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Steuern beim Hausverkauf: Sechs Steuerarten im Überblick

Sechs Steuerarten berühren den Hausverkauf. Wann die Zehnjahresfrist greift, wer die Grunderwerbsteuer schuldet und was in die Anlage SO gehört.

Hendrik StotzAktualisiert am 4. August 202618 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Zehn Jahre entscheiden über die Einkommensteuer: Steuerpflichtig ist der Gewinn nur, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wer das Objekt im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt hat, zahlt auch innerhalb der Frist nichts.
  • Freigrenze 1.000 Euro, kein Freibetrag: Steuerfrei bleibt der Gewinn nur, wenn der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres weniger als 1.000 Euro beträgt (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Wird die Grenze erreicht, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
  • Grunderwerbsteuer 3,5–6,5 Prozent: Der Bundessatz beträgt 3,5 Prozent (§ 11 Abs. 1 GrEStG), die Länder weichen bis 6,5 Prozent ab. Rechtlich schulden Käufer und Verkäufer die Steuer gemeinsam (§ 13 Nr. 1 GrEStG).
  • Umsatzsteuer nur nach ausdrücklicher Option: Grundstücksumsätze sind steuerfrei (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG). Der Verzicht auf die Befreiung ist nur gegenüber einem Unternehmer und nur im notariellen Kaufvertrag möglich (§ 9 Abs. 3 Satz 2 UStG).
  • Grundsteuer bleibt beim Verkäufer: Schuldner ist, wem das Grundstück zum Feststellungszeitpunkt zugerechnet ist (§ 10 Abs. 1 GrStG). Die Umschreibung wirkt erst zum 1. Januar des Folgejahres (§ 222 Abs. 4 BewG).
  • Anlage SO bis zum 31. Juli des Folgejahres: Ohne steuerliche Beratung ist die Erklärung sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres fällig (§ 149 Abs. 2 AO), mit Berater bis Ende Februar des zweiten Folgejahres.

Beim Hausverkauf können sechs Steuerarten eine Rolle spielen. Für Privatverkäufer entscheidet meist nur eine über echtes Geld: die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn, und die fällt nur an, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen und Sie das Objekt nicht selbst bewohnt haben. Die Grunderwerbsteuer trägt wirtschaftlich der Käufer, Umsatzsteuer entsteht bei Wohnimmobilien nicht, die Grundsteuer bleibt bis zum Jahreswechsel bei Ihnen.

Welche Steuern fallen beim Hausverkauf überhaupt an?

Sechs Steuerarten berühren einen Immobilienverkauf, aber nur zwei davon treffen einen privaten Verkäufer regelmäßig im Geldbeutel. Die Tabelle ordnet jede Steuerart der Person zu, die sie schuldet, und nennt die Kernregel mit Rechtsgrundlage.

Steuerart Wen sie trifft Kernregel in einem Satz Rechtsgrundlage
Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte Verkäufer Steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen; ausgenommen sind Objekte, die durchgehend oder im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurden; Freigrenze 1.000 Euro pro Jahr § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 EStG
Gewerbesteuer Verkäufer, wenn gewerblicher Grundstückshandel vorliegt Werden innerhalb eines Regelzeitraums von rund fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, spricht das als Indiz für einen Gewerbebetrieb; Freibetrag 24.500 Euro, Messzahl 3,5 Prozent, Anrechnung des Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer § 11 GewStG, § 35 EStG, BFH X B 149/10
Umsatzsteuer Verkäufer, wenn er Unternehmer ist Der Grundstücksumsatz ist steuerfrei; zur Steuerpflicht optieren kann man nur gegenüber einem Unternehmer und nur im notariellen Kaufvertrag, dann schuldet der Käufer die Steuer § 4 Nr. 9a, § 9 Abs. 1 und Abs. 3, § 13b Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 UStG
Grunderwerbsteuer Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner, wirtschaftlich fast immer der Käufer Bundessatz 3,5 Prozent, die Länder bestimmen den Satz selbst; ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts wird der Käufer nicht ins Grundbuch eingetragen § 1, § 8, § 11, § 13 Nr. 1, § 22 GrEStG, Art. 105 Abs. 2a GG
Erbschaft- und Schenkungsteuer Erwerber beim unentgeltlichen Erwerb Persönliche Freibeträge: 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder; das selbst genutzte Familienheim kann ganz steuerfrei bleiben; Anzeige binnen drei Monaten § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c, § 16 Abs. 1, § 30 Abs. 1 ErbStG
Grundsteuer Verkäufer bis zum Jahreswechsel nach dem Verkauf Schuldner ist, wem das Grundstück zum Feststellungszeitpunkt zugerechnet ist; die Umschreibung wirkt erst zum 1. Januar des Folgejahres, deshalb regelt der Kaufvertrag die anteilige Erstattung § 9, § 10 GrStG, § 222 Abs. 4 BewG

Quellen: Einkommensteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Grundsteuergesetz und Bewertungsgesetz, abgerufen über gesetze-im-internet.de (Bundesamt für Justiz) am 4. August 2026; BFH, Beschluss vom 5. Mai 2011, X B 149/10.

Dieser Artikel ist der Einstieg in den Ratgeber zu Recht und Steuern beim Immobilienverkauf und ersetzt keine Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes.

Wann ist der Hausverkauf steuerfrei und wann zahle ich Einkommensteuer?

Steuerfrei ist der Verkauf in drei Konstellationen. Erstens, wenn zwischen dem Anschaffungsvertrag und dem Verkaufsvertrag mehr als zehn Jahre liegen. Zweitens, wenn Sie das Objekt zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Drittens, wenn Sie es im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Die dritte Variante ist die praktisch wichtigste, denn sie verlangt keine vollen drei Kalenderjahre: Zwei Jahreswechsel mit Eigennutzung genügen.

Greift keine dieser Ausnahmen, zählt der Gewinn als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 2 EStG und wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz belastet. Es gibt keinen gesonderten Steuersatz und keine pauschale Abgeltung. Der Gewinn addiert sich zu Gehalt, Rente und Mieteinnahmen. Nach dem ab dem Veranlagungszeitraum 2026 geltenden Tarif beginnt der Satz von 42 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro, der Satz von 45 Prozent bei 277.826 Euro (§ 32a Abs. 1 EStG). Die taggenaue Fristberechnung und die Sonderfälle der Eigennutzung behandelt der Detailartikel zur Spekulationssteuer bei Immobilien.

Wie berechne ich den steuerpflichtigen Gewinn aus dem Hausverkauf?

Bemessungsgrundlage ist nicht der Kaufpreis, sondern der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich der Werbungskosten andererseits (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG). Eine Falle liegt bei vorher vermieteten Objekten: Die Anschaffungskosten mindern sich um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen, soweit sie bei den Überschusseinkünften abgezogen wurden (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Die jahrelang genutzte Gebäude-AfA von 2 Prozent pro Jahr bei einem vor dem 1. Januar 2023 und nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellten Wohngebäude (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG) erhöht am Ende also den steuerpflichtigen Gewinn. Welche Positionen als Werbungskosten zählen und wie die Kaufpreisaufteilung wirkt, zeigt der Detailartikel zur Spekulationssteuer bei Immobilien; die Kostenseite des Verkaufs listet die Übersicht zu den Verkaufskosten. Für die Verkaufsseite brauchen Sie zuerst eine belastbare Zahl: Eine kostenlose Ersteinschätzung des Verkehrswerts liefert die Größenordnung, ersetzt aber kein Verkehrswertgutachten.

Ab wann gilt mein Immobilienverkauf als gewerblicher Grundstückshandel?

Als Indiz gilt das Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze: Wer innerhalb eines Regelzeitraums von rund fünf Jahren mehr als drei Objekte anschafft und wieder veräußert, wird nicht mehr als privater Vermögensverwalter behandelt. Die Höchstfrist von zehn Jahren aus dem BMF-Schreiben vom 20. Dezember 1990 bezieht sich dabei auf den Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung des einzelnen Objekts, nicht auf die Spanne zwischen dem ersten Erwerb und der letzten Veräußerung (BFH, Beschluss vom 5. Mai 2011, X B 149/10).

Die Folge ist doppelt unangenehm. Erstens entfällt die Zehnjahresfrist, der Gewinn ist unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Zweitens kommt Gewerbesteuer hinzu. Sie greift für natürliche Personen und Personengesellschaften erst oberhalb eines Freibetrags von 24.500 Euro, die Steuermesszahl für den Gewerbeertrag beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG), den Hebesatz bestimmt die Gemeinde. Gemildert wird die Doppelbelastung dadurch, dass sich die Einkommensteuer bei Einkünften aus Gewerbebetrieb um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags ermäßigt (§ 35 Abs. 1 EStG). Wer mehrere Objekte in kurzer Zeit verkauft, etwa nach einer Erbteilung oder beim Verkauf eines aufgeteilten Mehrfamilienhauses, rechnet das besser vorab mit einem Steuerberater durch.

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Muss ich beim Hausverkauf Umsatzsteuer berechnen?

Nein, im Regelfall nicht. Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Das gilt für die Eigentumswohnung genauso wie für das Bürogebäude, unabhängig davon, ob der Verkäufer Unternehmer ist.

Relevant wird die Umsatzsteuer erst bei Gewerbeobjekten, aus denen der Verkäufer bislang Vorsteuer gezogen hat. Er kann auf die Steuerbefreiung verzichten, allerdings nur, wenn er an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen leistet, und der Verzicht kann ausschließlich in dem nach § 311b Abs. 1 BGB notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden (§ 9 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 UStG). Eine nachträgliche Option per Schreiben an das Finanzamt scheitert. Nach wirksamer Option schuldet der Käufer die Steuer, sofern er Unternehmer oder juristische Person ist (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 UStG). Grund für die Option ist die Vorsteuerberichtigung: Bei Grundstücken tritt an die Stelle des Fünfjahreszeitraums ein Zeitraum von zehn Jahren (§ 15a Abs. 1 Satz 2 UStG), ein steuerfreier Verkauf innerhalb dieser Frist kann die anteilige Rückzahlung gezogener Vorsteuer auslösen.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer beim Hausverkauf, Käufer oder Verkäufer?

Rechtlich beide. Steuerschuldner sind regelmäßig die an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen (§ 13 Nr. 1 GrEStG), Käufer und Verkäufer haften als Gesamtschuldner. Wer wirtschaftlich zahlt, regelt allein der Kaufvertrag, und dort übernimmt sie in der Praxis fast immer der Käufer. Zahlt er nicht, kann sich das Finanzamt an den Verkäufer halten. Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung, im Regelfall der beurkundete Kaufpreis (§ 8 Abs. 1 GrEStG). Der gesetzliche Satz von 3,5 Prozent gilt nur noch in Bayern, denn die Länder haben die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG).

Bundesland Steuersatz In Kraft seit
Baden-Württemberg 5,0 Prozent 05.11.2011
Bayern 3,5 Prozent 01.01.1998
Berlin 6,0 Prozent 01.01.2014
Brandenburg 6,5 Prozent 01.07.2015
Bremen 5,5 Prozent 01.07.2025
Hamburg 5,5 Prozent 01.01.2023
Hessen 6,0 Prozent 01.08.2014
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 Prozent 01.07.2019
Niedersachsen 5,0 Prozent 01.01.2014
Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent 01.01.2015
Rheinland-Pfalz 5,0 Prozent 01.03.2012
Saarland 6,5 Prozent 01.01.2015
Sachsen 5,5 Prozent 01.01.2023
Sachsen-Anhalt 5,0 Prozent 01.03.2012
Schleswig-Holstein 6,5 Prozent 01.01.2014
Thüringen 5,0 Prozent 01.01.2024

Quelle: Deutsches Notarinstitut (DNotI), Arbeitshilfe „Aktuelle Grunderwerbsteuersätze“, Stand 28. Januar 2026. Gesetzlicher Ausgangssatz: 3,5 Prozent nach § 11 Abs. 1 GrEStG, Abweichungsbefugnis der Länder nach Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG.

Für den Verkäufer ist die Grunderwerbsteuer vor allem ein Terminthema. Der Notar zeigt die Beurkundung innerhalb von zwei Wochen dem Finanzamt an (§ 18 Abs. 3 Satz 1 GrEStG), die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 15 Satz 1 GrEStG), und erst danach erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne sie wird der Erwerber nicht in das Grundbuch eingetragen (§ 22 GrEStG). Zahlt der Käufer verspätet, verzögert sich die Eigentumsumschreibung, nicht aber die Kaufpreiszahlung. Wie sich diese Schritte einfügen, zeigt der Überblick zum Ablauf des Hausverkaufs.

Welche Steuern fallen beim Verkauf eines geerbten oder geschenkten Hauses an?

Zwei Steuern nacheinander. Zuerst die Erbschaft- oder Schenkungsteuer auf den Erwerb selbst: Sie greift erst oberhalb der persönlichen Freibeträge von 500.000 Euro für Ehegatten und Lebenspartner, 400.000 Euro für Kinder und 200.000 Euro für Enkel (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Das selbst genutzte Familienheim kann ganz steuerfrei bleiben, beim Erwerb durch Kinder allerdings nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern und nur, wenn die Selbstnutzung zehn Jahre andauert (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG). Ein Verkauf innerhalb dieser zehn Jahre lässt die Befreiung rückwirkend entfallen. Den Erwerb müssen Sie dem Finanzamt binnen drei Monaten ab Kenntnis anzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG).

Danach kommt die Einkommensteuer. Bei unentgeltlichem Erwerb ist dem Einzelrechtsnachfolger die Anschaffung durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Sie übernehmen also die laufende Zehnjahresfrist des Erblassers oder Schenkers, mitsamt seinem Anschaffungsdatum und seinen Anschaffungskosten. Hat der Vater das Haus 1994 gekauft, ist der Verkauf durch die Erben steuerfrei. Hat er es 2019 gekauft, läuft die Frist noch. Bewertung und Steuerklassen behandelt der Artikel zur Erbschaftssteuer auf Immobilien, die praktischen Schritte der Artikel zum geerbten Haus verkaufen.

Wer zahlt die Grundsteuer im Jahr des Verkaufs?

Der Verkäufer, und zwar für das gesamte Kalenderjahr. Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt und entsteht mit dessen Beginn (§ 9 Abs. 1 und 2 GrStG). Schuldner ist, wem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist (§ 10 Abs. 1 GrStG). Die Zurechnungsfortschreibung nach dem Eigentümerwechsel wirkt erst zum Beginn des folgenden Kalenderjahres (§ 222 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BewG). Wer im Mai verkauft, bekommt den Bescheid für das laufende Jahr also weiterhin.

Deshalb enthält praktisch jeder notarielle Kaufvertrag eine Klausel, nach der der Käufer ab dem Tag des Nutzen-Lasten-Übergangs die anteilige Grundsteuer erstattet. Das ist eine rein privatrechtliche Abrede, die Gemeinde wendet sich weiter an den eingetragenen Eigentümer. Prüfen Sie vor dem Notartermin, ob die Klausel im Entwurf steht.

Wie hoch ist die Steuer in einem konkreten Fall?

Vermietete Eigentumswohnung in Nürnberg, Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist, lediger Verkäufer, Veranlagungszeitraum 2026. Als Annahmen gesetzt und im Einzelfall zu prüfen sind die Kaufpreisaufteilung von 70 zu 30, die Nebenkostenpauschale von 1,5 Prozent, das übrige zu versteuernde Einkommen von 55.000 Euro, die Höhe der Maklerprovision und der Grundsteuerjahresbetrag.

Schritt 1, Anschaffungskosten 2019. Kaufvertrag am 15.03.2019, Nutzen-Lasten-Übergang zum 01.04.2019. Kaufpreis 260.000 Euro, Grunderwerbsteuer Bayern 3,5 Prozent = 9.100 Euro, Notar und Grundbuch pauschal 1,5 Prozent = 3.900 Euro. Anschaffungskosten gesamt 273.000 Euro, Gebäudeanteil 70 Prozent = 191.100 Euro.

Schritt 2, AfA zurückrechnen. Gebäude 1985 fertiggestellt, AfA 2 Prozent von 191.100 Euro = 3.822 Euro im Jahr. 2019 ab April 9 von 12 Monaten = 2.866,50 Euro, 2020 bis 2025 sechs volle Jahre = 22.932 Euro, 2026 bis zum Übergang am 30.06. sechs Monate = 1.911 Euro. Summe 27.709,50 Euro. Geminderte Anschaffungskosten: 273.000 minus 27.709,50 = 245.290,50 Euro.

Schritt 3, Fristprüfung. Anschaffung 15.03.2019, Veräußerung 20.05.2026, maßgeblich sind die obligatorischen Verträge. Dazwischen liegen 7 Jahre und rund 2 Monate. Die Wohnung war durchgehend vermietet, die Ausnahme für eigene Wohnzwecke greift nicht.

Schritt 4, Gewinn. Veräußerungspreis 395.000 Euro, minus geminderte Anschaffungskosten 245.290,50 Euro, minus Werbungskosten von zusammen 15.251,50 Euro (Maklerprovision 3,57 Prozent inklusive Umsatzsteuer = 14.101,50 Euro, Notarkosten für die Lastenfreistellung 850 Euro, Energieausweis 300 Euro). Gewinn: 134.458 Euro. Die Freigrenze von 1.000 Euro ist deutlich überschritten.

Schritt 5, Einkommensteuer nach dem Tarif 2026. Ohne den Verkauf beträgt die Steuer auf 55.000 Euro zu versteuerndes Einkommen 12.347 Euro. Mit dem Verkauf liegt das zu versteuernde Einkommen bei 189.458 Euro, damit in der Zone von 69.879 bis 277.825 Euro: 0,42 mal 189.458 minus 11.135,63 = 68.436 Euro. Die Einkommensteuer allein auf den Verkauf beträgt 68.436 minus 12.347 = 56.089 Euro.

Schritt 6, Solidaritätszuschlag. Ohne den Verkauf liegt die Einkommensteuer mit 12.347 Euro unter der Freigrenze von 20.350 Euro bei Einzelveranlagung, es fällt kein Zuschlag an (§ 3 Abs. 3 SolzG 1995). Der Verkaufsgewinn hebt die Steuer über diese Schwelle, damit werden 5,5 Prozent von 68.436 Euro = 3.763,98 Euro fällig. Die Kappung auf 11,9 Prozent des Unterschiedsbetrags zur Freigrenze (§ 4 Satz 2 SolzG 1995) ergäbe 5.722,23 Euro und greift hier nicht.

Ergebnis: 56.089 Euro Einkommensteuer plus 3.763,98 Euro Solidaritätszuschlag, zusammen 59.852,98 Euro auf einen Gewinn von 134.458 Euro, also rund 44,5 Prozent. Kirchensteuer ist nicht berücksichtigt. Die übrigen Steuerarten im selben Vorgang: Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent von 395.000 Euro = 13.825 Euro, die im Vertrag der Käufer trägt. Keine Umsatzsteuer, keine Gewerbesteuer, weil es bei einem Objekt bleibt. Grundsteuer: Bei einem angenommenen Jahresbetrag von 620 Euro erstattet der Käufer nach der üblichen Vertragsklausel die zweite Jahreshälfte, also 310 Euro. Alles hängt am Verkaufspreis in Schritt 4. Eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Immobilie liefert genau diese Zahl.

Was muss ich nach dem Hausverkauf in der Steuererklärung angeben?

Den Veräußerungsgewinn erklären Sie in der Anlage SO, dem amtlichen Vordruck für sonstige Einkünfte. Anzugeben sind Anschaffungs- und Veräußerungsdatum, Veräußerungspreis, Anschaffungskosten, in Anspruch genommene AfA und Werbungskosten. Ist der Verkauf steuerfrei, weil die Zehnjahresfrist abgelaufen war oder Sie selbst gewohnt haben, entfällt die Angabe in der Anlage SO.

Was Frist Wer erledigt es Rechtsgrundlage
Anzeige des beurkundeten Kaufvertrags beim Finanzamt 2 Wochen nach der Beurkundung Notar, automatisch § 18 Abs. 3 GrEStG
Fälligkeit der Grunderwerbsteuer 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids Steuerschuldner, im Innenverhältnis meist der Käufer § 15 GrEStG
Unbedenklichkeitsbescheinigung als Voraussetzung der Eigentumsumschreibung sobald die Steuer gezahlt, sichergestellt oder gestundet ist Finanzamt an das Grundbuchamt § 22 GrEStG
Erklärung der Umsatzsteuer-Option bei Gewerbeobjekten nur im notariell beurkundeten Kaufvertrag Verkäufer § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG
Anzeige eines Erwerbs von Todes wegen oder einer Schenkung 3 Monate ab Kenntnis Erwerber § 30 Abs. 1 ErbStG
Einkommensteuererklärung für das Verkaufsjahr, Anlage SO 7 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, also 31. Juli des Folgejahres Verkäufer § 149 Abs. 2 AO
dieselbe Erklärung mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein letzter Tag des Monats Februar des zweiten Folgejahres Berater § 149 Abs. 3 AO

Quellen: Grunderwerbsteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz und Abgabenordnung, abgerufen über gesetze-im-internet.de (Bundesamt für Justiz) am 4. August 2026.

Legen Sie die Unterlagen gleich nach der Beurkundung zusammen: den alten und den neuen Kaufvertrag, die Maklerrechnung, die Notarrechnung und die Anlagen V der Vermietungsjahre für die AfA-Summe. Welche Dokumente ohnehin gebraucht werden, listet die Übersicht zu den Unterlagen für den Hausverkauf.

Häufige Fragen

Zählt der Erlös aus dem Hausverkauf als Einkommen?

Der Erlös nicht, wohl aber der Gewinn, und auch der nur innerhalb der Zehnjahresfrist. Er zählt dann als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 2 EStG und wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. Ist der Verkauf steuerfrei, taucht weder Erlös noch Gewinn in der Einkommensteuererklärung auf.

Müssen Rentner beim Hausverkauf Steuern zahlen?

Das Alter spielt für § 23 EStG keine Rolle, entscheidend sind allein Haltedauer und Nutzung. Weil der Gewinn aber zur Rente addiert wird, kann er den persönlichen Steuersatz spürbar anheben. Wer eine Immobilie im Alter verkaufen will und die Zehnjahresfrist ohnehin überschritten hat, ist steuerlich meist unproblematisch aufgestellt.

Muss ich den Hausverkauf selbst beim Finanzamt melden oder erledigt das der Notar?

Beides. Der Notar zeigt die Beurkundung innerhalb von zwei Wochen dem Grunderwerbsteuer-Finanzamt an (§ 18 Abs. 3 Satz 1 GrEStG), das betrifft aber nur die Grunderwerbsteuer des Käufers. Ihren steuerpflichtigen Gewinn müssen Sie selbst in der Anlage SO erklären. Das Finanzamt weiß durch die Notarmitteilung vom Verkauf und fragt nach, wenn die Anlage SO fehlt.

Kann ich Maklerprovision und Notarkosten beim Hausverkauf steuerlich absetzen?

Als Werbungskosten mindern sie den Veräußerungsgewinn nach § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG, aber nur, wenn der Verkauf überhaupt steuerpflichtig ist. Bei einem steuerfreien Verkauf nach Ablauf der Zehnjahresfrist wirken sich die Kosten steuerlich nicht aus. Abzugsfähig sind Aufwendungen mit unmittelbarem Bezug zum Verkauf, etwa die Maklerprovision, Verkäufer-Notarkosten für die Lastenfreistellung und der Energieausweis.

Was passiert steuerlich, wenn ich beim Hausverkauf einen Verlust mache?

Der Verlust ist nur eingeschränkt nutzbar: Er darf ausschließlich mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, nicht mit Gehalt oder Mieteinnahmen (§ 23 Abs. 3 Sätze 7 und 8 EStG). Möglich sind ein Rücktrag in das Vorjahr und ein Vortrag in Folgejahre, jeweils innerhalb derselben Einkunftsart. Erklären sollten Sie den Verlust trotzdem, sonst geht der Vortrag verloren.

Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ich mein Haus an mein Kind oder meinen Ehepartner verkaufe?

Nein. Befreit sind unter anderem der Erwerb durch den Ehegatten oder Lebenspartner des Veräußerers und der Erwerb durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind, also Kinder und Eltern (§ 3 Nr. 4 und Nr. 6 GrEStG). Ebenfalls befreit sind der Erwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Geschwister fallen nicht darunter, sie sind keine Verwandten in gerader Linie.

Fazit

Von sechs Steuerarten trifft einen privaten Verkäufer im Normalfall genau eine mit spürbaren Beträgen: die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn innerhalb der Zehnjahresfrist. Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bleiben bei einem einzelnen selbst genutzten oder länger gehaltenen Objekt außen vor, die Grundsteuer ist eine Frage der richtigen Vertragsklausel. Die zwei Zahlen, die alles Weitere bestimmen, sind das Datum Ihres damaligen Kaufvertrags und der heute erzielbare Preis. Das Datum steht in Ihrer Urkunde. Für die zweite Zahl ist eine kostenlose Ersteinschätzung des Immobilienwerts der schnellste Einstieg, bevor Sie mit Steuerberater oder Fachanwalt über den konkreten Fall sprechen. Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Quellen

  • § 23 EStG, Private Veräußerungsgeschäfte, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
  • § 22 EStG, Arten der sonstigen Einkünfte, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
  • § 32a EStG, Einkommensteuertarif, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
  • § 7 EStG, Absetzung für Abnutzung, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
  • § 11 GewStG, Steuermesszahl und Steuermessbetrag, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
  • BFH, Beschluss vom 05.05.2011, X B 149/10, gewerblicher Grundstückshandel, bundesfinanzhof.de, abgerufen im August 2026
  • § 9 UStG, Verzicht auf Steuerbefreiungen, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
  • § 15a UStG, Berichtigung des Vorsteuerabzugs, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
  • § 13 GrEStG, Steuerschuldner, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
  • § 22 GrEStG, Unbedenklichkeitsbescheinigung, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
  • Deutsches Notarinstitut (DNotI), Aktuelle Grunderwerbsteuersätze, Stand 28.01.2026, abgerufen im August 2026
  • § 16 ErbStG, Freibeträge, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
  • § 10 GrStG, Steuerschuldner, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
  • § 222 BewG, Fortschreibungen, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
  • § 149 AO, Abgabe der Steuererklärungen, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
  • § 3 SolzG 1995, Bemessungsgrundlage und Freigrenze, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
  • § 4 SolzG 1995, Zuschlagsatz und Milderungszone, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
  • § 13 ErbStG, Steuerbefreiung für das Familienheim, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
  • § 3 GrEStG, Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
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