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Geerbtes Grundstück verkaufen: Grundbuch, Wert, Steuer

Ohne eigene Grundbucheintragung verkaufen: § 40 GBO macht sie entbehrlich. Dazu 0 Euro Gebühr binnen 2 Jahren, Erbnachweis und der Bodenrichtwert als Steuerrisiko.

Hendrik StotzAktualisiert am 7. August 202611 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine eigene Eintragung nötig: Wird ohnehin verkauft, entfällt die Voreintragung des Erben (§ 40 Abs. 1 GBO). Der Nachweis der Erbfolge nach § 35 GBO bleibt trotzdem zwingend.
  • 0 Euro Grundbuchgebühr binnen zwei Jahren: Sie entfällt, wenn der Antrag „binnen zwei Jahren seit dem Erbfall bei dem Grundbuchamt eingereicht wird“ (Anmerkung zu KV Nr. 14110 GNotKG). Danach 435 Euro bei 200.000 Euro Wert.
  • Fläche mal Bodenrichtwert: So schematisch bewertet das Finanzamt (§ 179 BewG). Ohne Gebäude gibt es weder den 10-Prozent-Abschlag nach § 13d ErbStG noch die Familienheim-Befreiung.
  • Ihr Kaufpreis schlägt den Bodenrichtwert: Ein Kaufpreis binnen eines Jahres um den Todestag kann als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts dienen (§ 198 Abs. 3 BewG), im Rechenbeispiel unten 8.000 Euro Ersparnis.
  • Verkauf nur einstimmig: „Die Erben können über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen“ (§ 2040 Abs. 1 BGB). Eine Mehrheitsentscheidung (§ 2038 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 745 Abs. 1 BGB) deckt nur die Verwaltung.

Ein geerbtes Grundstück können Sie verkaufen, ohne selbst im Grundbuch zu stehen (§ 40 Abs. 1 GBO). Lassen Sie doch berichtigen, ist das binnen zwei Jahren seit dem Erbfall gebührenfrei. Die Erbschaftsteuer bemisst sich nach Fläche mal Bodenrichtwert, nicht nach dem Marktpreis.

Kann ich ein geerbtes Grundstück verkaufen, ohne vorher selbst im Grundbuch zu stehen?

Ja. § 39 Abs. 1 GBO verlangt zwar grundsätzlich, dass der Betroffene voreingetragen ist. § 40 Abs. 1 GBO nimmt den Erben davon aus: Die Vorschrift gilt nicht, „wenn die Übertragung oder die Aufhebung des Rechts eingetragen werden soll“. Der Käufer wird unmittelbar vom verstorbenen Eigentümer auf sich umgeschrieben.

Die Erbfolge müssen Sie dem Grundbuchamt aber weiterhin durch öffentliche Urkunden nachweisen (§ 35 GBO, dazu gleich). Und der Verzicht auf die eigene Eintragung ist eine Wette auf einen zügigen Verkauf: Zieht sich die Vermarktung über zwei Jahre hinaus, kostet die Berichtigung wieder die volle Gebühr, und das Grundbuchamt soll sie Ihnen dann förmlich auferlegen (§ 82 GBO).

Was kostet die Grundbuchberichtigung für ein geerbtes Grundstück, und wann ist sie kostenlos?

Sie kostet nichts, wenn der Antrag rechtzeitig eingeht. Maßgeblich ist der Eingang, nicht der Vollzug: Ein Antrag am letzten Tag der Frist bleibt gebührenfrei, auch wenn das Grundbuchamt erst Monate später einträgt. Die Befreiung gilt ausdrücklich auch dann, wenn die Erben erst infolge einer Erbauseinandersetzung eingetragen werden.

Wert des Grundstücks Antrag binnen 2 Jahren Antrag danach (1,0 Tabelle B) Differenz
50.000 Euro 0 Euro 165 Euro 165 Euro
110.000 Euro 0 Euro 273 Euro 273 Euro
200.000 Euro 0 Euro 435 Euro 435 Euro
500.000 Euro 0 Euro 935 Euro 935 Euro

Quelle: Anmerkung zu KV Nr. 14110 GNotKG, Gebührentabelle B (Anlage 2 GNotKG), Stand August 2026.

Eine Bewilligung des eingetragenen Eigentümers brauchen Sie nicht, der Nachweis der Unrichtigkeit genügt (§ 22 Abs. 1 GBO), materiell folgt der Anspruch aus § 894 BGB.

Welchen Erbnachweis verlangt das Grundbuchamt, und brauche ich dafür wirklich einen Erbschein?

Nicht zwingend. § 35 Abs. 1 GBO verlangt den Nachweis grundsätzlich durch Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis. Beruht die Erbfolge aber auf einer Verfügung von Todes wegen in öffentlicher Urkunde, also notariellem Testament oder Erbvertrag, genügen die Verfügung und die Niederschrift über deren Eröffnung. Einen Erbschein darf das Grundbuchamt dann nur verlangen, wenn die Erbfolge damit nicht ausreichend nachgewiesen ist.

Nachweisform Wann sie ausreicht Kosten bei 200.000 Euro Nachlasswert
Notarielles Testament oder Erbvertrag plus Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO) Erbfolge folgt eindeutig aus der Urkunde keine zusätzliche Gebühr
Erbschein (§ 35 Abs. 1 GBO) privatschriftliches Testament oder gesetzliche Erbfolge 870 Euro
Andere Beweismittel, formfrei (§ 35 Abs. 3 GBO) Grundstückswert unter 3.000 Euro und Beschaffung des Erbscheins nur mit unverhältnismäßigem Aufwand an Kosten oder Mühe möglich keine

Quelle: § 35 GBO, GNotKG KV Nr. 12210 und Nr. 23300, Tabelle B.

Der Erbschein kostet in der Regel doppelt: eine 1,0-Gebühr für das Antragsverfahren (KV Nr. 12210) und eine weitere 1,0-Gebühr für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, die laut Anmerkung zu KV Nr. 12210 gesondert erhoben wird (KV Nr. 23300). Geschäftswert ist der Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalls abzüglich der vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten (§ 40 Abs. 1 GNotKG). Ob die vorhandene Urkunde reicht oder ein Erbschein nötig ist, klären Notar oder Fachanwalt für Erbrecht vorab.

Wie verkauft eine Erbengemeinschaft ein Grundstück, wenn nicht alle mitziehen?

Der Nachlass wird bei mehreren Erben gemeinschaftliches Vermögen (§ 2032 Abs. 1 BGB), und verfügen können die Erben darüber nur gemeinschaftlich (§ 2040 Abs. 1 BGB). Eine Mehrheitsentscheidung nach § 2038 Abs. 2 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 745 Abs. 1 BGB deckt die ordnungsmäßige Verwaltung, etwa eine Verpachtung, nicht die Veräußerung. Ein einziger Miterbe kann den Verkauf also blockieren.

Drei Wege bleiben. Erstens: Sie verkaufen Ihren Anteil am gesamten Nachlass, notariell beurkundet (§ 2033 Abs. 1 BGB). Über Ihren Anteil am einzelnen Grundstück können Sie dagegen nicht verfügen (§ 2033 Abs. 2 BGB), ein halbes geerbtes Grundstück ist nicht verkäuflich. Zweitens: Ein Miterbe zahlt die anderen aus, siehe Miterben auszahlen. Drittens: Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 Abs. 1 BGB) und notfalls die Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG betreiben.

Abfindung und Erbteilspreis lassen sich erst beziffern, wenn der Verkehrswert feststeht. Klären Sie deshalb zuerst, was das Grundstück realistisch bringt, und lassen Sie die Konstellation vor einer Erbteilsabtretung anwaltlich prüfen.

Was ist das geerbte Grundstück wert?

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Wie bewertet das Finanzamt ein geerbtes unbebautes Grundstück für die Erbschaftsteuer?

Schematisch: „Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmt sich regelmäßig nach ihrer Fläche und den Bodenrichtwerten“ (§ 179 BewG). Maßgebend ist der Bodenrichtwert, der vom Gutachterausschuss zuletzt vor dem Bewertungsstichtag zu ermitteln war; fehlt einer, wird der Bodenwert aus vergleichbaren Flächen abgeleitet. Unbebaut ist ein Grundstück auch dann, wenn darauf Gebäude stehen, die auf Dauer keiner Nutzung zugeführt werden können (§ 178 Abs. 2 BewG), die verfallene Scheune ändert an der Bewertung also nichts.

Zwei Vergünstigungen entfallen ersatzlos. Der 10-Prozent-Abschlag des § 13d ErbStG gilt nur für bebaute, zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke, die Familienheim-Befreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG) mangels Wohnung nie. Angesetzt werden 100 Prozent des festgestellten Grundbesitzwerts (§ 12 Abs. 3 ErbStG). Die Freibeträge entsprechen denen beim geerbten Haus: 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder, 20.000 Euro in den Steuerklassen II und III (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Die Prüfung des Feststellungs- und des Steuerbescheids gehört zum Steuerberater.

Was tun, wenn der Bodenrichtwert höher liegt als der Preis, den das Grundstück real bringt?

Sie führen den Gegenbeweis. Als Nachweis kann nach § 198 Abs. 3 BewG ein Kaufpreis dienen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr „innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag“ zustande gekommen ist, sofern die maßgeblichen Verhältnisse unverändert sind. Ihr eigener Verkauf wird damit zum Bewertungsnachweis, wenn er in dieses Jahresfenster um den Todestag fällt. Alternativ dient ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen, den eine staatliche, staatlich anerkannte oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle bestellt oder zertifiziert hat (§ 198 Abs. 2 BewG).

Beim Grundstück lohnt der Gegenbeweis häufiger als beim Haus, weil der Bodenrichtwert zwei Annahmen trifft, die auf Ihr Flurstück selten passen. Er beschreibt einen Normzuschnitt, nicht Ihr Handtuch-, Hinterlieger- oder Hanggrundstück. Und er unterstellt bezahlte Erschließung: „Bodenrichtwerte für baureifes Land sind ... für beitragsfreie Grundstücke zu ermitteln“ (§ 16 Abs. 5 Satz 1 ImmoWertV), abweichende Werte weist der Gutachterausschuss nur ausnahmsweise aus. Stehen Beiträge offen, ist der Richtwert für Ihr Flurstück zu hoch; zum Umrechnen siehe Bodenrichtwert richtig lesen. Der Grundbesitzwert wird gesondert festgestellt (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG), ein Einspruch muss sich also gegen den Feststellungsbescheid richten. Verschaffen Sie sich früh eine realistische Preiseinschätzung, solange die Jahresfrist läuft.

Fällt beim Verkauf eines geerbten Grundstücks Spekulationssteuer an?

Nur, wenn der Erblasser das Grundstück innerhalb der letzten zehn Jahre gekauft hat. Der Erbfall ist Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 Abs. 1 BGB, § 45 Abs. 1 AO) und keine Anschaffung: Der Erbe tritt in die Anschaffung des Erblassers ein. Für den unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolger, also den Beschenkten, ordnet § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG dasselbe ausdrücklich an. Der Todestag setzt keine neue Frist in Gang.

Die Ausnahme für selbstgenutzte Immobilien hilft beim unbebauten Grundstück nicht: Der einheitliche Nutzungs- und Funktionszusammenhang entfällt, „soweit von dem bisher ungeteilten Wohngrundstück ein (unbebauter) Teil abgetrennt wird“ (BFH, Urteil vom 26.09.2023, Az. IX R 14/22). Auch der lange selbst genutzte Gartenstreifen fällt damit aus der Befreiung. Fristberechnung und Gewinnermittlung behandelt Spekulationssteuer bei geerbter Immobilie, die Berechnung gehört zum Steuerberater.

Welche Genehmigungen und Unterlagen können den Verkauf des geerbten Grundstücks aufhalten?

Zwei Genehmigungen. Die Gemeinde hat ein Vorkaufsrecht unter anderem an unbebauten Grundstücken in Gebieten, die vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BauGB). Ausüben darf sie es nur, wenn das Wohl der Allgemeinheit es rechtfertigt (§ 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB), und nur binnen drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags (§ 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB); ohne Negativzeugnis trägt das Grundbuchamt den Käufer nicht ein (§ 28 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Bei land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen bedürfen Veräußerung und schuldrechtlicher Vertrag der Genehmigung nach § 2 Abs. 1 GrdstVG, soweit das Land Grundstücke bis zu einer bestimmten Größe nicht freigestellt hat (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 GrdstVG); der Erbfall selbst ist genehmigungsfrei, der Verkauf nicht.

Die Unterlagenliste vom Grundbuchauszug bis zum Altlastenkataster steht in Grundstück verkaufen, Auskunft über die Bodenrichtwerte kann jedermann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Bis zum Verkauf tragen die Erben Grundsteuer und offene Erschließungsbeiträge weiter, von denen die Gemeinde nur „mindestens 10 vom Hundert“ übernimmt (§ 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB); siehe Unerschlossenes Grundstück verkaufen. Übersteigen Beiträge, Altlasten oder Rückbaupflichten den Wert, bleibt nur die Ausschlagung binnen sechs Wochen ab Kenntnis, bei Auslandsbezug sechs Monate (§ 1944 BGB). Diese Frist läuft auch, wenn die Erben noch rechnen: Lassen Sie die Entscheidung sofort von einem Fachanwalt für Erbrecht prüfen.

Wie viel spart der Nachweis des niedrigeren Werts im Rechenbeispiel?

Angenommen, geerbt werden 800 Quadratmeter baureifes Land in Nordrhein-Westfalen, Bodenrichtwert 250 Euro je Quadratmeter zum Todestag, unter dem durchschnittlichen Kaufwert für baureifes Land in Nordrhein-Westfalen von 296,64 Euro je Quadratmeter im Jahr 2025 (IT.NRW). Erbin ist die Nichte, Steuerklasse II. Das Grundstück liegt am Hang, die Erschließungsbeiträge sind offen, neun Monate nach dem Todestag wird es für 160.000 Euro verkauft.

  • Grundbesitzwert nach § 179 BewG: 800 mal 250 Euro = 200.000 Euro
  • Ansatz nach § 198 Abs. 3 BewG stattdessen: 160.000 Euro
  • abzüglich Erbfallkostenpauschale ohne Nachweis (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG): 15.000 Euro
  • abzüglich Freibetrag Steuerklasse II (§ 16 Abs. 1 ErbStG): 20.000 Euro
  • steuerpflichtiger Erwerb: 125.000 Euro, Steuersatz 20 Prozent (§ 19 Abs. 1 ErbStG)
  • Erbschaftsteuer: 25.000 Euro statt 33.000 Euro ohne den Nachweis
  • Grundbuchgebühr: 0 Euro statt 435 Euro, weil der Antrag binnen zwei Jahren einging

Der Nachweis des niedrigeren Werts spart hier 8.000 Euro. Verkauft die Nichte erst 14 Monate nach dem Todestag, trägt der Kaufpreis den Nachweis nicht mehr, dann bleibt nur ein Gutachten nach § 198 Abs. 2 BewG. Die Zahlen sind ein Modellfall, kein Ersatz für eine steuerliche Prüfung.

Häufige Fragen

Muss ich dem Finanzamt melden, dass ich ein Grundstück geerbt habe, auch ohne Erbschaftsteuer?

Ja. Der Erwerb ist binnen drei Monaten nach erlangter Kenntnis beim zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt anzuzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Die Erleichterung für gerichtlich oder notariell eröffnete Verfügungen von Todes wegen gilt nicht, wenn zum Erwerb Grundbesitz gehört (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Ob am Ende Steuer anfällt, ist unerheblich.

Was passiert, wenn die Erben die Grundbuchberichtigung einfach nicht beantragen?

Das Grundbuchamt soll dem Eigentümer die Verpflichtung auferlegen, den Berichtigungsantrag zu stellen und die notwendigen Unterlagen zu beschaffen (§ 82 GBO). Unabhängig davon verfällt nach zwei Jahren seit dem Erbfall die Gebührenfreiheit der Anmerkung zu KV Nr. 14110 GNotKG.

Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ein Miterbe die anderen auszahlt?

Nein. Steuerfrei sind der Grundstückserwerb von Todes wegen (§ 3 Nr. 2 GrEStG) und der Erwerb eines Nachlassgrundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Erst der Verkauf an einen Dritten löst Grunderwerbsteuer aus, die vertraglich in aller Regel der Käufer trägt.

Wann brauche ich ein Europäisches Nachlasszeugnis statt eines deutschen Erbscheins?

Praktisch relevant wird es, wenn der Nachlass Bezüge zu einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, etwa weil der Erblasser dort seinen letzten Wohnsitz hatte. Im rein inländischen Fall genügt der Erbschein, den § 35 Abs. 1 GBO dem Europäischen Nachlasszeugnis gleichstellt.

Kann ich ein geerbtes Grundstück verkaufen, wenn es noch eine alte Grundschuld trägt?

Ja, der Käufer wird aber in aller Regel eine lastenfreie Umschreibung verlangen. Dafür brauchen Sie die Löschungsbewilligung des Gläubigers in der Form des § 29 GBO, also öffentlich beglaubigt; den Ablauf über den Notar zeigt Alte Grundschuld vor dem Verkauf löschen.

Fazit

Der wichtigste Hebel liegt im Grundbuch: Wer ohnehin verkauft, spart sich über § 40 Abs. 1 GBO die eigene Eintragung, und wer berichtigen lässt, tut das binnen zwei Jahren zum Nulltarif. Der zweite Hebel ist die Bewertung, weil das Finanzamt Fläche mal Bodenrichtwert ansetzt und weder Zuschnitt noch offene Erschließungsbeiträge kennt. Dagegen hilft der eigene Verkaufspreis im Jahresfenster um den Todestag. Klären Sie deshalb als Nächstes den realistischen Marktwert: Ersteinschätzung starten. Weitere Beiträge im Ratgeber Verkauf.

Quellen

grundstückerbegrundbucherbscheinbodenrichtwerterbengemeinschaft

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