Pflichtteil Haus: Quote, Wert und Auszahlung berechnen
Enterbt, und das Haus ist der ganze Nachlass? Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch: aus 452.000 Euro Nachlasswert und der Quote 1/4 werden 113.000 Euro. So rechnen Sie.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Viertel bei zwei Kindern ohne überlebenden Ehegatten: „Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils“ (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB).
- Stichtag ist der Todestag: Es zählen Bestand und Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls, kein Wunschwert aus dem Testament (§ 2311 BGB).
- Auskunft und Wertermittlung zahlt der Nachlass: Wer nicht Erbe ist, kann ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen. „Die Kosten fallen dem Nachlass zur Last“ (§ 2314 Abs. 2 BGB).
- Ein Zehntel Abschmelzung pro Jahr: So viel verliert eine Schenkung nach dem ersten Jahr vor dem Erbfall an Gewicht (§ 2325 Abs. 3 BGB). Ein uneingeschränkt vorbehaltener Nießbrauch verhindert den Fristbeginn.
- Stundung ja, zinslos nein: Sie setzt eine unbillige Härte voraus (§ 2331a BGB). „Eine gestundete Forderung hat der Schuldner zu verzinsen“ (§ 1382 Abs. 2 BGB).
Der Pflichtteil ist kein Anteil am Haus, sondern ein Geldanspruch gegen den Erben in Höhe des halben gesetzlichen Erbteils. Bemessungsgrundlage ist der Verkehrswert der Immobilie am Todestag abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten. Aus 452.000 Euro Nachlasswert und der Quote ein Viertel folgen 113.000 Euro.
| Konstellation | Gesetzlicher Erbteil | Pflichtteilsquote |
|---|---|---|
| Verwitwet oder ledig, zwei Kinder, eines enterbt | Kind 1/2 | 1/4 |
| Verwitwet oder ledig, drei Kinder, eines enterbt | Kind 1/3 | 1/6 |
| Zugewinngemeinschaft, Ehegatte wird Erbe oder Vermächtnisnehmer, zwei Kinder, eines enterbt | Kind 1/4 | 1/8 |
| Zugewinngemeinschaft, Ehegatte enterbt und ohne Vermächtnis, zwei Kinder ebenfalls enterbt | Ehegatte 1/4, jedes Kind 3/8 | Ehegatte 1/8 zuzüglich konkretem Zugewinnausgleich, jedes Kind 3/16 |
| Gütertrennung, Ehegatte und ein Kind, beide enterbt | je 1/2 | je 1/4 |
| Gütertrennung, Ehegatte und zwei Kinder, alle enterbt | je 1/3 | je 1/6 |
| Keine Abkömmlinge, beide Eltern leben, Ehegatte in Zugewinngemeinschaft wird Erbe | je Elternteil 1/8 | je Elternteil 1/16 |
| Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, nichtehelicher Partner | keiner | kein Pflichtteil |
Quellen: §§ 1371, 1924, 1925, 1931, 2303, 2310 BGB, abgerufen im August 2026.
Wie hoch ist die Quote, wenn ein Haus im Nachlass steckt?
Sie hängt allein vom gesetzlichen Erbteil ab, nicht vom Objekt: Der Pflichtteil ist stets dessen halber Wert. Wie viele Köpfe dabei zählen, regelt § 2310 BGB: Enterbte und Ausschlagende werden mitgezählt, wer durch Erbverzicht ausgeschlossen ist, dagegen nicht. Der wichtigste Sonderfall betrifft die Zugewinngemeinschaft. Ist der überlebende Ehegatte selbst enterbt und erhält kein Vermächtnis, bestimmt sich sein Pflichtteil und der jedes anderen Berechtigten nach dem nicht erhöhten gesetzlichen Erbteil (§ 1371 Abs. 2 BGB). Er fällt auf ein Achtel zurück, kann daneben den konkreten Zugewinnausgleich verlangen, und die Quoten der Kinder steigen. Welche Zeile gilt, prüft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht.
Ist der Pflichtteil ein Anteil am Haus oder ein Geldanspruch?
Ein reiner Geldanspruch. Der Berechtigte wird nicht Miteigentümer und nicht Mitglied einer Erbengemeinschaft, hat kein Mitspracherecht bei der Verwaltung, kein Vorkaufsrecht und kein Recht auf eine Teilungsversteigerung. Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall, ist vererblich und übertragbar (§ 2317 BGB) und trifft den Erben als Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 Abs. 2 BGB). Darin liegt die Härte: Nach der Verbraucherzentrale besteht er unabhängig davon, ob der Nachlass flüssige Mittel enthält. Das unterscheidet ihn von der Auszahlung unter Miterben, bei der jeder einen Anteil am Grundstück hält. Wer Erbe ist, aber weniger als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils erhält, kann den Fehlbetrag als Zusatzpflichtteil verlangen (§ 2305 BGB).
Mit welchem Wert geht die Immobilie in die Berechnung ein?
Mit dem Verkehrswert am Todestag. „Der Berechnung des Pflichtteils wird der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls zugrunde gelegt“ (§ 2311 Abs. 1 Satz 1 BGB), nötigenfalls durch Schätzung. Maßstab ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse (§ 194 BauGB), zur Methodik siehe Verkehrswert ermitteln. Nicht maßgebend ist der Grundbesitzwert des Finanzamts, siehe Bewertung für die Erbschaftsteuer. Zwischen Todestag und Einigung vergeht Zeit, und der Markt bewegt sich weiter: Der Preisindex für Wohnimmobilien lag im 1. Quartal 2026 um 1,4 Prozent über dem Vorjahresquartal, ein später erzielter Kaufpreis ist deshalb nicht automatisch der Pflichtteilswert. Die kostenlose Ersteinschätzung liefert vorab die Größenordnung, kein Gutachten.
Welche Auskunft können Sie verlangen, und wer bezahlt sie?
Alles, was Sie zum Rechnen brauchen, und der Nachlass trägt die Kosten. Voraussetzung ist, dass der Pflichtteilsberechtigte nicht Erbe ist. Dann schuldet der Erbe Auskunft über den Bestand des Nachlasses, muss den Berechtigten bei der Aufnahme des Verzeichnisses zuziehen, den Wert der Nachlassgegenstände ermitteln lassen und auf Verlangen ein durch Behörde oder Notar aufgenommenes Verzeichnis vorlegen (§ 2314 Abs. 1 BGB). Dieses notarielle Verzeichnis ist kein abgetipptes Blatt des Erben: Der Notar muss den Nachlassbestand selbst und eigenständig ermitteln und darf sich nicht auf eine Plausibilitätsprüfung beschränken (BGH, I ZB 109/17, Rn. 32).
| Anspruch oder Instrument | Norm | Kosten |
|---|---|---|
| Auskunft über den Bestand, nur wenn der Berechtigte nicht Erbe ist | § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB | Nachlass |
| Zuziehung bei der Aufnahme und Ermittlung des Werts | § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB | Nachlass |
| Notarielles Nachlassverzeichnis | § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB | Nachlass; 2,0-Gebühr nach GNotKG-KV Nr. 23500, Geschäftswert nach § 115 GNotKG: bei 500.000 Euro 1.870,00 Euro netto, mit Umsatzsteuer 2.225,30 Euro (eigene Berechnung) |
| Eidesstattliche Versicherung bei Zweifeln an der Sorgfalt | § 260 Abs. 2 BGB | Verfahrenskosten |
| Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses | § 193 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB | Antragsteller nach Landesgebührenrecht, in Rheinland-Pfalz für bebaute Grundstücke mit einem Verkehrswert über 250.000 bis 500.000 Euro 3,0 von Tausend zuzüglich 2.150,00 Euro Grundgebühr, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer |
Quellen: §§ 260, 2314 BGB, § 193 BauGB, § 115 GNotKG, GNotKG-KV Nr. 23500 und Tabelle B, abgerufen im August 2026. Ob diese Kosten zugleich den Nachlasswert nach § 2311 BGB mindern, ist eine eigene Frage.
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Was tun, wenn der Erbe die Auskunft verweigert?
Titulieren und vollstrecken. Die Auskunft nach § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 Abs. 1 ZPO zu vollstrecken ist, auch bei einer Verurteilung zum notariellen Verzeichnis (I ZB 109/17). Das einzelne Zwangsgeld darf 25.000 Euro nicht übersteigen, ersatzweise droht Zwangshaft, eine Androhung findet nicht statt. Ist das Verzeichnis unvollständig, weil der Erbe nicht mitgewirkt hat, kann der Berechtigte Ergänzung oder Berichtigung verlangen (BGH, IV ZR 193/19). Für den Hauswert gibt es einen Weg ohne den Erben: Das Baugesetzbuch nennt „Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist“, ausdrücklich als antragsberechtigt beim Gutachterausschuss (§ 193 BauGB). Die Durchsetzung begleitet eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht; den Wert klärt ein Wertgutachten.
Das Haus wurde zu Lebzeiten verschenkt: Wie viel bleibt?
Zwischen dem vollen Wert und null, je nachdem, wann die Schenkung geleistet wurde. Der Berechtigte kann den Betrag verlangen, um den sich sein Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird (§ 2325 Abs. 1 BGB). Für Immobilien gilt das Niederstwertprinzip: angesetzt wird der Wert beim Erbfall, war der Wert bei der Schenkung geringer, nur dieser (Absatz 2 Satz 2). Verglichen wird dabei nicht nominal, der Schenkungswert wird zuvor auf die Kaufkraft im Todesjahr hochgerechnet. Die Abschmelzung läuft ab der Leistung, bei Grundstücken ab der Umschreibung im Grundbuch, und nach dem Bundesgerichtshof erst, wenn der Erblasser auch auf die weitere Nutzung im Wesentlichen verzichtet. Bei uneingeschränkt vorbehaltenem Nießbrauch ist das nicht der Fall (IV ZR 474/15); für ein Wohnungsrecht gilt das nur in Ausnahmefällen. Den Wertansatz bei vorbehaltenem Nutzungsrecht prüft eine Fachanwältin für Erbrecht; die Planungsseite behandelt der Beitrag zum Haus überschreiben.
| Zeit zwischen Leistung und Erbfall | Berücksichtigt | Ansatz bei 240.000 Euro | Ergänzung bei Quote 1/4 |
|---|---|---|---|
| unter 1 Jahr | 100 % | 240.000 Euro | 60.000 Euro |
| 1 bis unter 2 Jahre | 90 % | 216.000 Euro | 54.000 Euro |
| 2 bis unter 3 Jahre | 80 % | 192.000 Euro | 48.000 Euro |
| 3 bis unter 4 Jahre | 70 % | 168.000 Euro | 42.000 Euro |
| 4 bis unter 5 Jahre | 60 % | 144.000 Euro | 36.000 Euro |
| 5 bis unter 6 Jahre | 50 % | 120.000 Euro | 30.000 Euro |
| 6 bis unter 7 Jahre | 40 % | 96.000 Euro | 24.000 Euro |
| 7 bis unter 8 Jahre | 30 % | 72.000 Euro | 18.000 Euro |
| 8 bis unter 9 Jahre | 20 % | 48.000 Euro | 12.000 Euro |
| 9 bis unter 10 Jahre | 10 % | 24.000 Euro | 6.000 Euro |
| 10 Jahre und mehr | 0 % | 0 Euro | 0 Euro |
Quelle: § 2325 Abs. 3 BGB, abgerufen im August 2026; Beträge eigene Berechnung. Reicht der Nachlass nicht, haftet der Beschenkte (§ 2329 BGB).
Was kann ein Erbe tun, der nicht ohne Hausverkauf zahlen kann?
Stundung beantragen, beleihen oder verkaufen. Stundung setzt eine unbillige Härte wegen der Art der Nachlassgegenstände voraus, insbesondere wenn die Zahlung den Erben zur Aufgabe des Familienheims zwingen würde; die Interessen des Berechtigten sind angemessen zu berücksichtigen (§ 2331a Abs. 1 BGB). Drei Punkte fehlen oft: Diese Stundung ist über die Verweisung in Absatz 2 Satz 2 auf § 1382 Abs. 2 BGB verzinslich, und es kann Sicherheitsleistung angeordnet werden. Das Nachlassgericht entscheidet nur, solange der Anspruch nicht bestritten wird. Und sie bleibt ein Antragsrecht mit Abwägung, kein Automatismus. Sonst helfen ein Darlehen auf die Immobilie, eine Ratenzahlung oder der Verkauf. Alle drei beginnen mit einer realistischen Einschätzung des Werts; den Ablauf beschreibt der Beitrag zum geerbten Haus.
Bis wann müssen Sie den Pflichtteil geltend machen?
Es laufen zwei Uhren, und nur eine startet am Todestag. Der Anspruch gegen den Erben verjährt in drei Jahren (§ 195 BGB), die Frist beginnt aber erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB). Wer erst spät vom Tod oder Testament erfährt, ist deshalb nicht zu spät; die Grenze liegt bei 30 Jahren (Absatz 3a). Anders der Anspruch gegen den Beschenkten: Dessen Frist beginnt kenntnisunabhängig mit dem Erbfall (§ 2332 Abs. 1 BGB). Er kann taggenau verjährt sein, während gegen den Erben noch alles offen ist.
Lässt sich der Pflichtteil im Voraus ausschließen?
Zuverlässig nur einvernehmlich, durch notariellen Verzicht. Verwandte und der Ehegatte können durch Vertrag mit dem Erblasser auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten und haben dann kein Pflichtteilsrecht; der Verzicht kann auf das Pflichtteilsrecht beschränkt werden (§ 2346 BGB). Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung (§ 2348 BGB), ein Testament allein genügt nie. Die einseitige Entziehung bleibt der enge Ausnahmefall: Sie verlangt, dass der Abkömmling dem Erblasser oder einer ihm nahestehenden Person nach dem Leben trachtet, sich gegen diesen Personenkreis eines Verbrechens oder schweren vorsätzlichen Vergehens schuldig macht, die Unterhaltspflicht böswillig verletzt oder wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird und die Teilhabe am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist (§ 2333 Abs. 1 BGB). Kontaktabbruch genügt nicht.
Wie rechnet sich der Pflichtteil bei einem Einfamilienhaus konkret?
Modellrechnung mit angenommenen Werten. Der verwitwete Vater stirbt am 10. März 2026 und setzt Sohn S zum Alleinerben ein, Tochter T ist enterbt. Zum Nachlass gehören ein Einfamilienhaus mit 480.000 Euro Verkehrswert am Todestag und 20.000 Euro Guthaben, dazu 40.000 Euro Restdarlehen und 8.000 Euro Beerdigungskosten (§ 1968 BGB). Am 15. Mai 2019, dem Tag der Grundbuchumschreibung, hatte der Vater dem Sohn eine Eigentumswohnung ohne Nutzungsvorbehalt geschenkt: Schenkungswert, hochgerechnet auf die Kaufkraft im Todesjahr, 240.000 Euro, Wert am Todestag 300.000 Euro.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Quote von T | gesetzlicher Erbteil 1/2, davon die Hälfte | 1/4 |
| Nachlasswert (§ 2311 BGB) | 500.000 Euro Aktiva abzüglich 48.000 Euro Verbindlichkeiten | 452.000 Euro |
| Ordentlicher Pflichtteil | ein Viertel von 452.000 Euro | 113.000 Euro |
| Ansatz der Schenkung (§ 2325 Abs. 2 Satz 2 BGB) | Niederstwert: 240.000 Euro statt 300.000 Euro | 240.000 Euro |
| Abschmelzung (§ 2325 Abs. 3 Satz 1 BGB) | siebtes Jahr vor dem Erbfall, 40 % von 240.000 Euro | 96.000 Euro |
| Ergänzungsanspruch | ein Viertel von 96.000 Euro | 24.000 Euro |
| Gesamtanspruch von T | 113.000 Euro zuzüglich 24.000 Euro | 137.000 Euro |
Eigene Berechnung; Gegenprobe: ein Viertel des fiktiven Nachlasses von 548.000 Euro ergibt denselben Betrag.
Für den Erben heißt das: Es bleiben 12.000 Euro liquide, es fehlen 125.000 Euro. Finanziert S sie über eine Grundschuld, lasten auf dem Haus anschließend 165.000 Euro, rund 34 Prozent des angenommenen Verkehrswerts (eigene Berechnung). Wäre der Vater ein Jahr später gestorben, läge der Gesamtanspruch bei 131.000 Euro, ab dem 15. Mai 2029 bei 113.000 Euro.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflichtteil, wenn das Haus 500.000 Euro wert ist?
Bei einem verwitweten Erblasser mit zwei Kindern, von denen eines enterbt ist, beträgt der Pflichtteil ein Viertel, aus einem schuldenfreien Nachlass von 500.000 Euro also 125.000 Euro. Ist nur ein Kind vorhanden und enterbt, ist der gesetzliche Erbteil der ganze Nachlass und der Pflichtteil die Hälfte, hier 250.000 Euro. Vorher gehen die Nachlassverbindlichkeiten ab, etwa ein Restdarlehen.
Haben Enkel, Geschwister oder Schwiegerkinder einen Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind nur Abkömmlinge, Eltern und der Ehegatte des Erblassers, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen ausgeschlossen sind (§ 2303 BGB). Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder und nichteheliche Lebensgefährten haben keinen Pflichtteil, auch nach jahrzehntelangem Zusammenleben nicht. Enkel sind zwar Abkömmlinge, sind aber nicht pflichtteilsberechtigt, solange ihr Elternteil selbst den Pflichtteil verlangen kann oder das ihm Hinterlassene annimmt (§ 2309 BGB).
Verliere ich den Pflichtteil, wenn ich die Erbschaft ausschlage?
Im Grundsatz ja. Eine wichtige Ausnahme: Wer als Erbe eingesetzt, aber durch Nacherbfolge, Testamentsvollstreckung, Teilungsanordnung, Vermächtnis oder Auflage beschränkt ist, kann den Pflichtteil verlangen, wenn er den Erbteil ausschlägt; die Frist beginnt dann erst mit Kenntnis von der Beschränkung (§ 2306 Abs. 1 BGB). Regulär beträgt die Ausschlagungsfrist sechs Wochen (§ 1944 BGB).
Zählt eine Schenkung an den Ehegatten des Erblassers mit?
Ja, und zwar oft in voller Höhe. Bei einer Schenkung an den Ehegatten beginnt die Zehnjahresfrist nicht vor der Auflösung der Ehe (§ 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB). Endet die Ehe erst durch den Tod des Schenkers, hat die Frist nie zu laufen begonnen, und die Zuwendung zählt ungeschmälert. Für Kinder aus einer früheren Beziehung ist das oft der wertvollste Posten.
Ist der Pflichtteil erbschaftsteuerpflichtig, und kann der Erbe ihn abziehen?
Beides hängt am selben Wort: geltend gemacht. Erst ein geltend gemachter Pflichtteilsanspruch ist Erwerb von Todes wegen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) und spiegelbildlich beim Erben als Nachlassverbindlichkeit abziehbar (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG). Freibeträge und Sätze stehen im Beitrag zur Erbschaftsteuer auf Immobilien, Einzelheiten gehören zur Steuerberatung.
Fazit
Der Pflichtteil am Haus ist eine Rechenaufgabe mit drei Variablen: der Quote, dem Verkehrswert am Todestag und dem, was zu Lebzeiten verschenkt wurde. Wer enterbt ist, bekommt Auskunft und Wertermittlung auf Kosten des Nachlasses; wer erbt, kann Stundung beantragen, muss die gestundete Summe aber verzinsen. Beide Seiten streiten am Ende über den Wert der Immobilie. Quote, Wertansatz und Ergänzung gehören vor eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Erbrecht, Pflichtteilsverzicht und Nachlassverzeichnis vor das Notariat; weitere Konstellationen sammelt der Ratgeber zum Erbe. Erster praktischer Schritt: Ersteinschätzung des Verkehrswerts einholen, damit Sie wissen, worüber Sie verhandeln.
Quellen
- § 2303 BGB, Pflichtteilsberechtigte und Höhe des Pflichtteils, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 2310 BGB, Berechnung des maßgebenden Erbteils, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 2311 BGB, Wert des Nachlasses, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 2314 BGB, Auskunftspflicht des Erben, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 2325 BGB, Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 2331a BGB, Stundung und § 1382 BGB, Verzinsung der gestundeten Forderung, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 2332 BGB, Verjährung und § 199 BGB, Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 1371 BGB, Zugewinnausgleich im Todesfall, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 193 BauGB, Aufgaben des Gutachterausschusses und § 194 BauGB, Verkehrswert, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 888 ZPO, Nicht vertretbare Handlungen, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 115 GNotKG, GNotKG-KV Nr. 23500 und Tabelle B, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- BGH, Beschluss vom 13.09.2018, I ZB 109/17, abgerufen im August 2026
- BGH, Urteil vom 20.05.2020, IV ZR 193/19, abgerufen im August 2026
- BGH, Urteil vom 29.06.2016, IV ZR 474/15, abgerufen im August 2026
- Statistisches Bundesamt, Preise für Wohnimmobilien im 1. Quartal 2026, Pressemitteilung Nr. 219 vom 25.06.2026, abgerufen im August 2026
- Verbraucherzentrale, Immobilie vererben und erben, Stand 14.04.2026, abgerufen im August 2026
- Gutachterausschüsse Rheinland-Pfalz, Gebührenübersicht, abgerufen im August 2026
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