Bodenrichtwert Rheinland-Pfalz: BORIS.RLP frei abfragen
Der Basisdienst in BORIS.RLP zeigt kostenfrei nur Wert und Nutzungsart, alle Merkmale kosten ab 121,00 Euro. So finden und rechnen Sie in Rheinland-Pfalz richtig.
Das Wichtigste in Kürze
- 121,00 bis 1.660,00 Euro je Stichtag: So viel kostet der Premiumdienst online. Die schriftliche Auskunft liegt bei 31,70 bis 128,00 Euro je Grundstück.
- Basisdienst kostenfrei, aber knapp: Er ist „auf die Angabe des Bodenrichtwerts in €/m² und die Nutzungsart beschränkt“. Grundstücksgröße und Bodengüte fehlen.
- Stichtag 1. Januar 2026: Ermittelt wird „alle zwei Jahre zum Stichtag 1. Januar“, fortgeschrieben ergibt das den 1. Januar 2028 als nächsten Regelstichtag.
- Zwölf örtliche Gutachterausschüsse: Ihre Geschäftsstellen sitzen „bei sechs Vermessungs- und Katasterämtern und sechs kommunalen Vermessungsbehörden“.
- Grundsteuer nur gedämpft: Im Beispiel des Landesamts für Steuern hebt ein Sprung von 180 auf 250 Euro Bodenrichtwert die Grundsteuer nur von 319,57 auf 328,63 Euro.
Bodenrichtwerte für rheinland-pfälzische Grundstücke sehen Sie kostenfrei im BORIS.RLP-Viewer unter boris.rlp.de, der auf maps.rlp.de weiterleitet, und im GeoPortal.rlp. Der Basisdienst ist laut Behörde auf Wert und Nutzungsart beschränkt, sämtliche beschreibenden Merkmale liefert erst der Premiumdienst für 121,00 bis 1.660,00 Euro je Stichtag. Maßgeblicher Stichtag ist der 1. Januar 2026.
| Merkmal | Basisdienst | Premiumdienst |
|---|---|---|
| Kosten | kostenfrei, Open Data | 121,00 bis 1.660,00 € je Stichtag |
| Angezeigt wird | Bodenrichtwert in €/m² und Nutzungsart | zusätzlich sämtliche beschreibenden Merkmale, etwa Grundstücksgröße und Bodengüte |
| Zugang | BORIS.RLP-Viewer oder GeoPortal.rlp, ohne Anmeldepflicht | Kauf im GeoShop, Registrierung im GeoPortal.rlp und Freischaltung durch das LVermGeo |
| Räumlicher Zuschnitt | landesweit | „für einen oder bis zu 30 Bereiche, das heißt Landkreise oder kreisfreie Städte“ |
| Stichtage | 01.01.2026 sowie 01.01.2008 bis 01.01.2024 | aktueller und historische Stichtage bis 01.01.2008, jede Periode kostet extra |
| Weitergabe | Namensnennung nach Datenlizenz Deutschland 2.0 | urheberrechtlich geschützt, Weitergabe grundsätzlich nur mit Zustimmung des Herausgebers |
Quellen: Gutachterausschüsse Rheinland-Pfalz, Bedienungsanleitung BORIS.RLP und GeoShop RLP, abgerufen im August 2026.
Wo finden Sie den Bodenrichtwert für Ihr rheinland-pfälzisches Grundstück?
Zwei amtliche Anwendungen zeigen denselben Datenbestand: der BORIS.RLP-Viewer und das GeoPortal.rlp. Die Darstellung ist laut Behörde „in den beiden folgenden Anwendungen identisch; Unterschiede gibt es in der Bedienung und den Funktionalitäten“, im GeoPortal.rlp stehen zusätzlich „umfangreiche Suchfunktionen wie die Flurstücks- oder Ortssuche zur Verfügung“. Die Kurzadresse boris.rlp.de leitet auf maps.rlp.de weiter, die veränderte Adresse im Browser ist kein Fehler. Die amtliche Bedienungsanleitung nennt drei Suchwege: Adresse mit Leerzeichen zwischen Straßenname, Hausnummer und Gemeinde, Flurstück über das Such- und Downloadmodul oder die „vollständige Zonennummer, bestehend aus Gemarkungs- und Bodenrichtwertzonennummer“, Beispiel der Behörde: 28510001. Was ein Bodenrichtwert im Kern ist, klärt der Grundlagenbeitrag zum Bodenrichtwert.
Was kostet die Bodenrichtwert-Auskunft in Rheinland-Pfalz wirklich?
Der Blick auf die Karte kostet nichts, die Merkmale kosten Geld: Dieses Zwei-Stufen-Modell ist die entscheidende rheinland-pfälzische Besonderheit. Stufe eins lautet amtlich: „Zonale Bodenrichtwerte stehen als Basisdienst für private Zwecke kostenfrei zur Verfügung.“ Stufe zwei ist der Premiumdienst, der „sämtliche vom Gutachterausschuss angegebenen beschreibenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks (z. B. erschließungsbeitragsrechtlicher Zustand, Grundstücksgröße, Bodengüte)“ enthält; die Bedienungsanleitung betont, dass im Basisdienst „nicht alle beschreibenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks dargestellt werden“. Für ein einziges Grundstück ist die schriftliche Auskunft deshalb fast immer der günstigere Weg.
| Produkt | Gebühr |
|---|---|
| Basisdienst in BORIS.RLP und GeoPortal.rlp | kostenfrei |
| Schriftliche Auskunft ohne Kartenauszug, je Grundstück | 31,70 bis 128,00 € |
| Auszug aus der Bodenrichtwertkarte 1:5.000, bis DIN A3 | 41,00 € |
| Auszug bis DIN A2 / A1 / A0 | 63,00 / 90,00 / 112,00 € |
| Premiumdienst, 1 Bereich je Stichtag | 121,00 € |
| Premiumdienst, 5 / 10 Bereiche | 559,02 / 1.003,09 € |
| Premiumdienst, ab 25 Bereiche | 1.660,00 € |
| Bestandsdatenauszüge, je Stichtag und Objekt | 0,35 € für die ersten 1.000 Objekte |
| Landesgrundstücksmarktbericht 2025 | 200,00 € gedruckt, 150,00 € als Datei |
Quellen: Gebührenübersicht der Gutachterausschüsse nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis und GeoShop RLP, abgerufen im August 2026. Zur Umsatzsteuer widersprechen sich die amtlichen Seiten ausgerechnet beim Premiumdienst: Der GeoShop schreibt „Alle angegebenen Gebühren sind umsatzsteuerfrei“, die Gebührenübersicht setzt hinter denselben Posten „zuzüglich voller Umsatzsteuersatz“. Prüfen Sie den Endbetrag im Bestellformular.
Welcher Stichtag gilt und wie kommen Sie an ältere Werte?
Maßgeblich ist der 1. Januar 2026, belegt durch das Faltblatt des Oberen Gutachterausschusses in der Fassung 05/2026 und die Stichtagsauswahl im Bestellformular des Premiumdienstes. Ermittelt wird „alle zwei Jahre zum Stichtag 1. Januar“; fortgeschrieben ergibt das den 1. Januar 2028, unsere Rechnung und keine Ankündigung der Behörde. Bundesrechtlich verlangt § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB die Ermittlung „jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres“; die Feinregelung überlässt § 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB den Ländern, hier der Gutachterausschussverordnung (GAVO). Die Rückschau ist seit Kurzem frei: „Ab sofort stehen im GeoPortal.rlp die Bodenrichtwert-Basisdienste der zurückliegenden Stichtage vom 01.01.2008 bis 01.01.2024 zur Verfügung“, meldeten die Gutachterausschüsse am 24. Juni 2026. Merkmale älterer Stichtage bleiben kostenpflichtig.
Wer ermittelt die Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz?
Zwölf örtliche Gutachterausschüsse beschließen die Werte, sechs für Flächenbereiche und sechs für Städte. Wörtlich: „Die Geschäftsstellen der zwölf örtlichen Gutachterausschüsse sind bei sechs Vermessungs- und Katasterämtern und sechs kommunalen Vermessungsbehörden eingerichtet.“ Darüber steht der Obere Gutachterausschuss, zuständig unter anderem für „die Abgabe von Empfehlungen für die Ermittlung von Bodenrichtwerten“; seine Geschäftsstelle sitzt beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation in der Von-Kuhl-Straße 49 in Koblenz. Welcher Ausschuss Ihre Gemeinde abdeckt, klärt die Geschäftsstellensuche der Landesseite. Wie die Institution allgemein arbeitet, beschreibt der Beitrag zu Gutachterausschuss und Kaufpreissammlung.
| Gutachterausschuss | Sitz | Zuständigkeitsbereich |
|---|---|---|
| Osteifel-Hunsrück | Mayen | Rhein-Hunsrück-Kreis, Mayen-Koblenz, Ahrweiler, Cochem-Zell |
| Rheinhessen-Nahe | Alzey | Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Mainz-Bingen |
| Rheinpfalz | Landau in der Pfalz | Bad Dürkheim, Germersheim, Südliche Weinstraße, Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Landau, Neustadt a. d. Weinstraße, Speyer |
| Westeifel-Mosel | Bernkastel-Kues | Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg |
| Westerwald-Taunus | St. Goarshausen und Westerburg | Westerwaldkreis, Altenkirchen (Ww.), Neuwied, Rhein-Lahn-Kreis |
| Westpfalz | Kusel | Donnersbergkreis, Landkreis Kaiserslautern, Kusel, Südwestpfalz, Pirmasens, Zweibrücken |
| Städtische Ausschüsse | Koblenz, Trier, Mainz, Worms, Ludwigshafen am Rhein, Kaiserslautern | jeweils das Stadtgebiet |
Quelle: Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Rheinland-Pfalz, abgerufen im August 2026.
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Wie lesen Sie eine rheinland-pfälzische Bodenrichtwertauskunft?
Im Basisdienst klicken Sie den Info-Button Datenabfrage an, dann die Zone im Kartenbild, danach die abzufragende Ebene; es erscheint „die Richtwertbeschreibung zur ausgewählten Bodenrichtwertzone, darunter Entwicklungsstufe, beitragsrechtlicher Zustand und Nutzungsart“, die sich direkt ausdrucken lässt. Wie ein vollständiger Datensatz aussieht, zeigt das Faltblatt 05/2026 an einer Musteranzeige, die es ausdrücklich dem Premiumdienst zuordnet: Wertermittlungsstichtag 01.01.2026, Zonennummer 2020, Bodenrichtwert 180 Euro je Quadratmeter, Entwicklungszustand B, beitragsrechtlicher Zustand baf, Nutzungsart WA, Bauweise o, Geschosszahl II, wertrelevante Geschossflächenzahl 0,8 und Grundstücksfläche 600. Das ist eine amtliche Beispieldarstellung, kein realer Zonenwert. Kostenfrei fehlen davon die Zeilen zu Grundstücksfläche, Geschossflächenzahl und Bodengüte, sie liegen hinter der Bezahlschranke oder in der schriftlichen Auskunft.
Wie rechnen Sie den Bodenrichtwert auf Ihr eigenes Grundstück um?
In Rheinland-Pfalz beginnt die Rechnung mit einem Einkauf: erst die fehlenden Merkmale beschaffen, dann vergleichen, dann anpassen, erst danach mit Ihrer Fläche multiplizieren. Die Anpassung ist Pflicht: § 26 Abs. 2 ImmoWertV verlangt, die Bodenrichtwerte „auf ihre Eignung ... zu prüfen und bei etwaigen Abweichungen ... an die Gegebenheiten des Wertermittlungsobjekts anzupassen“. Der Obere Gutachterausschuss schreibt dazu im Faltblatt, Abweichungen zum Bodenrichtwertgrundstück seien „durch entsprechende Zu- und Abschläge zu berücksichtigen“. Die nötigen Umrechnungskoeffizienten stehen in Rheinland-Pfalz im Landesgrundstücksmarktbericht 2025, erschienen am 20. März 2025 mit 294 Seiten. Er ist kostenpflichtig und lohnt für einen Privatverkauf selten. Den Rechenweg zeigt der Beitrag Grundstückswert ermitteln.
Rechenbeispiel mit dem amtlichen Musterwert. Ihr Grundstück misst 750 Quadratmeter. Im Basisdienst sehen Sie die Nutzungsart und 180 Euro je Quadratmeter, hier übernommen aus der Musteranzeige des Faltblatts. Die naive Rechnung ergibt 135.000 Euro. Entscheidend ist, was Sie nicht sehen: In derselben Musteranzeige steht die Zeile „Grundstücksfläche 600“. Wäre das Bodenrichtwertgrundstück 600 und Ihres 750 Quadratmeter groß, weichen Sie in einem wertrelevanten Merkmal ab und müssten anpassen. Dazu kommt die Bandbreite: § 15 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV lässt lagebedingte Wertunterschiede von grundsätzlich bis zu 30 Prozent innerhalb einer Zone zu, als Eigenrechnung sind das 94.500 bis 175.500 Euro. Diese Lücke schließt am günstigsten die schriftliche Auskunft ab 31,70 Euro. Brauchen Sie eine Hausnummer für Boden und Gebäude zusammen, liefert die kostenlose Ersteinschätzung eine Orientierung, ein Gutachten ersetzt sie nicht.
Was sind die durchschnittlichen Bodenwertniveaus?
Sie sind die jüngste rheinland-pfälzische Neuerung und ersetzen seit dem Stichtag 01.01.2026 die früheren generalisierten Bodenrichtwerte. Rechtsgrundlage ist der neue § 16 GAVO in der Fassung vom 22. Dezember 2025: Die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses ermittelt danach „je Gemarkung durchschnittliche Bodenwertniveaus für baureifes Land sowie Flächen der Land- und Forstwirtschaft“, bei Bauland getrennt nach Wohn-, gemischten und gewerblichen Bauflächen. Methodisch ist es „eine flächengewichtete Mittelwertbildung der vorliegenden Bodenrichtwertzonen der Gemarkung“, die Verordnungsbegründung nennt das Ergebnis „mit den zonalen Bodenrichtwerten qualitativ nicht vergleichbar“. Für den Vergleich zweier Orte taugen sie als kostenfreier Rahmen, für einen Angebotspreis nicht. Marktzahlen behandelt der Artikel zu Grundstückspreisen.
Was bedeutet der Bodenrichtwert für die Grundsteuer in Rheinland-Pfalz?
Rheinland-Pfalz setzt die Grundsteuer nach dem Bundesmodell um; das Ministerium der Finanzen nennt als Grundlage „v.a. der Wert des Grund und Bodens, bei Wohngrundstücken (z.B. Ein- und Zweifamilienhäusern) zusätzlich die durchschnittlichen Nettokaltmieten am jeweiligen Standort“. Der Bodenrichtwert fließt also ein, aber schwach: Das Landesamt für Steuern rechnet ein Einfamilienhaus von 2005 mit 538 Quadratmetern Grundstück, 130 Quadratmetern Wohnfläche und fiktivem Hebesatz von 370 Prozent durch und kommt bei 180 Euro Bodenrichtwert auf 319,57 Euro Grundsteuer, bei 250 Euro auf 328,63 Euro, als Eigenrechnung 9,06 Euro Unterschied im Jahr. Die Behörde nennt die Wirkung selbst „nur in äußerst gedämpfter Form“ spürbar, und der Stichtag ist ohnehin ein anderer: Der Grundsteuerwert beruht auf der Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022. Bescheide über Grundsteuerwert und Messbetrag kommen vom zuständigen Finanzamt, Grundsteuerbescheid und Hebesatz von Ihrer Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung, die Beurteilung Ihres Einzelfalls von der Steuerberatung. Wie das Finanzamt Grundbesitz bewertet, erklärt ein eigener Artikel.
Wo hört der rheinland-pfälzische Bodenrichtwert auf?
An zwei landeseigenen Stellen. Erstens die Merkmalslücke: Grundstücksgröße und Bodengüte ordnet die Behörde dem Premiumdienst zu, ohne sie bleibt die Anpassung nach § 26 Abs. 2 ImmoWertV eine Schätzung. Zweitens der Abstand von zwei Jahren zwischen zwei Stichtagen. Die allgemeinen Grenzen der Systematik erklärt der Grundlagenbeitrag; wer eine belastbare Zahl braucht, kann als Eigentümerin oder Eigentümer beim zuständigen Gutachterausschuss ein Verkehrswertgutachten nach § 193 BauGB beauftragen oder eine öffentlich bestellte beziehungsweise zertifizierte sachverständige Person einschalten. Für eine erste Orientierung vor dem Verkauf reicht meist die kostenlose Ersteinschätzung, danach führt der Weg über die Vermarktung Ihres Grundstücks.
Häufige Fragen
Brauche ich für den BORIS.RLP-Viewer eine Anmeldung?
Für den Basisdienst nicht, die Bodenrichtwerte sind laut Faltblatt „rund um die Uhr und für Jedermann im GeoPortal.rlp verfügbar“. Die Bedienungsanleitung hält aber fest: „Für eine optimale Nutzung von BORIS.RLP ist grundsätzlich die vorherige kostenfreie Registrierung im GeoPortal.rlp erforderlich.“ Unverzichtbar wird sie beim Premiumdienst, weil der Benutzername für Bestellung und Freischaltung gebraucht wird.
Meine Gemeinde liegt in der Pfalz und die Flurstückssuche findet nichts. Woran liegt das?
An einer Eigenheit des dortigen Liegenschaftskatasters. Die Bedienungsanleitung stellt klar: „Das Liegenschaftskataster in der Pfalz enthält keine Flurnummern, hier ist an erster Stelle der Wert ‚0‘ anzugeben. Z.B. 0-42/3.“ Außerhalb der Pfalz lautet die Schreibweise 3-42/3. Umlaute im Gemarkungsnamen müssen derzeit durch ein Sternchen ersetzt werden.
Darf ich den Bodenrichtwert aus BORIS.RLP in mein Exposé übernehmen?
Ja, der Basisdienst ist Open Data unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung Version 2.0, und „lediglich die Namensnennung ist zu beachten“. Strenger ist der Premiumdienst: Seine Nutzungsbedingungen verlangen einen Herkunfts- und Aktualitätsvermerk, mindestens „Datengrundlage: Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Rheinland-Pfalz, Wertermittlungsstichtag der Bodenrichtwerte: 01.01.Jahr“, und seine Daten sind urheberrechtlich geschützt. Nehmen Sie den Wert für ein Exposé also aus dem Basisdienst und nennen Sie Quelle und Stichtag.
Was passiert, wenn ein Bodenrichtwert nachträglich korrigiert wird?
Rheinland-Pfalz veröffentlicht Korrekturen getrennt, je Gutachterausschuss. Die Änderungen stehen laut Behörde „zeitgleich in den Portalen BORIS.RLP und GeoPortal.rlp zur Verfügung“, verbunden mit der Empfehlung, „vor der Verwendung von Marktdaten“ die Korrekturen zu sichten. Stammt Ihr Wert aus einer Drittanwendung, gleichen Sie ihn vor jeder Preisentscheidung mit dem Landesportal ab.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses?
Die Gebühr richtet sich nach Nummer 23 des Besonderen Gebührenverzeichnisses und ist nach dem ermittelten Verkehrswert gestaffelt: bei unbebauten Grundstücken bis 250.000,00 Euro 4,1 von Tausend zuzüglich 740,00 Euro Grundgebühr, bei bebauten Grundstücken derselben Stufe 7,2 von Tausend zuzüglich 990,00 Euro, jeweils zuzüglich vollem Umsatzsteuersatz. Das amtliche Rechenbeispiel liegt eine Stufe höher, bei einem bebauten Grundstück mit 275.000,00 Euro Verkehrswert: 3,0 von Tausend gleich 825,00 Euro plus 2.150,00 Euro Grundgebühr, Summe 2.975,00 Euro, mit 19 Prozent Umsatzsteuer 3.540,25 Euro.
Fazit
Rheinland-Pfalz zeigt Ihnen den Zonenwert kostenfrei, verkauft aber genau die Angaben, die Sie für eine saubere Umrechnung brauchen. Wer nur ein Grundstück prüft, fährt mit der schriftlichen Auskunft günstiger als mit dem Premiumdienst. Rechnen Sie die zulässige Streuung innerhalb der Zone offen mit ein, und verwechseln Sie den Wert zum Stichtag 2026 nicht mit dem Grundsteuerwert aus der Hauptfeststellung 2022. Weitere Themen finden Sie im Ratgeber Bewertung. Was Boden und Gebäude zusammen wert sind, zeigt Ihnen die kostenlose Ersteinschätzung.
Quellen
- Gutachterausschüsse Rheinland-Pfalz: Bodenrichtwerte, abgerufen im August 2026
- Gutachterausschüsse Rheinland-Pfalz: Gebührenübersicht, abgerufen im August 2026
- Faltblatt „Bodenrichtwerte, ein Angebot der Gutachterausschüsse“, Stand 05/2026 (PDF), abgerufen im August 2026
- Bedienungsanleitung BORIS.RLP für Basis- und Premiumdienst (PDF), abgerufen im August 2026
- GeoShop RLP: Bodenrichtwert-Premiumdienst und Auszug aus der Bodenrichtwertkarte, abgerufen im August 2026
- Gutachterausschüsse Rheinland-Pfalz: Durchschnittliche Bodenwertniveaus, abgerufen im August 2026
- Dritte Landesverordnung zur Änderung der Gutachterausschussverordnung vom 22.12.2025, Begründung (PDF) und GAVO im Landesrecht Rheinland-Pfalz, abgerufen im August 2026
- Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Rheinland-Pfalz und Oberer Gutachterausschuss, abgerufen im August 2026
- Gutachterausschüsse Rheinland-Pfalz: Aktuelles, Meldung vom 24.06.2026, abgerufen im August 2026
- Gutachterausschüsse Rheinland-Pfalz: Korrekturen zu Bodenrichtwerten, abgerufen im August 2026
- Landesgrundstücksmarktbericht Rheinland-Pfalz (LGMB), abgerufen im August 2026
- Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz: Grundsteuerreform, abgerufen im August 2026
- Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz: Grundsteuerreform, abgerufen im August 2026
- § 196 BauGB und § 199 BauGB, abgerufen im August 2026
- § 15 ImmoWertV und § 26 ImmoWertV, abgerufen im August 2026
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