Wohnfläche berechnen: WoFlV-Regeln und Haftungsfallen
Ab zwei Metern voll, ab einem Meter halb, Balkon zu einem Viertel: So berechnen Sie die Wohnfläche nach der WoFlV und vermeiden den Streit über 171,74 Quadratmeter.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Viertel für den Balkon: Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen „in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte“, unbeheizbare Wintergärten zur Hälfte (§ 4 WoFlV).
- Nie Wohnfläche: Zubehörräume wie Kellerräume, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen bleiben außen vor (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 WoFlV).
- Treppe raus, Einbauschrank rein: Treppen mit über drei Steigungen fallen heraus, Einbaumöbel und Badewannen zählen mit (§ 3 WoFlV).
- 66.411 Euro vergeblich eingeklagt: Das Exposé nannte „ca. 200 m²“, ein Architekt 171,74 m². Die Minderung scheiterte, weil die Fläche nicht in der Urkunde stand und der vereinbarte Haftungsausschluss griff (BGH, Az. V ZR 78/14).
- Keine Zehn-Prozent-Toleranz: Die Grenze stammt aus dem Mietrecht und wurde dort für Mieterhöhungen aufgegeben (BGH, Az. VIII ZR 266/14).
Wohnfläche berechnen heißt: erst bestimmen, welche Räume zur Wohnung gehören, dann die Grundfläche nach den lichten Maßen im Inneren messen, dann anrechnen (§ 1 Abs. 2 WoFlV). Raumteile ab zwei Metern zählen voll, ab einem Meter zur Hälfte, darunter nicht. Keller, Heizungsraum und Garage bleiben draußen. Die deutsche Durchschnittswohnung misst 94,0 Quadratmeter (Statistisches Bundesamt, Jahresende 2025).
Was wird von der Grundfläche abgezogen und was bleibt drin?
Abgezogen wird weniger, als die meisten annehmen: § 3 Abs. 3 WoFlV kennt vier Ausnahmen, § 3 Abs. 2 WoFlV dagegen sechs Positionen, die ausdrücklich in der Grundfläche bleiben.
| Position | Behandlung | Bedingung im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Tür- und Fensterbekleidungen samt Umrahmungen | einbezogen | ohne Einschränkung | § 3 Abs. 2 Nr. 1 |
| Fuß-, Sockel- und Schrammleisten | einbezogen | ohne Einschränkung | § 3 Abs. 2 Nr. 2 |
| Fest eingebaute Öfen, Heiz- und Klimageräte, Herde, Bade- oder Duschwannen | einbezogen | ohne Einschränkung | § 3 Abs. 2 Nr. 3 |
| Freiliegende Installationen | einbezogen | ohne Einschränkung | § 3 Abs. 2 Nr. 4 |
| Einbaumöbel | einbezogen | ohne Einschränkung | § 3 Abs. 2 Nr. 5 |
| Versetzbare Raumteiler | einbezogen | nur wenn nicht ortsgebunden | § 3 Abs. 2 Nr. 6 |
| Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehende Pfeiler und Säulen | fällt heraus | nur bei Höhe über 1,50 m und Grundfläche über 0,1 m², beides zugleich | § 3 Abs. 3 Nr. 1 |
| Treppen und Treppenabsätze | fällt heraus | nur bei über drei Steigungen | § 3 Abs. 3 Nr. 2 |
| Türnischen | fällt heraus | ohne Einschränkung | § 3 Abs. 3 Nr. 3 |
| Fenster- und offene Wandnischen | fällt heraus | wenn sie nicht bis zum Fußboden reichen, oder bis zum Fußboden reichen und höchstens 0,13 m tief sind | § 3 Abs. 3 Nr. 4 |
Quelle: Wohnflächenverordnung, § 3 (gesetze-im-internet.de), abgerufen im August 2026.
Wie berechne ich die Wohnfläche Schritt für Schritt?
In drei Schritten, und die Reihenfolge steht im Gesetz: „Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen“ (§ 1 Abs. 2 WoFlV). Schritt zwei geht am häufigsten schief: Gemessen wird „nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen“ ab „Vorderkante der Bekleidung“ (§ 3 Abs. 1 WoFlV), also innen ab Putz, nicht nach Außenmaß.
Grundlage darf eine Ausmessung im fertiggestellten Wohnraum sein oder eine Bauzeichnung, die für ein bauordnungsrechtliches Verfahren gefertigt oder dafür geeignet ist und die lichten Maße erkennen lässt; wurde abweichend von ihr gebaut, ist neu auszumessen oder nach berichtigter Zeichnung zu rechnen (§ 3 Abs. 4 WoFlV). Jeder Ausbau entwertet damit die alte Berechnung, die zu den Unterlagen für den Hausverkauf zählt.
Welche Räume gehören überhaupt zur Wohnfläche und welche nie?
§ 2 WoFlV zieht drei Kreise. Absatz 1 erfasst die Räume, „die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören“. Absatz 2 nimmt Wintergärten, Schwimmbäder, Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen hinzu, aber nur bei ausschließlicher Zugehörigkeit: Eine gemeinschaftlich genutzte Dachterrasse fällt ganz heraus, nicht bloß auf ein Viertel. Absatz 3 nimmt drei Gruppen wieder heraus: Nr. 1 die Zubehörräume, Nr. 2 Räume, „die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen“, Nr. 3 Geschäftsräume.
Vor dem Bundesgerichtshof waren die Souterrainräume einer als „Wohnfläche 125 qm“ beworbenen Wohnung „bauordnungsrechtlich wegen zu geringer Deckenhöhe nicht zum Wohnen zugelassen“; die Teilungserklärung nannte 68,66 qm (Az. V ZR 186/18, zurückverwiesen ohne Sachentscheidung). Ob ein ausgebauter Kellerraum seinen Status als Zubehörraum verliert, regelt die Verordnung nicht.
Wie viel einer Dachschräge zählt, und wo liegt die Ein-Meter-Linie?
Zur Hälfte zwischen einem und zwei Metern, voll ab zwei Metern, gar nicht darunter (§ 4 Nr. 1 und 2 WoFlV; den Bereich unter einem Meter führt die Norm nicht auf). Entscheidend ist, wo die Linien auf dem Boden liegen:
- Lichte Höhe an der Traufwand über dem Fertigfußboden messen, nicht über der Rohdecke; ein eigenes Höhenmaß nennt die Verordnung nicht.
- In den Raum hineingehen, bis das Maßband unter der Schräge einen Meter anzeigt, und markieren.
- Dasselbe bei zwei Metern wiederholen.
- Beide Markierungen parallel zur Traufwand verlängern und die drei Streifen einzeln aufmessen.
Bei 45 Grad Neigung und 0,60 Meter Kniestock liegt die Ein-Meter-Linie 0,40 Meter und die Zwei-Meter-Linie 1,40 Meter von der Traufwand entfernt (eigene Rechnung); bei flacherer Neigung rücken beide weiter in den Raum.
Zählt der Balkon mit 25 oder mit 50 Prozent?
Im Regelfall mit einem Viertel: § 4 Nr. 4 WoFlV rechnet Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen „in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte“ an. Die Hälfte ist damit die begründungsbedürftige Obergrenze, Kriterien für den höheren Ansatz nennt die Verordnung nicht. Für die früher übliche Zweite Berechnungsverordnung nennt der Bundesgerichtshof ebenfalls „Spielräume für den Bauherrn bei dem Ansatz der Dachterrassen“ (Az. V ZR 78/14). Wer über ein Viertel hinausgeht, schreibt den Grund in die Berechnung. Wie Sie die Flächenangabe im Exposé formulieren, steht im eigenen Beitrag.
Warum steht in meinen Unterlagen eine andere Wohnfläche als im Exposé?
Weil es für frei finanzierte, selbst genutzte Häuser keine verbindliche Methode gibt. Der Bundesgerichtshof stellt fest, „dass es eine gesetzliche Bestimmung zur Berechnung der Wohnflächen selbst genutzter Wohnhäuser nicht gibt“, und nennt DIN 283, §§ 42 bis 44 II. BV alter Fassung und §§ 2 bis 4 WoFlV nebeneinander als einschlägig (Az. V ZR 78/14). Dazu kommt der Bestandsschutz: Eine bis zum 31. Dezember 2003 nach der Zweiten Berechnungsverordnung erstellte Berechnung bleibt bestehen; erst spätere bauliche Änderungen, „die eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich machen“, lösen die WoFlV aus (§ 5 WoFlV, § 42 II. BV). Ein Haus von 1994 mit unverändertem Grundriss trägt also legal eine alte Zahl.
| Begriff | Rechtsgrundlage | Wofür er gilt | Warum er abweicht |
|---|---|---|---|
| Wohnfläche | §§ 2 bis 4 WoFlV | zwingend nur nach dem Wohnraumförderungsgesetz (§ 1 Abs. 1 WoFlV), sonst üblicher Standard; amtliche Wohnungsstatistik | halbiert Dachschrägen, viertelt Balkone, schließt Zubehör- und Geschäftsräume aus |
| Gebäudenutzfläche | § 3 Abs. 1 Nr. 10 GModG, Nutzfläche nach DIN V 18599: 2018-09 | Energieausweis, Endenergiewert je m² und Jahr | erfasst nur, was beheizt oder gekühlt wird, unabhängig von der Zugehörigkeit zur Wohnung |
| Wohnfläche im Sinne der Grundsteuer | § 254 BewG mit Anlage 39 | Grundsteuerwert im Bundesmodell, Sprungstellen bei 60 und 100 m² | Flächen zu anderen als Wohnzwecken „gelten als Wohnfläche“ und werden bei Ein- und Zweifamilienhäusern addiert |
| Nutzfläche nach DIN 277 | technische Norm, in amtlichen Dokumenten als Bezugsgröße verwendet | Abgrenzung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in der amtlichen Statistik | dient dort einem anderen Zweck als der Wohnflächenbegriff der WoFlV |
Quellen: WoFlV, GModG und BewG (gesetze-im-internet.de); Statistisches Bundesamt, Qualitätsbericht Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes, Abschnitt 2.1.1; abgerufen im August 2026.
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Wird die Quadratmeterzahl aus dem Exposé rechtlich verbindlich?
In aller Regel nicht. Eine Beschreibung von Eigenschaften vor Vertragsschluss, „die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung“ (BGH, 06.11.2015, Az. V ZR 78/14, damals § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB, heute § 434 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB). Auch der zweite Weg über öffentliche Äußerungen „insbesondere in der Werbung“ (§ 434 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b BGB) hilft nicht: Ein allgemeiner Haftungsausschluss erfasst auch die danach zu erwartenden Eigenschaften (BGH, 25.01.2019, Az. V ZR 38/18).
Auf eine vereinbarte Beschaffenheit erstreckt sich ein allgemeiner Ausschluss dagegen nicht. Ob die Quadratmeterzahl beurkundet wird, entscheidet deshalb über die Haftung; welche Zusagen in die Urkunde gehören, klärt der eigene Beitrag.
Was kann ein Käufer verlangen, wenn die Wohnfläche zu groß angegeben war?
Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen: Der Katalog steht in § 437 BGB. Voraussetzung ist stets ein Mangel ohne wirksamen Haftungsausschluss.
| Anspruch | Fundstelle | Voraussetzung | Trägt der Haftungsausschluss dagegen? |
|---|---|---|---|
| Minderung | § 437 Nr. 2, § 441 Abs. 1 und 3 BGB | Mangel liegt vor; Erheblichkeit ist nicht erforderlich (§ 441 Abs. 1 Satz 2) | ja, sofern wirksam und die Fläche nicht beurkundet ist |
| Rücktritt | § 437 Nr. 2, §§ 440, 323 BGB | zusätzlich Erheblichkeit (§ 323 Abs. 5 Satz 2) | ja, unter denselben Bedingungen |
| Schadensersatz | § 437 Nr. 3, §§ 280, 281, 311a BGB | Vertretenmüssen | ja, unter denselben Bedingungen |
| Bei Arglist oder Garantie | § 444 BGB | arglistiges Verschweigen oder übernommene Garantie | nein, der Verkäufer kann sich nicht darauf berufen |
| Bei Kenntnis des Käufers | § 442 Abs. 1 BGB | Käufer kannte den Mangel bei Vertragsschluss | Rechte sind ohnehin ausgeschlossen |
Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (gesetze-im-internet.de), abgerufen im August 2026. Ansprüche im Einzelfall prüft ein Fachanwalt für Immobilienrecht.
Die Höhe folgt dabei dem Wertverhältnis „zur Zeit des Vertragsschlusses“, nicht der fehlenden Fläche mal Quadratmeterpreis (§ 441 Abs. 3 Satz 1 BGB).
Gilt bei der Wohnfläche eine Toleranz von zehn Prozent?
Nein, jedenfalls nicht beim Kauf. Die Zahl stammt aus dem Wohnraummietrecht, und dort hat der Bundesgerichtshof sie für Mieterhöhungen aufgegeben: Die Beschaffenheitsvereinbarung zur Wohnungsgröße sei „und zwar auch bei Abweichungen von bis zu 10 %“ nicht geeignet, die maßgebliche Größe verbindlich festzulegen (18.11.2015, Az. VIII ZR 266/14, ausdrücklich unter „Aufgabe der Senatsrechtsprechung“). Im Fall standen 156,95 qm im Mietvertrag und 210,43 qm im Haus.
Im Kaufrecht steht sie nirgends im Gesetz. Der einzige gesetzliche Filter ist § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB: kein Rücktritt, „wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist“. Für die Minderung gilt er nicht.
Selbst messen oder Aufmaß beauftragen: was ist wann richtig?
Beides ist nach § 3 Abs. 4 WoFlV zulässig. Selbst messen trägt bei einfachen Grundrissen: Laserdistanzmesser, Raum für Raum, lichte Maße, Skizze mit Datum und Anrechnungsquote je Teilfläche. Fremd vergeben lohnt bei Dachschrägen über mehrere Ebenen, Erkern, Gauben und ausgebauten Untergeschossen, außerdem wenn Unterlagen sich widersprechen oder nach der letzten Berechnung gebaut wurde.
Wer fremd vergibt, findet öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (§ 36 Abs. 1 GewO) im bundesweiten IHK-Sachverständigenverzeichnis. Was ein Aufmaß oder Gutachten kostet, ordnet der Beitrag zu den Kosten eines Immobiliengutachters ein.
Wie viel Wohnfläche bleibt von 186 Quadratmetern Grundfläche übrig?
Ein Einfamilienhaus mit ausgebautem Satteldach, alle Zahlen sind eine Eigenrechnung nach §§ 2 bis 4 WoFlV. Das Erdgeschoss misst 78,00 m² bei 2,50 m lichter Höhe, der Dachraum 9,00 m mal 8,00 m bei 45 Grad Neigung und 0,60 m Kniestock.
| Position | Grundfläche | Anrechnung | Wohnfläche |
|---|---|---|---|
| Erdgeschoss nach Abzug von Treppenlauf (4,20 m²) und Schornstein (0,36 m²) | 73,44 m² | 100 % (§ 4 Nr. 1) | 73,44 m² |
| Dachgeschoss, Streifen unter 1,00 m | 7,20 m² | 0 % | 0,00 m² |
| Dachgeschoss, Streifen 1,00 m bis unter 2,00 m | 18,00 m² | 50 % (§ 4 Nr. 2) | 9,00 m² |
| Dachgeschoss ab 2,00 m, abzüglich Treppenabsatz (1,10 m²) | 45,70 m² | 100 % (§ 4 Nr. 1) | 45,70 m² |
| Unbeheizbarer Wintergarten | 14,00 m² | 50 % (§ 4 Nr. 3) | 7,00 m² |
| Loggia | 6,00 m² | 25 % (§ 4 Nr. 4) | 1,50 m² |
| Hobbyraum im Keller, Heizungsraum, Garage (Zubehörräume) | 37,00 m² | 0 % (§ 2 Abs. 3 Nr. 1) | 0,00 m² |
| Wohnfläche nach WoFlV | 136,64 m² |
Eigenrechnung nach §§ 2 bis 4 WoFlV, Stand August 2026.
Wer alle Grundflächen ohne Anrechnungsquoten addiert und den 16,00 m² großen Hobbyraum mitzählt, kommt auf 186,00 m², eine Differenz von 49,36 m². Bei angenommenen 545.000 Euro Kaufpreis sind das rund 2.930 statt rund 3.989 Euro je Quadratmeter; was der Quadratmeterpreis wirklich aussagt, steht im eigenen Beitrag.
Für die Minderung gilt trotzdem nicht 49,36 m² mal 2.930 Euro, also rund 144.600 Euro. Schätzt ein Sachverständiger den Wert mit 186,00 m² auf 560.000 Euro und den wirklichen Wert auf 470.000 Euro, ergibt § 441 Abs. 3 BGB einen geminderten Kaufpreis von 457.410,71 Euro, also 87.589,29 Euro Minderung und rund 57.000 Euro weniger als die naive Rechnung. Prüfen Sie deshalb zuerst die Fläche, dann den Preis: Die kostenlose Ersteinschätzung liefert Orientierung, kein Gutachten.
Häufige Fragen
Zählt die Treppe zur Wohnfläche?
Nein, sobald sie mehr als drei Steigungen hat: § 3 Abs. 3 Nr. 2 WoFlV nimmt „Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze“ heraus. Drei Stufen oder weniger zählen dagegen mit.
Zählt ein beheizbarer Wintergarten voll?
Ja, soweit die lichte Höhe stimmt. § 4 Nr. 3 WoFlV setzt ausdrücklich nur die Grundflächen „von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen“ zur Hälfte an. Ist er beheizbar, gilt die allgemeine Regel: voll ab zwei Metern, zur Hälfte ab einem Meter.
Zählen Fensternischen und Erker mit?
Es kommt auf Tiefe und Bodenanschluss an: Nach § 3 Abs. 3 Nr. 4 WoFlV bleiben Fenster- und offene Wandnischen außer Betracht, „die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind“. Eine bodentiefe offene Nische, die tiefer ist, zählt also mit.
Welche Wohnfläche gilt für die Grundsteuer?
Eine eigene, nicht deckungsgleiche. Im Bundesmodell verweist § 254 BewG auf Anlage 39, und die staffelt die Nettokaltmieten nach den Gruppen unter 60 m², 60 bis unter 100 m² und 100 m² und mehr. Ihre Fußnote bestimmt: „Flächen, die zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, gelten als Wohnfläche.“ Ein Geschäftsraum, den § 2 Abs. 3 Nr. 3 WoFlV ausschließt, ist bei Ein- und Zweifamilienhäusern zu addieren. Zur Bewertung durch das Finanzamt berät ein Steuerberater.
Warum steht im Energieausweis eine andere Quadratmeterzahl?
Weil er eine andere Größe misst: die Gebäudenutzfläche, nach § 3 Abs. 1 Nr. 10 GModG „die Nutzfläche eines Wohngebäudes nach DIN V 18599: 2018-09, die beheizt oder gekühlt wird“. Ein beheizter Kellerflur zählt dort mit, für die Wohnfläche nicht.
Gilt die Wohnflächenverordnung auch für den Mietvertrag meiner vermieteten Wohnung?
Nicht kraft Gesetzes: § 1 Abs. 1 WoFlV bindet nur Berechnungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz. Für die Mieterhöhung nach § 558 BGB zählt allein die tatsächliche Wohnungsgröße (BGH, Az. VIII ZR 266/14). Was beim Verkauf einer vermieteten Wohnung gilt, steht im eigenen Beitrag; mietvertragliche Folgen prüft ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Fazit
Die Wohnfläche ist keine Messgröße, sondern das Ergebnis einer Rechenvorschrift: erst die zugehörigen Räume, dann die lichten Maße, dann die Anrechnungsquoten. Wer jede Teilfläche mit Maßen, Höhenbereich und Quote dokumentiert, macht seine Zahl prüfbar. Über die Haftung entscheidet die notarielle Urkunde, nicht die Anzeige; bei streitigen Flächenangaben berät ein Fachanwalt für Immobilienrecht. Weitere Schritte zeigt der Ratgeber zum Immobilienverkauf, und mit einer belastbaren Fläche folgt die kostenlose Ersteinschätzung.
Quellen
- § 1 Wohnflächenverordnung, Anwendungsbereich und Berechnung, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 2 Wohnflächenverordnung, zur Wohnfläche gehörende Grundflächen, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 3 Wohnflächenverordnung, Ermittlung der Grundfläche, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 4 Wohnflächenverordnung, Anrechnung der Grundflächen, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 5 Wohnflächenverordnung, Überleitungsvorschrift und § 42 Zweite Berechnungsverordnung, Wohnfläche, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 434 BGB, Sachmangel, § 437 BGB, Rechte des Käufers, § 441 BGB, Minderung, § 323 BGB, Rücktritt, § 442 BGB, Kenntnis des Käufers und § 444 BGB, Haftungsausschluss, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- BGH, Urteil vom 06.11.2015, Az. V ZR 78/14, amtlicher Volltext, abgerufen im August 2026
- BGH, Beschluss vom 14.03.2019, Az. V ZR 186/18, amtlicher Volltext, abgerufen im August 2026
- BGH, Urteil vom 25.01.2019, Az. V ZR 38/18, amtlicher Volltext, abgerufen im August 2026
- BGH, Urteil vom 18.11.2015, Az. VIII ZR 266/14 und Pressemitteilung Nr. 189/2015, bundesgerichtshof.de, abgerufen im August 2026
- Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 250 vom 16.07.2026 und Qualitätsbericht Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes, destatis.de, abgerufen im August 2026
- § 3 GModG, Begriffsbestimmungen, § 254 BewG und Anlage 39 BewG, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 36 Abs. 1 GewO, öffentlich bestellte Sachverständige und IHK-Sachverständigenverzeichnis, abgerufen im August 2026
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