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RatgeberImmobilienbewertung

Bodenrichtwert Sachsen-Anhalt: kostenfrei finden und nutzen

Im Geodatenportal des LVermGeo sehen Sie die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 kostenfrei. Erst die amtlich bestätigte Auskunft kostet 35,25 Euro.

Hendrik StotzAktualisiert am 21. August 20267 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • 35,25 Euro: So viel kostet allein die amtlich bestätigte schriftliche Auskunft; Einsicht und selbst erzeugte PDF-Auszüge sind kostenfrei.
  • Stichtag 1. Januar 2026: Ermittelt wird „zum Stichtag 1. Januar jeden geraden Jahres“, nächster Termin ist 2028.
  • Ein Gutachterausschuss für das ganze Land: Geschäftsstelle beim LVermGeo an vier Standorten: Stendal, Magdeburg, Dessau-Roßlau, Halle (Saale).
  • Umrechnungskoeffizient Grundstücksgröße = 1: Aus rund 10.000 Kauffällen des individuellen Wohnungsbaus ließ sich „kein signifikanter Zusammenhang“ zwischen Größe und Bodenpreis belegen.
  • Grundsteuer nach dem Bundesmodell: Dafür zählt der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022, nicht der aktuelle.

Bodenrichtwerte in Sachsen-Anhalt sehen Sie kostenfrei im Geodatenportal des Landesamts für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo), ohne Anmeldung und ohne Nachweis; Auszüge erzeugen Sie selbst als PDF. Gebühren entstehen erst, wenn die Behörde tätig wird: Die schriftliche Auskunft mit amtlicher Bestätigung kostet 35,25 Euro.

Weg Was Sie bekommen Kosten
Webanwendung „Bodenrichtwerte“ im Geodatenportal Bodenrichtwertkarte für Bauland in 1:1.000 bis 1:10.000, Suchfunktionen, selbst erzeugter PDF-Auszug, aktueller und historische Stichtage kostenfrei
Sachsen-Anhalt-Viewer Bodenrichtwerte als Themenkarte, kombinierbar mit weiteren Themenkarten kostenfrei
Open Data im Geodatenportal Stichtag 01.01.2026 als GeoPackage, Shape und CSV (ZIP, 49 MB), dazu WMS-Dienst und Übersichtskarte 1:250.000 für Land- und Forstwirtschaft kostenfrei, Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Grundsteuer-Viewer Bauland-Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für die steuerliche Bewertung kostenfrei
Schriftliche Bodenrichtwertauskunft (Onlineformular) Auszug plus Erläuterung und amtliche Bestätigung der Grundstücksmerkmale, Stichtage zurück bis 01.01.2005 35,25 € inklusive DIN-A4/A3-Auszug
Bestellter Kartenauszug oder Vektordaten Präsentationsausgabe analog oder als PDF, Shape-Datensatz 20,00 € bis DIN A3, 40,00 € größer, 68,00 € je Shape-Datensatz

Quellen: LVermGeo Sachsen-Anhalt, Bodenrichtwerte, kostenfreie und kostenpflichtige Abgaben, Open Data, Bestellformular, abgerufen im August 2026.

Wo finden Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Sachsen-Anhalt?

Im Geodatenportal des LVermGeo, das hier die Rolle übernimmt, die andere Länder einem eigens gebrandeten BORIS-Portal geben. Der Gutachterausschuss stellt die Werte dort „flächendeckend für das Land Sachsen-Anhalt“ bereit, kostenfrei über die Webanwendung „Bodenrichtwerte“, im Faltblatt mit Stand 04/2026 „Viewer für Flurstücke und Bodenrichtwerte“ genannt, über den Sachsen-Anhalt-Viewer und die Rubrik Open Data. Die Anwendung bietet laut LVermGeo „umfangreiche Suchfunktionen und eine Downloadfunktion zum Herunterladen erzeugter Auszüge im PDF-Format“. Einen Nachweis brauchen Sie nicht: Nach § 196 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch kann „jedermann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen“. Was ein Bodenrichtwert überhaupt ist, erklärt der Grundlagenbeitrag.

Was kostet die Auskunft, und was ist wirklich kostenlos?

Kostenlos ist alles, was Sie selbst erzeugen, im Viewer wie unter Open Data. Gebühren nach der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungs- und Geoinformationswesen fallen erst an, wenn das Landesamt den Auszug für Sie anfertigt. Dafür werden bei der schriftlichen Auskunft „die Grundstücksmerkmale, auf die sich der Bodenrichtwert bezieht, erläutert und amtlich bestätigt“. Für einen Hausverkauf genügt der kostenfreie PDF-Auszug; die 35,25 Euro lohnen sich, wenn eine Bank, ein Gericht oder ein Nachlassgericht ein förmliches Dokument verlangt. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung kosten dagegen 100,00 bis 120,00 Euro Grundgebühr und setzen ein berechtigtes Interesse voraus.

Welcher Stichtag gilt aktuell, und wie oft wird neu beschlossen?

Aktuell gilt der 1. Januar 2026, der nächste reguläre Stichtag ist der 1. Januar 2028. Das Land ermittelt „zum Stichtag 1. Januar jeden geraden Jahres“ und bleibt damit beim Regelfall des § 196 Absatz 1 Satz 5 Baugesetzbuch, der die Ermittlung „zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres“ vorgibt. Das Bestellformular führt 17 Stichtage bis zurück zum 1. Januar 2005, und darin steckt eine Stolperfalle: Von 2009 bis 2020 lag der Stichtag auf dem 31. Dezember, davor und wieder seit 2022 auf dem 1. Januar. Das Jahr 2009 steht deshalb doppelt in der Liste. In förmlich festgelegten Gebieten kann es nach § 196 Absatz 1 Satz 7 Baugesetzbuch abweichende Stichtage geben; dort gibt laut Musterauszug die zuständige Gemeinde Auskunft.

Wer ermittelt die Werte, und welche Geschäftsstelle ist zuständig?

Sachsen-Anhalt hat nur einen: Für das gesamte Land ist „ein selbstständiger und unabhängiger Gutachterausschuss gebildet“; die Institution selbst erklärt der Ratgeber Gutachterausschuss. Die Geschäftsstelle liegt beim LVermGeo, verteilt auf vier Geokompetenz-Center mit fester Gebietszuordnung: Stendal für Landkreis Stendal und Altmarkkreis Salzwedel, Magdeburg für die Landeshauptstadt, Harz, Börde und Salzlandkreis, Dessau-Roßlau für die Stadt Dessau-Roßlau, Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg und Jerichower Land, Halle (Saale) für die Stadt Halle, Saalekreis, Mansfeld-Südharz und Burgenlandkreis. Folge: ein Bewertungsmodell und eine Legende für das ganze Land.

Wie lesen Sie ein Zonenetikett wie „35 B / WA EFH o II f650“?

Von vorn nach hinten: Wert, Entwicklungszustand, Beitragssituation, dann die Merkmale des fiktiven Bodenrichtwertgrundstücks. Zwei Eigenheiten sollten Sie kennen. Sachsen-Anhalt kürzt den beitragspflichtigen Zustand mit „ebpf“ ab, nicht mit „ebp“, und das Fehlen jeder Beitragsangabe ist keine Datenlücke, sondern die Schlüsselzahl 1 für beitragsfrei.

Position Kürzel in Sachsen-Anhalt Bedeutung
Bodenrichtwert z. B. 35 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche
Entwicklungszustand B / R / E baureifes Land / Rohbauland / Bauerwartungsland
Sanierungs- oder Entwicklungszusatz SU / SB / EU / EB sanierungs- oder entwicklungsunbeeinflusster beziehungsweise beeinflusster Zustand
Beitragsrechtlicher Zustand keine Angabe (Schlüsselzahl 1) beitragsfrei
Beitragsrechtlicher Zustand ebf (2) / ebpf (3) erschließungsbeitragsfrei / erschließungsbeitragspflichtig, jeweils beitragspflichtig nach Kommunalabgabenrecht
Art der Nutzung W, WS, WR, WA, WB, M, MD, MDW, MI, MK, MU, G, GE, GI, S, SE, SO, GB von Wohnbaufläche über dörfliches Wohngebiet bis Baufläche für Gemeinbedarf
Ergänzung zur Art der Nutzung EFH, MFH, SOW, GH, WGH, BGH, BH, PL, GD, LAD, EKZ, GAR, LP, ASB, EE und weitere Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, sozialer Mietwohnungsbau, Produktion und Logistik, landwirtschaftliche Produktion, Energieerzeugung
Bauweise oder Anbauart o, g, a; eh, ed, dh, rh, rm, re offene, geschlossene, abweichende Bauweise; Einzel-, Doppel- und Reihenhaustypen
Maß der baulichen Nutzung II (römisch), WGFZ, GRZ, BMZ Geschosszahl, wertrelevante Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, Baumassenzahl
Angaben zum Grundstück t …, b …, f … Grundstückstiefe und Grundstücksbreite in Metern, Grundstücksfläche in Quadratmetern

Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt, Erläuterungen zum Auszug aus der Bodenrichtwertkarte für Bauland, Musterauszug LVermGeo 729/729a, abgerufen im August 2026.

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Wie rechnen Sie den Bodenrichtwert auf Ihr eigenes Grundstück um?

Beim Merkmal Grundstücksgröße gar nicht, jedenfalls im individuellen Wohnungsbau. Für diesen Teilmarkt wertete der Gutachterausschuss rund 10.000 Kauffälle von Januar 2015 bis Juni 2025 aus allen Landkreisen und kreisfreien Städten aus. Ergebnis: „kein signifikanter Zusammenhang zwischen der Grundstücksgröße bzw. den genannten Einflussgrößen und den Bodenpreisen“, daher „UK Grundstücksgröße = 1 (landesweit)“. Fläche mal Bodenrichtwert ist dort also der gedeckte Ansatz. Wertirrelevant ist die Größe trotzdem nicht: Der Ausschuss verlangt eine sachverständige Einzelfallprüfung „insbesondere bei großen Abweichungen“ und verweist bei erheblicher Überschreitung der marktüblichen Größe auf § 41 ImmoWertV. Für Mehrfamilienhausgrundstücke gilt dagegen eine Korrektur über die wertrelevante Geschossflächenzahl, mit Koeffizienten von 0,84 bei WGFZ 0,6 bis 1,51 bei WGFZ 3,4. Sie stammen aus 67 Kauffällen in Halle (Saale) und Magdeburg und gelten nur bei Bodenrichtwerten von 90 bis 460 Euro je Quadratmeter. Die Kette bis zum Verkehrswert: Grundstückswert ermitteln.

Was ist ein Gartenstreifen wert, den Sie an den Nachbarn abgeben?

Meist deutlich weniger als den vollen Bodenrichtwert, außer der Nachbar braucht die Fläche zwingend. Für Arrondierungsflächen, also „nicht selbstständig bebaubare Flächen, welche die Nutzung eines angrenzenden Grundstücks erhöhen“, hat der Gutachterausschuss Kauffälle von Januar 2023 bis August 2025 ausgewertet. Reine Ergänzungsflächen ab 100 Quadratmetern (Wohn- und Mischnutzung, baureifes Land, erschließungsbeitragsfrei) erzielten im Mittel 83 % des Bodenrichtwerts in Zonen bis 19 Euro je Quadratmeter, 71 % bei 20 bis 49 Euro, 65 % bei 50 bis 99 Euro und 59 % ab 100 Euro. Baurechtlich erforderliche Flächen, etwa bei Überbau, kamen auf 106 %, Spannbreite 39 bis 217 %. Das sind Mittelwerte, keine Preisgarantien. Zur Vermarktung: Grundstück verkaufen.

Was bedeutet der Bodenrichtwert für die Grundsteuer in Sachsen-Anhalt?

Das Land rechnet nach dem Bundesmodell und macht „von der sogenannten ‚Öffnungsklausel‘ keinen Gebrauch“. Für unbebaute Grundstücke gilt damit § 247 Absatz 1 Satz 1 Bewertungsgesetz: Der Grundsteuerwert „ermittelt sich regelmäßig durch Multiplikation ihrer Fläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert“, abweichende Grundstücksmerkmale bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Maßgeblich ist dabei nicht der Stichtag 1. Januar 2026, sondern der Bodenrichtwert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 aus dem Grundsteuer-Viewer. Das ersetzt keine steuerliche Beratung: Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.

Was sagt der Bodenrichtwert über Ihren Verkaufspreis, und wo hört er auf?

Weniger, als viele annehmen: „Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Sie sind Orientierungswerte für die am Grundstücksmarkt Beteiligten.“ Schon die Zonenbildung ist unscharf, weil § 15 Absatz 1 Satz 2 ImmoWertV lagebedingte Wertunterschiede von „grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent“ zulässt. Dazu kommt die Streuung realer Kaufpreise: Für unbebaute Baugrundstücke des individuellen Wohnungsbaus meldet der Gutachterausschuss 2025 einen landesweiten Median von 70 Euro je Quadratmeter bei 526 Erwerbsvorgängen, von 260 Euro in Magdeburg bis 22 Euro in Stendal. Das sind Mediane eines Teilmarkts, keine Bodenrichtwerte, und die Fallzahlen sind klein: im Salzlandkreis 20 Erwerbsvorgänge im ganzen Jahr. Zur Einordnung: Grundstückspreise. Der Bodenrichtwert bleibt zudem ein reiner Bodenwert, er „enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen“. Was Haus und Grundstück zusammen wert sind, zeigt erst eine Ersteinschätzung.

Was ergibt die Rechnung bei 780 Quadratmetern und angenommenen 95 Euro?

Einzelne Zonenwerte stehen nur im Kartenviewer, deshalb rechnen wir mit angenommenen 95 Euro je Quadratmeter und dem Etikett „95 B / WA EFH o II f650“ zum Stichtag 1. Januar 2026.

  • Etikett: baureifes Land, beitragsfrei mangels Angabe, allgemeines Wohngebiet, Ein- und Zweifamilienhäuser, offene Bauweise, zwei Geschosse, Bodenrichtwertgrundstück 650 Quadratmeter.
  • Abgleich: Abweichend ist allein die Fläche, 780 statt 650 Quadratmeter. Die Größenkorrektur entfällt.
  • Bodenwert: 780 Quadratmeter mal 95 Euro ergibt 74.100 Euro.
  • Bandbreite (eigene Rechnung): Mit der 30-Prozent-Toleranz aus § 15 ImmoWertV reicht der Korridor von rund 51.900 bis rund 96.300 Euro, bevor Zuschnitt, Hanglage oder Baulasten zählen.
  • Gartenstreifen (eigene Rechnung): 200 Quadratmeter rückwärtige Ergänzungsfläche zum Mittelwert von 65 % ergeben 61,75 Euro je Quadratmeter und damit 12.350 Euro.

Aus einem Bodenrichtwert entstehen also drei Zahlen: der Bodenwert für die Verkaufsüberlegung, der Grundsteuerwert zum Stichtag 2022 und der Preis, den der Markt zahlt. Wo Sie stehen, klärt eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Auskunft eine Anmeldung oder ein berechtigtes Interesse?

Nein, für die Karteneinsicht im Geodatenportal ist kein Nachweis nötig. Anders bei der Kaufpreissammlung: Auskünfte daraus werden nur einzelfall- und anlassbezogen bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erteilt, das Sie darlegen müssen.

Kann ich gegen einen Bodenrichtwert Widerspruch einlegen?

Nein. Das LVermGeo formuliert es unmissverständlich: „Da die Ermittlung des Bodenrichtwertes kein Verwaltungsakt ist, entfällt auch ein Widerspruchsverfahren.“ Angreifbar sind nur die Grundsteuerwerte und Steuerbescheide des Finanzamts.

Mein Flurstück liegt in mehreren Bodenrichtwertzonen. Was gilt dann?

Dann kann es laut LVermGeo „Flächenanteile unterschiedlicher Entwicklungszustände, Nutzungsverhältnisse und/oder wertbeeinflussende Merkmale“ enthalten, die für den Verkehrswert getrennt zu betrachten sind. Für die Grundsteuer bleiben abweichende Merkmale nach § 247 Absatz 1 Satz 2 Bewertungsgesetz unberücksichtigt, „mit Ausnahme unterschiedlicher Entwicklungszustände und Arten der Nutzung bei überlagernden Bodenrichtwertzonen“.

Gibt es auch Bodenrichtwerte für Acker- und Waldflächen?

Ja, flächendeckend in einer eigenen Karte auf Grundlage topographischer Karten und als Übersichtskarte im Maßstab 1:250.000. Das Etikett arbeitet mit eigenen Kürzeln: Entwicklungszustand LF, Nutzungsart etwa A für Acker oder GR für Grünland, dazu Ackerzahl (AZ) oder Grünlandzahl (GZ), Grundstücksfläche (f) und bei Ackerland die Restpachtdauer in Jahren (RPD). Wertanteile für Aufwuchs enthalten auch diese Bodenrichtwerte nicht.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss?

Die Gebühren hängen vom ermittelten Verkehrswert ab. Das LVermGeo nennt inklusive Umsatzsteuer rund 1.273,00 Euro bei einem unbebauten Grundstück mit 50.000 Euro Verkehrswert und rund 2.475,00 Euro bei einem bebauten Grundstück mit 280.000 Euro, je zuzüglich Auslagen von etwa 20 Euro.

Für mein Grundstück gibt es keinen Bodenrichtwert. Was passiert dann?

Für die Grundsteuer regelt das § 247 Absatz 3 Bewertungsgesetz: Ist kein Bodenrichtwert ermittelt, „ist der Wert des unbebauten Grundstücks aus den Werten vergleichbarer Flächen abzuleiten“, in Sachsen-Anhalt durch das örtlich zuständige Finanzamt. Für den Verkehrswert brauchen Sie eine öffentlich bestellte oder zertifizierte sachverständige Person.

Fazit

Sachsen-Anhalt macht es Eigentümern leicht: ein Portal, ein landesweiter Gutachterausschuss, kostenfreie Einsicht, ein klarer Stichtag. Zahlen müssen Sie nur für die amtliche Bestätigung. Beim individuellen Wohnungsbau entfällt die Größenkorrektur, für Teilflächen und Mehrfamilienhäuser liefert der Ausschuss eigene Anpassungsgrößen. Ein Orientierungswert ohne Gebäudeanteil bleibt der Bodenrichtwert trotzdem. Mehr dazu im Ratgeber Immobilienbewertung; was Haus und Grundstück zusammen wert sind, klärt die kostenlose Ersteinschätzung.

Quellen

bodenrichtwertsachsen-anhaltgrundstueckgutachterausschussgrundsteuer

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