Grundstückswert ermitteln: vom Bodenrichtwert zum Verkehrswert
Bodenrichtwert mal Fläche ist nur der Startwert. Im Rechenbeispiel bleiben von 525.000 Euro am Ende 199.000 Euro, weil fünf Korrekturposten dazwischenliegen.
Das Wichtigste in Kürze
- 62 Prozent Abstand: Im Beispiel unten sinkt der Wert von 525.000 Euro (Bodenrichtwert mal Fläche) auf rund 199.000 Euro Verkehrswert, weil fünf Korrekturposten nacheinander greifen.
- § 40 Abs. 1 und 2 ImmoWertV: Der Bodenwert ist ohne die vorhandenen baulichen Anlagen vorrangig im Vergleichswertverfahren zu ermitteln, Bodenrichtwerte dürfen nur „objektspezifisch angepasst“ verwendet werden.
- Höchstens 90 Prozent: So viel vom offenen Erschließungsaufwand darf die Gemeinde umlegen, mindestens 10 vom Hundert trägt sie selbst (§ 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB).
- 30 und 50 bis 54 Prozent: So viel vom Bodenrichtwert erzielte werdendes Wohnbauland in Brandenburg 2021 bis 2025 als Bauerwartungsland bzw. als Rohbauland (Grundstücksmarktbericht 2025 des Oberen Gutachterausschusses Brandenburg, S. 34).
- 21,14 bis 3.455,08 Euro je Quadratmeter: So weit lagen die Kaufwerte für baureifes Land 2025 zwischen Altmarkkreis Salzwedel und München auseinander (Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 61511). Bundesdurchschnitt: 271,86 Euro.
- § 247 Abs. 1 BewG: Für die Grundsteuer gilt Fläche mal Bodenrichtwert, Abweichungen vom Bodenrichtwertgrundstück bleiben ausdrücklich unberücksichtigt. Grundsteuerwert und Verkehrswert sind zwei verschiedene Zahlen.
Den Grundstückswert ermitteln Sie in zwei Schritten: Bodenrichtwert mal Fläche liefert den Startwert, danach folgen die objektspezifischen Anpassungen nach ImmoWertV. Dort entsteht der Unterschied. Im Beispiel dieses Artikels bleiben von 525.000 Euro rund 199.000 Euro. Welche Korrekturen greifen, hängt von Größe, Entwicklungszustand, beitragsrechtlichem Zustand, Belastungen und Bodenbeschaffenheit ab.
Warum ist Bodenrichtwert mal Fläche fast nie der echte Grundstückswert?
Weil die Verordnung diese Rechnung nicht kennt. § 40 Abs. 2 ImmoWertV erlaubt Bodenrichtwerte nur „objektspezifisch angepasst“, und § 16 Abs. 5 ImmoWertV bildet sie beim baureifen Land grundsätzlich für beitragsfreie Grundstücke ab. Der Richtwert beschreibt ein fiktives Normgrundstück der Zone, nicht Ihres. Die Verwechslung stammt aus dem Steuerrecht: Für den Grundsteuerwert schreibt § 247 Abs. 1 BewG die reine Multiplikation vor und schließt Abweichungen ausdrücklich aus.
| Wertfaktor | Rechtliche Grundlage | Wirkung auf den Bodenwert | Woran Sie es erkennen |
|---|---|---|---|
| Abweichende Größe, Tiefe oder Zuschnitt | § 19 ImmoWertV (Umrechnungskoeffizienten) | Zu- oder Abschlag gegenüber dem Bodenrichtwertgrundstück | Bodenrichtwertblatt nennt die Bezugsgröße (f = Fläche, t = Tiefe, b = Breite) |
| Erheblich übergroßes Grundstück | § 41 ImmoWertV | Übergroße Teilfläche wird getrennt und meist deutlich niedriger bewertet | Grundstück ist mehrfach so groß wie die üblichen Bauplätze im Ort |
| Abweichendes Maß der baulichen Nutzung | § 19 ImmoWertV, § 17 BauNVO | Zu- oder Abschlag über GFZ- bzw. WGFZ-Koeffizienten | Bebauungsplan setzt eine andere GRZ/GFZ fest als die Richtwertzone |
| Offene Erschließungsbeiträge | § 5 Abs. 2, § 16 Abs. 5 ImmoWertV, §§ 127 bis 135 BauGB | Abschlag in Höhe des zu erwartenden Beitrags, umlagefähig höchstens 90 Prozent des Aufwands | Richtwert ist mit „ebf“ gekennzeichnet, die Straße ist aber noch nicht endgültig hergestellt |
| Bebaubarkeit nur nach § 34 oder nur § 35 BauGB | §§ 34, 35 BauGB, § 3 Abs. 4 ImmoWertV | Von voller Baulandqualität bis zu Außenbereichsniveau | Kein Bebauungsplan, Lage am Ortsrand oder im Außenbereich |
| Baulast (Zuwegung, Abstandsfläche, Stellplatz) | § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6, §§ 46, 47 ImmoWertV | Abschlag über die kapitalisierten wirtschaftlichen Nachteile | Eintrag im Baulastenverzeichnis, in Bayern Dienstbarkeit im Grundbuch |
| Altlast oder Altlastenverdacht | § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 ImmoWertV, §§ 2, 4 BBodSchG | Abschlag über Untersuchungs- und Sanierungskosten, dazu ggf. merkantiler Minderwert | Eintrag im Altlastenkataster, frühere gewerbliche Nutzung |
| Hanglage, ungünstiger Zuschnitt, schlechter Baugrund | § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 5 ImmoWertV | Abschlag über die Mehrkosten gegenüber Normalbaugrund | Geländeversprung, Schnittform, Baugrundgutachten |
| Abrisskandidat auf dem Grundstück | § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ImmoWertV (Liquidationsobjekt) | Abschlag um Freilegungskosten abzüglich Verwertungserlösen und ersparten Baukosten | Gebäude ist wirtschaftlich nicht mehr nutzbar und steht zur alsbaldigen Freilegung an |
Quellen: ImmoWertV vom 14. Juli 2021, BauGB, BauNVO, BBodSchG sowie BMWSB, Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA), Nummern 2.(3), 5.(2).1, 8.(3).4, 8.(3).5, 9.(1).5 und 46.(2).3.
Wie rechne ich den Bodenrichtwert auf meine Grundstücksgröße um?
Über Umrechnungskoeffizienten. § 19 Abs. 1 ImmoWertV definiert sie als Faktoren für Wertunterschiede ansonsten gleichartiger Grundstücke, „insbesondere aus unterschiedlichem Maß der baulichen Nutzung oder der Grundstücksgröße und -tiefe“. Anlage 5 ImmoWertV sieht dafür auf dem Bodenrichtwertblatt die Kürzel f (Fläche), t (Tiefe) und b (Breite) vor: Steht dort 700 als Bezugsfläche und Ihr Grundstück misst 1.400 Quadratmeter, ist eine Anpassung fällig. Die Zahlenwerte leitet jeder Gutachterausschuss aus seiner eigenen Kaufpreissammlung ab, eine Tabelle aus dem Netz rechnet mit einem fremden Markt. Wo Sie den Ausgangswert finden, steht unter Bodenrichtwert abfragen und verstehen.
Was ist mein Grundstück wert, wenn es größer ist als die üblichen Bauplätze?
Die überschießende Fläche wird separat und meist deutlich niedriger bewertet. § 41 ImmoWertV verlangt bei erheblicher Überschreitung der marktüblichen Grundstücksgröße eine getrennte Ermittlung des Werts der überschießenden Teilfläche, in der Regel als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal; unterhalb dieser Schwelle arbeitet die ImmoWertA (Nummer 9.(1).5) mit Umrechnungskoeffizienten. Entscheidend ist, ob die Mehrfläche selbst bebaubar ist: Lässt sich das Grundstück in zwei Bauplätze teilen, bleibt der Quadratmeterpreis nahe am Richtwert. Liegt dahinter nicht abtrennbares Hinterland, fällt die Restfläche auf Gartenlandniveau.
Wie viel weniger ist mein Grundstück wert, wenn Erschließungsbeiträge offen sind?
Um den zu erwartenden Beitrag. Bodenrichtwerte für baureifes Land sind nach § 16 Abs. 5 ImmoWertV grundsätzlich erschließungsbeitragsfrei, erkennbar am Kürzel „ebf“; „ebp“ steht für beitrags- oder kostenerstattungspflichtig. Ist Ihr Grundstück ebp, der Richtwert aber ebf, fehlt im Startwert genau dieser Betrag. Die ImmoWertA (Nummer 5.(2).2) begrenzt das: Bereits endgültig hergestellte Anlagen sind unerheblich, ein Abschlag ist nur zu machen, wenn die Beitragspflicht am Qualitätsstichtag aufgrund konkreter Tatsachen kurzfristig zu erwarten ist.
Die Höhe steht in der Erschließungsbeitragssatzung Ihrer Gemeinde, nicht in einer bundesweiten Faustzahl. Der Aufwand umfasst Erwerb, Freilegung und erstmalige Herstellung einschließlich Entwässerung und Beleuchtung (§ 128 Abs. 1 BauGB), umlagefähig sind höchstens 90 Prozent (§ 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB), und der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück (§ 134 Abs. 2 BauGB).
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Was ist mein Grundstück wert, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?
Dann entscheidet die Umgebung. Im unbeplanten Innenbereich ist ein Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Gesichert heißt nach ImmoWertA Nummer 3.(4).3: Anbindung an öffentliche Verkehrsflächen, Strom, Wasser und Abwasserbeseitigung zum Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme.
Im Außenbereich sind nach § 35 BauGB nur privilegierte Vorhaben zulässig, etwa land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Entsprechend tief liegt das Wertniveau: Ackerland kostete in Brandenburg 2025 durchschnittlich 1,17 Euro je Quadratmeter (Spanne 0,24 bis 4,14 Euro, 851 Kaufverträge), baureife Grundstücke für den individuellen Wohnungsbau dagegen 219 Euro. Ausnahme nach ImmoWertA Nummer 3.(4).4: Bei bereits bebauten Außenbereichsgrundstücken ist in der Regel baureifes Land zugrunde zu legen, sogenanntes faktisches Bauland.
Was ist Bauerwartungsland oder Rohbauland im Vergleich zu baureifem Land wert?
Einen messbaren Bruchteil. § 3 ImmoWertV unterscheidet vier Entwicklungszustände, § 42 ImmoWertV erlaubt für Bauerwartungs- und Rohbauland die deduktive Ableitung vom baureifen Land unter Abzug der marktüblichen Kosten der Baureifmachung und unter Berücksichtigung von Wartezeit und Realisierungsrisiko. Zu diesen Kosten zählen nach ImmoWertA Nummer 42.2 auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, der Rückbau nicht nachnutzbarer Anlagen und die Beseitigung von Bodenkontaminationen.
| Entwicklungszustand (§ 3 ImmoWertV) | Was rechtlich gilt | Anteil am Bodenrichtwert, Wohnen | Anteil am Bodenrichtwert, Gewerbe |
|---|---|---|---|
| Fläche der Land- oder Forstwirtschaft | Land- oder forstwirtschaftlich nutzbar, keine Bauerwartung | Ackerland Brandenburg 2025: 1,17 Euro/m² im Mittel | keine Auswertung |
| Bauerwartungsland | Bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten | Berliner Umland 30 %, Weiterer Metropolenraum 30 % | Berliner Umland 18 %, Weiterer Metropolenraum 32 % (qualifizierte Bauerwartung) |
| Rohbauland | Planungsrechtlich für Bebauung vorgesehen, aber noch nicht erschlossen oder nach Lage, Form oder Größe unzureichend gestaltet | Berliner Umland 50 %, Weiterer Metropolenraum 54 % | Berliner Umland 95 %, Weiterer Metropolenraum 64 % |
| Baureifes Land | Nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar | 100 % (Bezugsgröße), Wohnbauland Brandenburg 2025: 219 Euro/m² | 100 % (Bezugsgröße) |
Quelle: Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg, Grundstücksmarktbericht 2025 (Juli 2026), S. 34, 36, 40 f. und 79. Ausreißerbereinigte Mittelwerte aus Kauffällen 2021 bis 2025 (Wohnen) bzw. 2016 bis 2025 (Gewerbe), gültig für Brandenburg, nicht bundesweit.
Ob eine Bauerwartung besteht, hängt an nachweisbaren Tatsachen: Darstellung im Flächennutzungsplan, förmliche Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens, Gemeinderatsbeschlüsse (ImmoWertA Nummer 3.(2)).
Wie viel zieht eine Baulast vom Grundstückswert ab?
So viel, wie der kapitalisierte wirtschaftliche Nachteil wert ist. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen, typisch als Abstandsflächen-, Zuwegungs- oder Stellplatzbaulast (ImmoWertA Nummer 46.(2).3); in Bayern stehen sie als Dienstbarkeit im Grundbuch statt im Baulastenverzeichnis. § 47 ImmoWertV nennt zwei Wege: Ableitung vom Wert des fiktiv unbelasteten Grundstücks über Umrechnungskoeffizienten oder Ansatz der wirtschaftlichen Vor- und Nachteile, wiederkehrende über die Restlaufzeit kapitalisiert. Praktisch zählt der Flächenverlust: Eine Zuwegungsbaulast bindet einen Streifen dauerhaft, eine Abstandsflächenbaulast verkleinert das bebaubare Feld.
Was macht ein Altlastenverdacht mit dem Wert meines Grundstücks?
Er wirkt doppelt. Über die Kosten: Nach ImmoWertA Nummer 8.(3).5 wird die Wertminderung über die Aufwendungen für Bodenuntersuchungen sowie Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen ermittelt; verzichtet man zur Kostenvermeidung auf eine naheliegende Bebauung, etwa die Unterkellerung, ist das zusätzlich anzusetzen. Und über den Ruf: Ein merkantiler Minderwert kommt in Betracht, wenn das Grundstück trotz vollständiger Beseitigung des Mangels weniger erzielt (ImmoWertA Nummer 8.(3).8 Buchstabe c). Rechtlich zählt schon der Verdacht: § 2 Abs. 6 BBodSchG definiert altlastverdächtige Flächen als Flächen mit Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen, sanierungspflichtig ist nach § 4 Abs. 3 BBodSchG neben dem Verursacher auch der Eigentümer.
Wie viel kostet mich eine Hanglage oder schlechter Baugrund?
Die belegbaren Mehrkosten gegenüber ebenem Normalbaugrund. Zur Bodenbeschaffenheit zählen nach § 5 Abs. 5 ImmoWertV die Bodengüte, die Eignung als Baugrund und Bodenverunreinigungen, nach ImmoWertA Nummer 5.(5).3 auch Kampfmittel; Zuschnitt und Topographie wirken nach ImmoWertA Nummer 2.(3) über Abstandsflächen, Erschließungsflächen und realisierbare Gebäudemaße. Ein Baugrundgutachten und ein Angebot für Hangsicherung ersetzen hier jede Faustregel. Steht auf der Fläche eine wirtschaftlich nicht mehr nutzbare Bauruine, mindern zusätzlich die Freilegungskosten abzüglich Verwertungserlösen den Bodenwert (§ 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ImmoWertV); wie ein noch nutzbares bebautes Grundstück bewertet wird, steht unter Verkehrswert einer Immobilie.
Wie groß ist der Unterschied in einem durchgerechneten Fall?
Ein unbebautes Baugrundstück, 1.400 Quadratmeter, unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB, Bodenrichtwertzone 375 Euro je Quadratmeter (orientiert am Kaufwert für baureifes Land im Rhein-Sieg-Kreis 2025: 375,96 Euro, Regionaldatenbank Deutschland). Das Bodenrichtwertgrundstück misst 700 Quadratmeter und ist erschließungsbeitragsfrei.
- Startwert: 1.400 m² × 375 Euro = 525.000 Euro. Genau so rechnet das Finanzamt für die Grundsteuer (§ 247 Abs. 1 BewG).
- Größe (§ 41 ImmoWertV): Bauplatz 700 m² × 375 Euro = 262.500 Euro, nicht selbstständig bebaubares Hinterland 700 m² × 375 Euro × 0,25 = 65.625 Euro. Zwischenwert 328.125 Euro.
- Erschließungsbeitrag (§§ 127 ff. BauGB): Die Anliegerstraße ist nicht endgültig hergestellt, der Ausbau steht im Haushalt. Beitragsfähiger Aufwand 40.000 Euro, davon 90 Prozent umlagefähig = 36.000 Euro. Zwischenwert 292.125 Euro.
- Hanglage (§ 2 Abs. 3, § 5 Abs. 5 ImmoWertV): rund 3 Meter Gefälle zur Straße, Angebot für Hangsicherung und Gründung 25.000 Euro über Normalbaugrund. Zwischenwert 267.125 Euro.
- Zuwegungsbaulast (§§ 46, 47 ImmoWertV): 3 Meter breit, 30 Meter lang, also 90 m² dauerhaft nicht anders nutzbar: 90 m² × 375 Euro × 0,50 = 16.875 Euro. Zwischenwert 250.250 Euro.
- Altlastenverdacht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 ImmoWertV): bis 1988 Hofstelle mit Eigenverbrauchstankstelle, im Altlastenkataster geführt. Untersuchung, Aushub und Entsorgung 45.000 Euro, dazu merkantiler Minderwert von 3 Prozent auf 205.250 Euro = 6.158 Euro. Ergebnis 199.092 Euro, gerundet rund 199.000 Euro.
Belegt sind die Rechenregeln und die 90-Prozent-Grenze. Sachverständig zu schätzen sind die Faktoren 0,25 für das Hinterland, 0,50 für die Baulastfläche und die 3 Prozent merkantiler Minderwert; die drei Kostenansätze stammen aus Gemeindeauskunft und Fachgutachterangeboten.
Wenn Ihnen nur eine Zahl fehlt, nämlich das Preisniveau Ihrer Lage, ist eine kostenlose Ersteinschätzung des Verkehrswerts der schnellste nächste Schritt: kein Gutachtenersatz, aber die Spanne, gegen die Sie die Korrekturposten oben rechnen.
Häufige Fragen
Wer ermittelt offiziell den Wert meines Grundstücks?
Die amtlichen Gutachterausschüsse: Sie führen die Kaufpreissammlung, ermitteln die Bodenrichtwerte und erstatten auf Antrag Verkehrswertgutachten. § 198 Abs. 2 BewG stellt sie und zertifizierte Sachverständige für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gleich.
Wie oft werden Bodenrichtwerte neu ermittelt?
Mindestens zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres, so § 196 Abs. 1 BauGB. Sie sind zu veröffentlichen, jedermann kann bei der Geschäftsstelle Auskunft verlangen. Maßgeblich ist der Stichtag, nicht der Zeitpunkt Ihrer Abfrage.
Ist der Grundsteuerwert dasselbe wie der Verkehrswert?
Nein. Der Grundsteuerwert eines unbebauten Grundstücks ergibt sich nach § 247 Abs. 1 BewG aus Fläche mal Bodenrichtwert, Abweichungen bleiben ausdrücklich unberücksichtigt. Genau diese Abweichungen machen den Verkehrswert aus. Für geerbte Grundstücke gilt ein eigenes Bewertungsverfahren, dazu Erbschaftssteuer bei Immobilien.
Wer zahlt den Erschließungsbeitrag beim Verkauf?
Nach § 436 Abs. 1 BGB trägt der Verkäufer, soweit nichts anderes vereinbart ist, Erschließungsbeiträge und sonstige Anliegerbeiträge für Maßnahmen, die bis zum Tag des Vertragsschlusses bautechnisch begonnen sind. Die Regelung ist abdingbar, Kaufverträge enthalten oft abweichende Klauseln. Fällig wird der Beitrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 135 BauGB).
Wo erfahre ich, ob eine Baulast oder Altlast eingetragen ist?
Baulasten stehen im Baulastenverzeichnis der unteren Bauaufsichtsbehörde, in Bayern als Dienstbarkeit im Grundbuch. Altlasten und Verdachtsflächen führt die Bodenschutzbehörde im Altlastenkataster. Beide Auskünfte gehören vor die Preisfindung. Die vollständige Liste steht unter Unterlagen für den Hausverkauf.
Brauche ich für ein unbebautes Grundstück ein Verkehrswertgutachten?
Für den freien Verkauf reicht in der Regel eine belegte Markteinschätzung. Ein Gutachten lohnt, wenn eine dritte Instanz die Zahl akzeptieren muss: Finanzamt, Gericht, Erbengemeinschaft oder Betreuungsgericht. Bei Baulasten, Altlastenverdacht oder ungeklärtem Entwicklungszustand ist es auch beim freien Verkauf das schlagkräftigere Argument.
Fazit
Die eigentliche Wertermittlung passiert in den Korrekturen: Größe und Zuschnitt nach §§ 19 und 41 ImmoWertV, beitragsrechtlicher Zustand nach § 16 Abs. 5, Entwicklungszustand nach §§ 3 und 42, Belastungen und Bodenbeschaffenheit nach § 8 Abs. 3. Holen Sie zuerst drei Auskünfte ein, nämlich Bodenrichtwertblatt mit Bezugsgröße, Baulastenverzeichnis und Altlastenkataster, und lassen Sie sich parallel eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Grundstückswerts geben. Wie es danach weitergeht, steht unter Grundstück verkaufen, weitere Bewertungsfragen sammelt der Überblick Immobilienbewertung.
Quellen
- ImmoWertV, Gesamtfassung vom 14. Juli 2021, insbesondere §§ 3, 5, 8, 16, 19, 40, 41, 42, 47 und Anlage 5, abgerufen im August 2026
- BMWSB, Muster-Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertA), veröffentlicht am 5. Oktober 2023, abgerufen im August 2026
- BauGB, §§ 34, 35, 127 bis 135 und 196, abgerufen im August 2026
- BBodSchG, §§ 2 und 4, abgerufen im August 2026
- BewG, §§ 198 und 247, abgerufen im August 2026
- Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg, Grundstücksmarktbericht 2025, veröffentlicht Juli 2026, abgerufen im August 2026
- Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 61511 Kaufwerte für Bauland, Tabelle 61511-01-03-4-B, Berichtsjahr 2025, abgerufen im August 2026
- Statistisches Bundesamt, Themenseite Bau- und Immobilienpreisindex, Kennzahl Kaufwerte für Bauland (baureifes Land), abgerufen im August 2026
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