5 BauGB, im Umlegungsgebiet § 51 Abs. 1 BauGB.
- Der abgetrennte Garten ist nicht steuerfrei: Nach dem BFH-Urteil vom 26.09.2023 (IX R 14/22) gilt die Befreiung für Selbstnutzung nicht für eine abgetrennte unbebaute Teilfläche.
Eine Grundstücksteilung läuft in drei Schritten: Teilungsvermessung, Fortführung des Liegenschaftskatasters, Abschreibung im Grundbuch. Abgeschrieben wird nur, was im Kataster eine eigene Nummer hat (§ 2 Abs. 3 GBO). Nach dem amtlichen NRW-Kostentarif kostet das im Rechenbeispiel 4.290,40 Euro, bevor Notar, Grundbuch und Steuern dazukommen.
Was ist eine Grundstücksteilung und welche Arten gibt es?
Rechtlich ist die Teilung kein Vermessungsakt, sondern eine Willenserklärung. § 19 Abs. 1 BauGB definiert sie als „die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonst wie erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben werden soll“.
Zwei Wege führen dorthin. Die Realteilung schafft aus einem Flurstück mindestens ein weiteres mit eigener Katasternummer und eigenem Grundbuchblatt, das einzeln verkauft, belastet und bebaut werden kann; sie setzt zwingend eine Vermessung voraus. Die ideelle Teilung überträgt nur Miteigentumsanteile nach Bruchteilen: keine Vermessung, keine neue Katasternummer, kein zweites Grundstück und damit kein Bauplatz.
Zwei ähnlich klingende Vorgänge gehören nicht hierher: die Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz, aus der Wohnungs- und Teileigentum entsteht, und die Teilungsversteigerung, mit der Miteigentümer eine gemeinsame Immobilie zu Geld machen.
Das Flurstück ist dabei die Einheit des Liegenschaftskatasters, das Grundstück die Einheit des Grundbuchs, das seine Grundstücke nach den amtlichen Verzeichnissen der Länder benennt (§ 2 Abs. 2 GBO).
Brauche ich für die Teilung meines Grundstücks eine Genehmigung?
Die pauschale Aussage, die Teilungsgenehmigung sei bundesweit abgeschafft, stimmt nur für § 19 BauGB. Dessen Absatz 2 enthält die einzige bundesrechtliche Schranke: Durch die Teilung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans dürfen keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen widersprechen. Landesbauordnungen und besondere Gebietskulissen haben davon unabhängige Genehmigungsvorbehalte.
| Konstellation | Rechtsgrundlage | Genehmigung nötig | Zuständige Stelle | Frist und Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, keine besondere Gebietskulisse | § 19 Abs. 2 BauGB | Nein | keine | Die Teilung darf keine Verhältnisse schaffen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen |
| Bebautes, baugenehmigtes oder genehmigungsfrei bebaubares Grundstück in Nordrhein-Westfalen | § 7 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW 2018 | Ja, Wirksamkeitsvoraussetzung | Bauaufsichtsbehörde | Entfällt, wenn eine befugte Person die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit auf Grundlage eines Amtlichen Lageplans bescheinigt (§ 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2) |
| Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet | § 144 Abs. 2 Nr. 5 BauGB | Ja, schriftlich | Gemeinde | Entscheidung binnen eines Monats ab Antragseingang, per Zwischenbescheid um höchstens drei Monate verlängerbar, danach gilt sie als erteilt (§ 145 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 22 Abs. 5 BauGB); auch die Veräußerung (Nr. 1) und Baulasten (Nr. 4) sind genehmigungspflichtig |
| Umlegungsgebiet | § 51 Abs. 1 BauGB | Ja, schriftlich | Umlegungsstelle | Gilt ab Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung nach § 71 BauGB |
Quellen: § 19 BauGB, § 22 BauGB, § 51 BauGB, § 144 BauGB, § 145 BauGB, BauO NRW 2018.
Die NRW-Regelung wiegt schwer, weil sie an der Wirksamkeit hängt: Versagt werden darf zwar nur bei einem Verstoß gegen die BauO NRW oder den Bebauungsplan (§ 7 Abs. 2), ohne Genehmigung oder Bescheinigung bleibt die Teilung aber unwirksam. Prüfen Sie Ihren Fall vor dem Vermessungsauftrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde oder mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Wer führt die Teilungsvermessung durch, das Katasteramt oder ein ÖbVI?
Beide dürfen. Zuständig sind die Katasterbehörde und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. In Ländern mit amtlichem Kostentarif ist der Preis keine Verhandlungssache: In Nordrhein-Westfalen gilt die Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung in der Fassung ab 01.01.2026, in Brandenburg die Vermessungsgebührenordnung.
Entscheidend ist die Reihenfolge, nicht die Auswahl des Büros: Ohne Katasterfortführung keine Abschreibung im Grundbuch und kein eigenes Grundbuchblatt für den Käufer. Rechnen Sie mit zwei Gebührenblöcken, der Vermessung nach Tarifstelle 1 und der Katasterfortführung nach Tarifstelle 2.1.2; letztere kostet 60 Prozent der Grundaufwandspauschale, also 228 Euro, plus 30 Prozent der Flurstücksgebühr.
Was kostet es, ein Grundstück zu teilen?
Die üblichen Spannen von „etwa 2.000 Euro“ helfen nicht weiter, weil die Länder nach unterschiedlichen Grundlagen abrechnen: Nordrhein-Westfalen nach Fläche und Bodenrichtwert der neuen Flurstücke, Brandenburg nach der Länge der neuen Grenze. Die Rechnung unten teilt ein bebautes Grundstück in ein Hausgrundstück von 700 und eine Bauparzelle von 500 Quadratmetern, Bodenrichtwert 250 Euro je Quadratmeter; sie ist eine eigene Berechnung nach dem Kostentarif, kein veröffentlichter Beispielsfall.
| Tarifstelle | Was abgerechnet wird | Rechenweg | Betrag |
|---|---|---|---|
| 1.2 | Grundaufwandspauschale je Vermessungsantrag | Pauschale | 380,00 Euro |
| 1.3.1 | Basisgebühr für die Grenzniederschrift | Pauschale, unabhängig von der Zahl der Grenztermine | 500,00 Euro |
| 1.3.3 | Neues Flurstück, 500 m² | 900 × 1,6 (Wertfaktor) × 1,7 (Flächenfaktor) | 2.448,00 Euro |
| 1.3.3 | Neues Flurstück, 700 m², größtes neu gebildetes Flurstück je Altflurstück | gebührenfrei | 0,00 Euro |
| 1.3.2 | Abmarkung der bei Teilungsvermessungen vorgeschriebenen Grenzpunkte | gebührenfrei; zusätzlich beantragte Abmarkungen kosten 250 Euro × Wertfaktor | 0,00 Euro |
| 2.1.2.1 | Katasterfortführung, Grundaufwand | 60 % von 380 Euro | 228,00 Euro |
| 2.1.2.2 | Katasterfortführung, Flurstücksanteil | 30 % von 2.448 Euro | 734,40 Euro |
| Summe | 4.290,40 Euro |
Quellen: Kostentarif VermWertKostT NRW und VermWertKostO NRW, Fassung ab 01.01.2026.
Der Wertfaktor koppelt die Gebühr direkt an den Bodenrichtwert: 1,0 bis 80 Euro je Quadratmeter, 1,3 über 80 bis 200 Euro, 1,6 über 200 bis 500 Euro, 1,9 darüber. Ohne ermittelten Bodenrichtwert gilt pauschal 140 Euro je Quadratmeter. Der Flächenfaktor steigt mit der Flurstücksgröße von 1,0 (bis 5 Quadratmeter) auf 3,0 (bis 10.000 Quadratmeter). Wie Sie Ihren Wert nachschlagen, erklärt der Ratgeber zum Bodenrichtwert.
Nach der Vermessung folgen Grundbuch und Notar. In Brandenburg würde dieselbe Teilung nach Grenzlänge abgerechnet:
| Kostenblock | Bemessungsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Abschreibung im Grundbuch ohne Eigentumswechsel | Festgebühr | 50,00 Euro (Nr. 14160 GNotKG-KV) |
| Beurkundung des Kaufvertrags | 2,0-Gebühr nach Tabelle B, mindestens 120 Euro | Nr. 21100 GNotKG-KV |
| Eigentumsumschreibung auf den Käufer | 1,0-Gebühr nach Tabelle B (Nr. 14110 GNotKG-KV) | 435,00 Euro bei 200.000 Euro, 685,00 Euro bei 350.000 Euro |
| Unschädlichkeitszeugnis (NRW) | Zeitgebühr | höchstens 5.000,00 Euro (Tarifstelle 7.1) |
| Vermessung Brandenburg | Grundaufwand je Antrag + Gebühr je Meter Grenzlänge nach Bodenwert | 1.200,30 Euro + 8,50 bis 20,00 Euro je Meter, Mindestgrenzlänge 15 Meter (Tarifstelle 3.1) |
Quellen: Kostenverzeichnis GNotKG und Tabelle B; Kostentarif VermWertKostT NRW; VermGebO Brandenburg.
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Wie läuft die Grundstücksteilung Schritt für Schritt ab und wie lange dauert sie?
- Baurechtliche Vorprüfung: Bebauungsplan, Gebietskulisse und Genehmigungserfordernis (§ 19 Abs. 2 BauGB, Landesbauordnung).
- Vermessungsauftrag an Katasterbehörde oder ÖbVI, Grenztermin, Grenzniederschrift, Abmarkung.
- Fortführung des Liegenschaftskatasters, das neue Flurstück erhält seine Nummer (§ 2 Abs. 3 GBO).
- Abschreibung beim Grundbuchamt, das neue Grundstück bekommt ein eigenes Grundbuchblatt.
- Beurkundung des Kaufvertrags, Auflassung, Pfandfreigabe, Eigentumsumschreibung.
Verbindliche Fristen gibt es nur an zwei Stellen. Über die Sanierungsgenehmigung entscheidet die Gemeinde binnen eines Monats, per Zwischenbescheid verlängerbar um höchstens drei Monate; läuft die Frist ab, gilt sie als erteilt (§ 145 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 22 Abs. 5 BauGB). Ihr Vorkaufsrecht muss die Gemeinde nach § 28 Abs. 2 BauGB binnen drei Monaten ab Mitteilung des Kaufvertrags ausüben; bis die Nichtausübung nachgewiesen ist, darf das Grundbuchamt den Käufer nicht eintragen. Für Vermessung und Fortführung gilt keine gesetzliche Frist, fragen Sie die Auslastung der Katasterbehörde ab. Die übrigen Etappen beschreibt der Ratgeber zum Immobilienverkauf.
Ist die abgetrennte Fläche wirklich bebaubar und was passiert mit dem Restgrundstück?
Bebaubarkeit entsteht nicht durch die Teilung. Sie richtet sich danach, ob ein Bebauungsplan gilt (§ 30 BauGB), ob sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 BauGB), oder ob Außenbereich vorliegt (§ 35 BauGB). Hinzu kommt das Bauordnungsrecht: In Nordrhein-Westfalen darf ein Gebäude nur entstehen, wenn das Grundstück in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegt oder eine befahrbare, öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt dorthin hat (§ 4 Abs. 1 BauO NRW 2018).
Zwei Nebenwirkungen auf das Restgrundstück werden oft übersehen. Erstens die Abstandsflächen: Sie müssen auf dem Grundstück selbst liegen und dürfen sich nur auf ein anderes erstrecken, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass dort nur in der Abstandsfläche zulässige Anlagen entstehen (§ 6 Abs. 2 BauO NRW 2018). Die Regeltiefe beträgt in Nordrhein-Westfalen 0,4 H, mindestens 3 Meter (§ 6 Abs. 5), die Länder weichen hier voneinander ab. Schiebt die Teilung die Abstandsfläche des Bestandsgebäudes über die neue Grenze, wird das Haus formell rechtswidrig.
Zweitens die Grundflächenzahl: Sinkt die Grundstücksfläche, sinkt die zulässige Grundfläche im gleichen Verhältnis. Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen dürfen sie nach § 19 Abs. 4 BauNVO nur um bis zu 50 Prozent überschreiten, höchstens bis zu einer GRZ von 0,8. Aus einem großzügig bebauten wird so ein überbautes Grundstück.
Wie sichere ich Zufahrt, Leitungen und Erschließung für das neue Grundstück?
Der teuerste Denkfehler bei Hinterliegergrundstücken lautet, die Gemeinde müsse schon erschließen. § 123 Abs. 3 BauGB sagt das Gegenteil: Ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht nicht. Wie sich Erschließungszustand und Erschließungsbeiträge auf den Preis auswirken, zeigt der Beitrag zum unerschlossenen Grundstück.
Zufahrt und Leitungen sichern Sie deshalb privatrechtlich über eine Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB in Abteilung II des Grundbuchs, den günstigsten Baustein des Vorgangs: Für ein Wegerecht im Wert von 5.000 Euro berechnet der Notar laut Kostenbeispielen der Bundesnotarkammer eine halbe Gebühr von 30,00 Euro (Nr. 21201 Nr. 4 GNotKG-KV) plus Schreibauslagen und Umsatzsteuer.
In Ländern mit Baulastenverzeichnis kommt die öffentlich-rechtliche Ebene hinzu: Baulasten bedürfen der Schriftform, werden erst mit der Eintragung wirksam und gelten auch gegenüber Rechtsnachfolgern (§ 85 BauO NRW 2018). Beides parallel ist der Regelfall, denn die Grunddienstbarkeit bindet den Nachbarn, die Baulast die Bauaufsicht.
Was passiert mit Grundschuld und Rechten im Grundbuch, wenn ich nur einen Teil verkaufe?
Grundpfandrechte wandern bei der Teilung mit. Besteht eine Hypothek an mehreren Grundstücken, haftet jedes für die ganze Forderung (§ 1132 Abs. 1 BGB, über § 1192 Abs. 1 BGB auch für Grundschulden). Die alte Grundschuld Ihrer Baufinanzierung lastet nach der Abschreibung also in voller Höhe auch auf der abgetrennten Parzelle, was keine finanzierende Bank akzeptiert.
Der Standardweg ist die Pfandfreigabe: Verzichtet der Gläubiger auf das Recht an einem der Grundstücke, erlischt es dort (§ 1175 Abs. 1 Satz 2 BGB). Den Ablauf erklärt der Beitrag Grundschuld löschen.
Für kleine Teilflächen gibt es einen zweiten Weg: das Unschädlichkeitszeugnis. Es ersetzt die Zustimmung des Grundpfandgläubigers, wenn die Abschreibung dessen Sicherheit nicht nennenswert beeinträchtigt. In Nordrhein-Westfalen beruht es auf dem Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse vom 29.03.1966; die Gebühr richtet sich nach dem Zeitaufwand und beträgt höchstens 5.000 Euro. Ob der Weg offensteht, prüft der beurkundende Notar.
Lohnt sich die Teilung finanziell oder verkaufe ich besser im Ganzen?
Der Hebel liegt beim Entwicklungszustand: In Nordrhein-Westfalen kostete baureifes Land 2025 nach der amtlichen Kaufwertestatistik durchschnittlich 296,64 Euro je Quadratmeter, Rohbauland dagegen nur 86,03 Euro. Wer aus einer Gartenfläche eine baureife Parzelle macht, verschiebt den Wert in einer ganz anderen Größenordnung als die Vermessungskosten.
Gegenzurechnen ist der Wertverlust jenseits der neuen Grenze: weniger Fläche, weniger zulässige Grundfläche, ein neuer Nachbar und häufig ein Wegerecht über das eigene Grundstück. Beides bewerten Sie über den Bodenrichtwert, der nach § 196 Abs. 1 BauGB zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt wird; Auskunft erhält jedermann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (§ 196 Abs. 3 BauGB). Das Vorgehen zeigt der Beitrag Grundstückswert ermitteln.
Die Wertfrage gehört deshalb an den Anfang: Eine unverbindliche Ersteinschätzung ordnet Restgrundstück und Teilfläche ein. Wann sich der Verkauf im Ganzen lohnt, behandelt der Ratgeber Grundstück verkaufen.
Welche Steuern fallen an, wenn ich einen abgetrennten Grundstücksteil verkaufe?
Hier liegen die beiden teuersten Fallen. Die erste betrifft das selbstgenutzte Eigenheim: Der Bundesfinanzhof hat am 26.09.2023 (IX R 14/22) entschieden, dass der einheitliche Nutzungs- und Funktionszusammenhang zwischen dem selbst bewohnten Gebäude und dem Grund und Boden entfällt, soweit vom bisher ungeteilten Wohngrundstück ein unbebauter Teil abgetrennt wird. Die Befreiung für Selbstnutzung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG greift für den Gartenteil also nicht; im Streitfall ging es um 1.000 Quadratmeter. Die Zehnjahresfrist läuft ab der ursprünglichen Anschaffung, nicht ab der Teilung. Mehr dazu im Ratgeber zur Spekulationssteuer.
Die zweite Falle betrifft mehrere Parzellen: Wer ein Ursprungsgrundstück zerlegt und die Flurstücke einzeln veräußert, kann in die Nähe des gewerblichen Grundstückshandels geraten. Wer in der Regel binnen fünf Jahren nach der Anschaffung mindestens vier Objekte veräußert, bei dem indiziert die Drei-Objekt-Grenze eine bedingte Veräußerungsabsicht schon beim Erwerb; sie wirkt aber nur als Anscheinsbeweis und lässt sich durch objektive Umstände widerlegen (BFH, Beschluss vom 20.03.2025, III R 14/23). Beide Punkte betreffen vier- bis fünfstellige Beträge, klären Sie sie vor der Vermessung mit Ihrem Steuerberater.
Häufige Fragen
Kann ich mein Grundstück teilen, obwohl ein Haus darauf steht?
Ja, das ist der häufigste Fall. In Nordrhein-Westfalen braucht die Teilung eines bebauten Grundstücks aber die Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, sonst ist sie unwirksam (§ 7 Abs. 1 BauO NRW 2018). Prüfen Sie zudem, ob die Abstandsflächen des Bestandsgebäudes danach noch auf Ihrem Grundstück liegen.
Muss der Nachbar der Grundstücksteilung zustimmen?
Für die Teilung selbst nicht, sie ist eine Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt (§ 19 Abs. 1 BauGB). Nötig wird seine Mitwirkung, wenn Abstandsflächen Ihres Gebäudes auf seinem Grundstück liegen sollen: Dann muss er die Fläche öffentlich-rechtlich sichern, in Nordrhein-Westfalen mit einer schriftlichen Baulasterklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde (§ 6 Abs. 2 und § 85 BauO NRW 2018).
Muss die Grundstücksteilung vom Notar beurkundet werden?
Die Teilung selbst nicht, sie kostet im Grundbuch eine Festgebühr von 50,00 Euro (Nr. 14160 GNotKG-KV). Der anschließende Verkauf der Teilfläche muss dagegen notariell beurkundet werden (§ 311b Abs. 1 BGB), dafür fällt eine 2,0-Gebühr nach Tabelle B an.
Wer zahlt die Vermessungskosten, Käufer oder Verkäufer?
Eine gesetzliche Zuweisung gibt es nicht, das ist Verhandlungssache und gehört in den Kaufvertrag. Beachten Sie die Reihenfolge: Ohne Eintragung des neuen Flurstücks im Kataster gibt es keine Abschreibung im Grundbuch (§ 2 Abs. 3 GBO), die Vermessung ist also vorzuleisten.
Was ist ein Fortführungsnachweis und wofür brauche ich ihn?
Er dokumentiert die Fortführung des Liegenschaftskatasters, also die Entstehung des neuen Flurstücks mit eigener Nummer. Erst damit kann das Grundbuchamt abschreiben. In Nordrhein-Westfalen ist die erste beantragte Mehrausfertigung der Fortführungsmitteilung kostenlos, jede weitere kostet 30 Euro (Tarifstelle 2.1.3).
Fazit
Die Grundstücksteilung ist zuerst eine Genehmigungs-, dann eine Kostenfrage. Die bundesweite Teilungsgenehmigung ist Geschichte, in Nordrhein-Westfalen entscheidet aber weiterhin die Bauaufsicht über die Wirksamkeit, im Sanierungs- und Umlegungsgebiet die Gemeinde oder die Umlegungsstelle. Die Kosten sind kein Schätzwert, sondern nachrechenbar: 4.290,40 Euro im NRW-Rechenbeispiel. Klären Sie vor dem Vermessungsauftrag drei Dinge: Genehmigungserfordernis bei der Bauaufsichtsbehörde, Pfandfreigabe bei Ihrer Bank, steuerliche Folgen bei Ihrem Steuerberater. Der erste Schritt ist die kostenlose Ersteinschätzung.
Quellen
- Baugesetzbuch: § 19, Teilung von Grundstücken, § 22, Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen, § 28, Vorkaufsrecht, § 51, Verfügungs- und Veränderungssperre, § 123, Erschließungslast, § 144 und § 145, Genehmigung im Sanierungsgebiet, § 196, Bodenrichtwerte, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 2 GBO, Bezeichnung der Grundstücke und § 19 BauNVO, Grundflächenzahl, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), dort § 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden, § 6 Abstandsflächen, § 7 Teilung von Grundstücken und § 85 Baulasten, recht.nrw.de, abgerufen im August 2026
- Vermessungsgebühren der Länder: Kostentarif VermWertKostT NRW, Fassung ab 01.01.2026, VermWertKostO NRW und VermGebO Brandenburg, recht.nrw.de und bravors.brandenburg.de, abgerufen im August 2026
- Kostenverzeichnis (Anlage 1 GNotKG) und Gebührentabelle B (Anlage 2 GNotKG), gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- BFH, Urteil vom 26.09.2023, IX R 14/22 und BFH, Beschluss vom 20.03.2025, III R 14/23, bundesfinanzhof.de, abgerufen im August 2026
- IT.NRW, Kaufwerte für Bauland, Berichtsjahr 2025, statistik.nrw, und Bundesnotarkammer, Notarkosten mit Beispielen, notar.de, abgerufen im August 2026
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