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RatgeberImmobilienbewertung

Bodenrichtwert Saarland: BORIS Saarland zum Stichtag 2026

Die saarländischen Bodenrichtwerte gelten zum Stichtag 1. Januar 2026. So finden Sie Ihre Zone gebührenfrei in BORIS Saarland, lesen die Kürzel und rechnen den Wert um.

Hendrik StotzAktualisiert am 21. August 20267 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Stichtag 1. Januar 2026: „Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag 01.01.2026 ermittelt“, so die amtlichen Erläuterungen zu „BORIS Saarland (Stand 2026)“.
  • Basisdienst gebührenfrei, Auszug nicht: BORIS bietet „einen Basisdienst für gebührenfreie Online-Recherche“; amtlicher Auszug und Umrechnungskoeffizienten sind kostenpflichtig.
  • Sieben Gutachterausschüsse: „Im Saarland gibt es insgesamt sieben Gutachterausschüsse“, koordiniert von der 2009 eingerichteten Zentralen Geschäftsstelle (ZGGA) in Saarlouis.
  • Zwei Portale, zwei Stichtage: Für die Grundsteuer gilt ein eigener Viewer; dessen 2026er Layer wurde „nach den Wertverhältnissen zum 1.1.2022 ermittelt“.
  • Grenzen der Karte: Bildschirmkopien in „Veröffentlichungen, Gutachten, Schriftstücken“ sind untersagt, in Sanierungsgebieten zeigt das Geoportal keine Werte, dazu gilt eine Maßstabsbegrenzung von 1:2500.

Bodenrichtwerte für saarländische Grundstücke stehen in BORIS Saarland im Geoportal des Landes: gebührenfrei, ohne Anmeldung, gesucht über Adresse oder Flurstück. Sie gelten zum Stichtag 1. Januar 2026 und stammen von sieben eigenständigen Gutachterausschüssen. Für Ihre Verkaufsüberlegung ist das ein Ausgangswert, kein Verkehrswert.

Zuständig für Stelle Anschrift Telefon
Landeshauptstadt Saarbrücken Gutachterausschuss für Grundstückswerte Gerberstraße 29, 66111 Saarbrücken +49 681 905-1811
Regionalverband Saarbrücken Gutachterausschuss für Grundstückswerte Schlossplatz 8-9, 66119 Saarbrücken +49 681 506-6030
Landkreis Merzig-Wadern Gutachterausschuss für Grundstückswerte Am Gaswerk 3, 66663 Merzig +49 6861 80-231
Landkreis Neunkirchen Gutachterausschuss für Grundstückswerte Hohlstraße 7, 66564 Ottweiler +49 6824 906-5626
Landkreis Saarlouis Gutachterausschuss für Grundstückswerte Kaiser-Friedrich-Ring 31, 66740 Saarlouis +49 6831 444-552
Landkreis St. Wendel Gutachterausschuss für Grundstückswerte Mommstraße 21-31, 66606 St. Wendel +49 6851 801-4550
Saarpfalz-Kreis Gutachterausschuss für Grundstückswerte Am Forum 1, 66424 Homburg +49 6841 104-7296
landesweite Daten, Marktbericht Zentrale Geschäftsstelle (ZGGA) beim LVGL Kaibelstraße 4-6, 66740 Saarlouis zgga@lvgl.saarland.de

Quellen: Geoportal Saarland, Ansprechpartner; LVGL Saarland, ZGGA; abgerufen im August 2026.

Wo finden Sie den Bodenrichtwert für Ihr saarländisches Grundstück?

Amtliche Anlaufstelle ist BORIS Saarland im Geoportal Saarland des Landesamts für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL). Der Weg laut amtlicher Anleitung: Reiter „Anwendungen“, Registerkarte „Bodenrichtwerte“, Startseite „BORIS Saarland (Stand 2026)“, dann in den Kartenviewer, wobei „die Nutzungsbestimmungen bestätigt werden“ müssen. Gesucht wird per Adresse (Gemeinde, Straße) oder Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstück), wobei der Gemarkungsname Pflichtfeld ist. Ein Klick auf „Datenabfrage“ und dann in die Karte öffnet das Info-Fenster mit Gemarkung, Zonennummer, Bodenrichtwert je Quadratmeter, Stichtag, Nutzungsart, wertbeeinflussenden Merkmalen und zuständigem Gutachterausschuss. Bauflächen erscheinen schwarz auf roter Fläche, Land- und Forstwirtschaft in grüner Schrift. Was ein Bodenrichtwert grundsätzlich ist, klärt der Überblick zum Bodenrichtwert.

Was kostet die Bodenrichtwertauskunft im Saarland?

Die Ansicht ist kostenlos, jede Weiterverwendung nicht. Die Nutzungsbedingungen sagen: „Das Betrachten des Dienstes im ‚Geoportal Saarland‘ ist kostenfrei“, jede andere Nutzung sei untersagt. Ausdrücklich verboten sind Bildschirmkopien „in Veröffentlichungen, Gutachten, Schriftstücken u.ä. sowie zu gewerblichen Zwecken“. Der Screenshot taugt also zur eigenen Orientierung, nicht fürs Exposé. Für Schriftstücke brauchen Sie den amtlichen Auszug des im Info-Fenster genannten Gutachterausschusses, laut Nutzungsbedingungen „kostenpflichtig“. Auch Umrechnungskoeffizienten können laut Geoportal „bei den jeweiligen Gutachterausschüssen kostenpflichtig angefordert werden“; Gebührensätze nennt das Land dort nicht. § 196 Abs. 3 S. 2 BauGB gibt Ihnen einen Anspruch auf Auskunft, keinen auf Gebührenfreiheit.

Welcher Stichtag gilt für die saarländischen Bodenrichtwerte?

Es gilt der 1. Januar 2026: „Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag 01.01.2026 ermittelt.“ Den Rhythmus gibt § 196 Abs. 1 S. 5 BauGB vor, wonach Bodenrichtwerte „jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln“ sind, „wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist“. Das Saarland bleibt erkennbar beim Regelturnus in geraden Jahren: Stichtag 01.01.2026, Grundsteuerlayer für 2022, 2024 und 2026, dazu der Auftrag an die ZGGA, „zum 30. September jedes zweiten Kalenderjahres einen Grundstücksmarktbericht für das Saarland zu veröffentlichen“. Zwischen zwei Stichtagen liegen fast 24 Monate Marktbewegung, die Sie über aktuelle Vergleichspreise abgleichen sollten. Eine schnelle Einordnung gibt die kostenlose Ersteinschätzung.

Wer ermittelt die Bodenrichtwerte im Saarland?

Sieben eigenständige Gutachterausschüsse, koordiniert von einer Zentralen Geschäftsstelle. Das LVGL formuliert es so: „Für den Bereich der Landkreise, des Regionalverbandes Saarbrücken und für die Landeshauptstadt Saarbrücken besteht jeweils ein selbständiger und unabhängiger Gutachterausschuss“, insgesamt „sieben Gutachterausschüsse“. Darüber steht keine zweite Gutachterinstanz, sondern die 2009 eingerichtete ZGGA in der Zentralen Außenstelle des LVGL in Saarlouis. § 198 Abs. 1 S. 1 BauGB verlangt bei mehr als zwei Gutachterausschüssen einen Oberen Gutachterausschuss oder eine Zentrale Geschäftsstelle; das Saarland wählte die Geschäftsstelle. Sie liefert landesweite Daten und den Grundstücksmarktbericht, zuletzt den für 2024. Wie diese Gremien arbeiten, steht im Ratgeber zu Gutachterausschuss und Kaufpreissammlung, weitere Themen im Ratgeber Immobilienbewertung.

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Wie lesen Sie eine saarländische Bodenrichtwertzone richtig?

Als zweizeiligen Eintrag, nicht als einzelne Zahl. Die amtliche Legende zeigt „95 B ebf (1255)“ über „WA EFH WGFZ0,3 b25 f750“: 95 Euro je Quadratmeter, B für baureifes Land, ebf für den beitrags- und abgabenrechtlichen Zustand, 1255 als Zonennummer, darunter allgemeines Wohngebiet, Ein- und Zweifamilienhäuser, wertrelevante Geschossflächenzahl 0,3, Breite 25 Meter, Fläche 750 Quadratmeter. Die wichtigste Lesefalle: Das Saarland schreibt den beitragsrechtlichen Zustand anders als der Bund.

Sachverhalt Schreibweise im Saarland Schreibweise nach Anlage 5 ImmoWertV
beitrags- und kostenerstattungsbetragsfrei keine Angabe frei
beitragsfrei, aber pflichtig nach Kommunalabgabenrecht ebf ebf
erschließungsbeitrags- und kommunalabgabenpflichtig ebpf ebp
Geschosszahl II (römische Ziffer) ZVG (Vollgeschosse), ZOG (oberirdische Geschosse)
Maß der baulichen Nutzung WGFZ, GRZ, BMZ WGFZ, GFZ, GRZ, BMZ

Quellen: Geoportal Saarland, Erläuterungen Anlage 2, und Anlage 5 ImmoWertV, abgerufen im August 2026; die Gegenüberstellung ist ein eigener Abgleich.

Wer im Saarland kein Kürzel sieht, sieht den beitragsfreien Fall, nicht eine fehlende Angabe. Zwei Konventionen kommen hinzu: Die Werte sind „grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen“ und erfassen Denkmalschutz nur flächenhaft, „nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks“.

Wie rechnen Sie den Bodenrichtwert auf Ihr Grundstück um?

Nicht durch bloße Multiplikation. Die saarländischen Erläuterungen halten fest, dass „eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale“ bei der Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen sind. Gleichen Sie Zeile für Zeile ab, ob Nutzungsart, Beitragszustand, WGFZ, Breite und Fläche passen; weicht etwas ab, brauchen Sie Umrechnungskoeffizienten, die das Saarland nicht veröffentlicht, sondern kostenpflichtig über den Gutachterausschuss ausgibt. Die Korrekturkette steht unter Grundstückswert ermitteln.

Warum zeigt das Saarland zwei verschiedene Bodenrichtwerte?

Weil das Land zwei getrennte Anwendungen betreibt. Das Geoportal stellt der Bodenrichtwertseite einen Hinweis voran: „Bitte geben Sie ausschließlich die Werte aus der Anwendung ‚Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke‘ in Ihrer Feststellungserklärung an.“ Umgekehrt sagt die Anleitung zum Grundsteuerviewer über die dortigen steuerlichen Werte: „Um die amtlichen Bodenrichtwerte abzurufen verwenden Sie bitte die Anwendung BORIS.“

Merkmal BORIS Saarland Grundsteuerviewer Saarland
Wofür Verkehrswert, Verkauf, Orientierung ausschließlich Feststellungserklärung
Stichtage 01.01.2026 Layer BRW-SL-GrSt2022, 2024 und 2026
Wertverhältnisse zum Ermittlungsstichtag „nach den Wertverhältnissen zum 1.1.2022 ermittelt“
Außenbereich zonale Werte abgeleitete Werte, nur für die Ermittlung der Grundsteuerwerte gültig
Übernahme in Formulare nein, dafür amtlichen Auszug anfordern „unverändert“, Ausnahme: abweichender Entwicklungszustand
Land- und Forstwirtschaft eigene Legende, Entwicklungszustand LF kein Bodenrichtwert, stattdessen Anlage GW-3
Ansprechpartner zuständiger Gutachterausschuss Lage-Finanzamt St. Wendel, Saarbrücken II oder Saarlouis

Quellen: Geoportal Saarland, Bodenrichtwerte, Grundsteuer und Anleitung Grundsteuerviewer, August 2026.

Die Jahreszahl im Layernamen meint den Feststellungszeitpunkt, nicht das Wertniveau: Der Viewer nennt „den Bewertungsstichtag (für die Grundsteuer immer bezogen auf den 01.01.2022)“; rechtlich deckt das § 196 Abs. 2 BauGB. In den Feldlagen zeigt die Sachdatenabfrage mehrere Werte nach Nutzungsart; dann gilt „der Bodenrichtwert der überwiegenden Nutzung“.

Was bedeutet das saarländische Grundsteuermodell für den Bodenrichtwert?

Das Saarland folgt dem Bundesmodell und weicht nur bei den Steuermesszahlen ab. Laut Serviceportal des Landes hat der Gesetzgeber „durch Inanspruchnahme der Länderöffnungsklausel im Bereich des Grundvermögens“ abweichende Steuermesszahlen im GrStG-Saar festgelegt. Seit dem 1. Januar 2025 gelten 0,34 v.T. für Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum und Mietwohngrundstücke sowie 0,64 v.T. für unbebaute, gemischt genutzte und Geschäftsgrundstücke; für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bleibt es bei den 0,55 v.T. des § 14 GrStG. Die Bewertung folgt § 247 Abs. 1 BewG: Fläche mal Bodenrichtwert, Abweichungen der Grundstücksmerkmale bleiben mit engen Ausnahmen unberücksichtigt. Der Bodenrichtwert fließt also voll ein, aber der steuerliche aus dem Grundsteuerviewer. Zu Ihrem Bescheid beraten Steuerberaterinnen und Steuerberater, das Verfahren beschreibt Immobilienbewertung durch das Finanzamt.

Wo hört der Bodenrichtwert auf?

Beim Boden und beim Zonendurchschnitt. Die saarländischen Erläuterungen ziehen die Grenze selbst: Zonenabgrenzung und Werthöhe begründen „keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden“. Dazu kommt die Abdeckung: Die Werte stehen laut Geoportal „saarlandweit und fast flächendeckend“ bereit, also nicht überall. Weiter kommen Sie über den amtlichen Auszug oder ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses (§ 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Boden und Gebäude zusammen behandelt der Verkehrswert einer Immobilie, Preisniveaus die Grundstückspreise. Für eine erste Hausnummer genügt die unverbindliche Ersteinschätzung.

Wie sieht ein Rechenbeispiel mit dem amtlichen Legendenbeispiel aus?

Ausgangspunkt. Grundlage ist das Legendenschema der saarländischen Erläuterungen, keine reale Zone: „95 B ebf (1255)“ mit „WA EFH WGFZ0,3 b25 f750“, also 95 Euro je Quadratmeter und ein Bodenrichtwertgrundstück von 750 Quadratmetern. Ihres misst angenommen 600 Quadratmeter, sonst stimmt alles überein.

Koeffizient. Den Zuschlag für die kleinere Fläche nennt nur der Umrechnungskoeffizient Ihres Gutachterausschusses, im Saarland nicht veröffentlicht. Wir unterstellen hypothetisch 1,02 gegenüber 1,00.

Bodenwert (Eigenrechnung). 95 Euro mal 1,02 ergibt 96,90 Euro je Quadratmeter, mal 600 Quadratmeter rund 58.100 Euro statt 57.000 Euro ohne Anpassung. Weil § 15 Abs. 1 S. 2 ImmoWertV Wertunterschiede von „grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent“ zulässt, reicht der Korridor von rund 40.700 bis rund 75.600 Euro. Eigenrechnung mit angenommenem Koeffizienten, kein amtlicher Wert.

Häufige Fragen

Warum finde ich für mein Grundstück keinen Bodenrichtwert in der Karte?

Drei belegte Gründe. Erstens die Maßstabsbegrenzung von 1:2500: Wer zu weit hineinzoomt, muss laut Anleitung erst herauszoomen. Zweitens Sanierungsgebiete, in denen das Geoportal keine Bodenrichtwerte anzeigt; dort ist „bei dem zuständigen Gutachterausschuss nachzufragen“. Drittens die Abdeckung, nur „fast flächendeckend“.

Kann ich in BORIS Saarland auch ältere Stichtage abrufen?

Die Bodenrichtwertanwendung führt nur den aktuellen Stand, derzeit 01.01.2026. Mehrere Stichtage bietet allein der Grundsteuerviewer, dessen Werte ausschließlich für Grundsteuerzwecke gelten. Historische Werte erfragen Sie beim zuständigen Gutachterausschuss.

Finde ich im Portal auch Werte für Acker-, Wald- und Sonderflächen?

Ja. Land- und forstwirtschaftliche Flächen tragen den Entwicklungszustand LF mit Acker- oder Grünlandzahl, Beispiel „1,50 LF (0023)“ mit „A 55 f5000“ für Acker. Sonstige Flächen tragen SF, darunter PG für private Grünfläche, KGA für Kleingartenfläche und AB für Abbauland.

Gilt die Adresssuche im Portal auch für Grundstücke außerhalb des Saarlandes?

Nein. Die Anleitung zum Grundsteuerviewer warnt: „In der Adresssuche können auch Adressen außerhalb des Saarlandes gesucht werden, die Anwendung der Bodenrichtwerte bezieht sich allerdings nur auf das Saarland.“ Für ein Grundstück im Nachbarland brauchen Sie das dortige Portal, siehe Bodenrichtwert Rheinland-Pfalz.

Ist der Bodenrichtwert im Saarland für meinen Verkaufspreis bindend?

Nein. Privatrechtlich bindet er Sie nicht. Die amtlichen Erläuterungen halten fest, dass Zonenabgrenzung und Werthöhe keine Ansprüche begründen und Abweichungen Ihres Grundstücks eigens zu berücksichtigen sind. Bindend wirkt er nur, wo das Steuerrecht ihn vorschreibt, etwa über § 247 BewG.

Fazit

BORIS Saarland liefert den Bodenrichtwert zum Stichtag 1. Januar 2026 gebührenfrei und ohne Anmeldung, mehr aber auch nicht: Für Exposé, Gutachten oder Schriftverkehr verlangt das Land den kostenpflichtigen amtlichen Auszug bei einem der sieben Gutachterausschüsse. Wer den Wert ernsthaft nutzt, gleicht zuerst die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks mit dem eigenen ab und hält den steuerlichen Wert aus dem Grundsteuerviewer strikt davon getrennt. Bereiten Sie einen Verkauf vor, hilft Grundstück verkaufen weiter. Für eine Einordnung Ihres Objekts starten Sie mit der kostenlosen Ersteinschätzung: eine Orientierung in wenigen Minuten, kein Gutachten.

Quellen

bodenrichtwertsaarlandborisgutachterausschussgrundstueck

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