Garage verkaufen: drei Rechtsformen, drei Verkaufswege
Ob Notar oder formfrei, entscheidet die Rechtsform Ihrer Garage. Beurkundet wird ab dem ersten Euro: Bei 3.000 Euro Kaufpreis kostet der Vollzug rund 8,51 Prozent.
Das Wichtigste in Kürze
- 8,51 statt 1,00 Prozent: Notar und Grundbuchamt kosten bei 3.000 Euro Kaufpreis rund 255 Euro, bei 350.000 Euro rund 3.497 Euro (eigene Berechnung nach Tabelle B).
- Mindestens 120,00 Euro für die Urkunde: KV Nr. 21100 GNotKG sieht „mindestens 120,00 €“ vor, wirksam bis zu einem Geschäftswert von 7.000 Euro.
- Keine Bagatellgrenze: Der Grundstückskaufvertrag „bedarf der notariellen Beurkundung“ (§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB).
- Grunderwerbsteuer erst über 2.500 Euro: Ausgenommen sind Erwerbe, deren Wert „2 500 Euro nicht übersteigt“ (§ 3 Nr. 1 GrEStG). Freigrenze, kein Freibetrag.
- Zehn Jahre oder ein Jahr: Grundstücke und Teileigentum fallen unter die Zehnjahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, bewegliche Sachen unter ein Jahr nach Nr. 2, bei Vermietung ebenfalls zehn.
- Im Wohngebiet nur für den Bedarf: Garagen sind dort nur „für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig“ (§ 12 Abs. 2 BauNVO).
Wie Sie eine Garage verkaufen, hängt an ihrer Rechtsform. Als Grundstück oder Teileigentum ist der Verkauf ein Grundstücksgeschäft und nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB beurkundungspflichtig, unabhängig vom Preis. Weil KV Nr. 21100 GNotKG eine Mindestgebühr vorsieht, kostet der Vollzug bei 3.000 Euro Kaufpreis 8,51 Prozent, bei 350.000 Euro nur 1,00 Prozent. Nur die Garage auf fremdem Grund wechselt formfrei den Eigentümer.
Welche Rechtsform hat Ihre Garage und woran erkennen Sie sie?
Das Grundbuch beantwortet die Frage in Minuten. Hat die Garage ein eigenes Flurstück, hat sie nach § 3 Abs. 1 GBO ein eigenes Grundbuchblatt: „Jedes Grundstück erhält im Grundbuch eine besondere Stelle (Grundbuchblatt).“ Steht sie auf dem Flurstück Ihres Hauses, ist sie nach § 94 Abs. 1 Satz 1 BGB wesentlicher Bestandteil und einzeln nicht verkäuflich. In der Wohnanlage entscheidet das Teileigentumsgrundbuch nach § 7 Abs. 1 Satz 1 WEG.
| Rechtsform | Woran Sie sie erkennen | Was Sie übertragen | Form des Kaufvertrags | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Garage als eigenes Grundstück | eigenes Flurstück, eigenes Grundbuchblatt | das Grundstück samt Gebäude | notarielle Beurkundung, dazu Auflassung vor dem Notar | § 3 Abs. 1 GBO, § 94 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB, § 925 BGB |
| Garage auf demselben Flurstück wie das Haus | keine eigene Flurstücksnummer | nichts Einzelnes, sie ist wesentlicher Bestandteil | erst nach Grundstücksteilung verkäuflich | § 94 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 3 Abs. 1 GBO |
| Garage als Teileigentum in einer WEG | eigenes Teileigentumsgrundbuch, eigene Nummer im Aufteilungsplan | Sondereigentum verbunden mit dem Miteigentumsanteil | notarielle Beurkundung, gegebenenfalls Zustimmung nach § 12 WEG | § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 12 WEG |
| Garage auf gepachtetem Grund | kein Grundbuchblatt, dafür ein Nutzungs- oder Pachtvertrag | die Garage als bewegliche Sache plus Eintritt in den Nutzungsvertrag mit Zustimmung des Eigentümers | formfrei, Einigung und Übergabe | § 95 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB, § 929 Satz 1 BGB |
| Garage auf einem Erbbaurecht | Erbbaugrundbuch | das Erbbaurecht | notarielle Beurkundung | § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 ErbbauRG in Verbindung mit § 311b Abs. 1 BGB |
| Garage im Beitrittsgebiet, Gebäudeeigentum nach DDR-Recht | Nutzungsvertrag nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SchuldRAnpG, gegebenenfalls Gebäudegrundbuchblatt | das Gebäudeeigentum, dessen Bestand am Vertrag hängt | je nach Ausgestaltung, vorher notariell klären lassen | §§ 1, 11, 12, 23 SchuldRAnpG |
Quellen: BGB, GBO, WEG, ErbbauRG und SchuldRAnpG, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026.
Besteht statt Teileigentum nur ein Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum, übertragen Sie kein Objekt, sondern ein Nutzungsrecht innerhalb der Anlage; diese Systematik behandelt der Ratgeber zum Stellplatz in der Eigentümergemeinschaft.
Warum braucht auch eine Garage für 4.000 Euro einen Notar?
Weil § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB keinen Mindestwert kennt. Satz 2 heilt einen formlosen Vertrag erst, „wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen“, und dorthin kommen Sie ohne Notariat nicht. Auch die Auflassung ist gebunden: Sie muss nach § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB „bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle“ erklärt werden, bedingt oder befristet ist sie unwirksam. Formfrei bleibt allein die bewegliche Garage; dort genügen nach § 929 Satz 1 BGB Einigung und Übergabe. Was in die Urkunde gehört, zeigt der Ratgeber zum Kaufvertrag.
Was kosten Notar und Grundbuchamt bei einem kleinen Kaufpreis wirklich?
Prozentual ein Vielfaches des Hausverkaufs, absolut wenige hundert Euro. Geschäftswert ist nach § 47 GNotKG der Kaufpreis, mindestens der Verkehrswert. Zwei Untergrenzen brechen die Proportionalität: die 120,00 Euro aus KV Nr. 21100, die bis zu einem Geschäftswert von 7.000 Euro greifen, und der Satz „Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 15 Euro“ (§ 34 Abs. 5 GNotKG).
| Kaufpreis | Wertstufe | 1,0-Gebühr | KV 21100 | KV 22110 und 22200 | KV 32005 | 19 % USt | Grundbuchamt | Summe | Anteil |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.000 Euro | bis 3.000 | 33,00 | 120,00 | 16,50 und 16,50 | 20,00 | 32,87 | 49,50 | 255,37 | 8,51 % |
| 5.000 Euro | bis 5.000 | 45,00 | 120,00 | 22,50 und 22,50 | 20,00 | 35,15 | 67,50 | 287,65 | 5,75 % |
| 10.000 Euro | bis 10.000 | 75,00 | 150,00 | 37,50 und 37,50 | 20,00 | 46,55 | 112,50 | 404,05 | 4,04 % |
| 15.000 Euro | bis 16.000 | 91,00 | 182,00 | 45,50 und 45,50 | 20,00 | 55,67 | 136,50 | 485,17 | 3,23 % |
| 25.000 Euro | bis 25.000 | 115,00 | 230,00 | 57,50 und 57,50 | 20,00 | 69,35 | 172,50 | 606,85 | 2,43 % |
| 50.000 Euro | bis 50.000 | 165,00 | 330,00 | 82,50 und 82,50 | 20,00 | 97,85 | 247,50 | 860,35 | 1,72 % |
| 350.000 Euro | bis 350.000 | 685,00 | 1.370,00 | 342,50 und 342,50 | 20,00 | 394,25 | 1.027,50 | 3.496,75 | 1,00 % |
Eigene Berechnung nach GNotKG Anlage 2, Tabelle B (BGBl. 2025 I Nr. 109, S. 18), und Anlage 1, KV Nr. 21100, 22110, 22200, 32005, 32014, 14150, 14110, dazu § 47 und § 34 Abs. 5 GNotKG; Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 1 UStG, Grundbuchgebühren ohne Umsatzsteuer. Enthalten sind Beurkundung, Vollzug, Betreuung, Post-Pauschale, Vormerkung und Umschreibung, nicht Dokumentenpauschale, XML-Gebühr und Käufergrundschuld; deshalb liegen die Werte leicht über der Staffel im Ratgeber zu den Notarkosten. Zahlen muss sie nach § 448 Abs. 2 BGB der Käufer.
Was zeigt das Grundbuch und welche Unterlagen brauchen Käufer und Bank?
Es beantwortet die Eigentums- und die Lastenfrage, nicht die Wertfrage. Einsicht erhält nach § 12 Abs. 1 GBO jeder, „der ein berechtigtes Interesse darlegt“; den Weg zum Auszug zeigt Grundbuchauszug beantragen. Drei Befunde entscheiden über die Verkäuflichkeit. Führt die Zufahrt über fremden Grund, sichert nur eine Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB die Nutzung dauerhaft, eine gewachsene Duldung nicht. Bei Teileigentum kann nach § 12 WEG eine Veräußerungsbeschränkung bestehen; ohne die Zustimmung, die „nur aus einem wichtigen Grund versagt werden“ darf, bleibt der Vertrag unwirksam. Grundpfandrechte müssen vorher gelöscht oder übernommen werden. Teilungserklärung und Aufteilungsplan liefert die Grundakte, ihren Inhalt erschließt der Ratgeber zur Teilungserklärung.
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Wie finden Sie einen realistischen Preis für eine Garage?
Über beurkundete Kauffälle statt über Gefühl. Nach § 195 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist jeder entgeltliche Grundstückskaufvertrag „von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden“, der die Kaufpreissammlung nach § 193 Abs. 5 Satz 1 BauGB führt und auswertet. Jeder Garagenverkauf Ihres Ortes steht also dort. Auskünfte sind nach § 195 Abs. 3 BauGB „bei berechtigtem Interesse nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften zu erteilen“; die Wege je Bundesland erklärt der Ratgeber zum Gutachterausschuss, Berlin etwa hält dafür ein Abrufverfahren bereit. Qualitativ zählen Lage, Torbreite, Zustand von Dach und Tor, Stromanschluss und die örtliche Stellplatznot. Einen ersten Rahmen liefert unsere kostenlose Ersteinschätzung, eine Orientierung, kein Gutachten.
Wer darf die Garage überhaupt kaufen und weiter nutzen?
Zwei Filter begrenzen den Käuferkreis. Nach § 12 Abs. 1 BauNVO sind Garagen in allen Baugebieten zulässig, in reinen und allgemeinen Wohngebieten aber nach Absatz 2 nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf; nach Absatz 6 kann ein Bebauungsplan sie ausschließen. Teileigentum ist nach § 1 Abs. 3 WEG Sondereigentum an „nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen“, und die Zweckbestimmung der Teilungserklärung begrenzt die Nutzung. Ob eine Baulast die Garage als Stellplatznachweis bindet, klärt die Bauaufsicht Ihrer Gemeinde.
Welche Steuern fallen an, für Sie und für den Käufer?
Drei Steuern, und die Fristen hängen an der Rechtsform: Ihr Gewinn ist steuerbar innerhalb der Frist des § 23 EStG, der Käufer zahlt Grunderwerbsteuer oberhalb der Freigrenze, Umsatzsteuer fällt beim einmaligen Privatverkauf nicht an.
| Frage | Garage als Grundstück oder Teileigentum | Garage als bewegliche Sache |
|---|---|---|
| Spekulationsfrist | zehn Jahre nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte; für Herstellungsfälle nennt Satz 2 „im Teileigentum stehende Räume“ ausdrücklich | ein Jahr nach Nr. 2 Satz 1, aber zehn Jahre bei Nutzung als Einkunftsquelle nach Satz 4 |
| Freigrenze | Gesamtgewinn unter 1.000 Euro im Kalenderjahr steuerfrei, § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG | identisch |
| Grunderwerbsteuer des Käufers | ja, § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, Bemessung nach § 8 Abs. 1, ausgenommen bis 2.500 Euro nach § 3 Nr. 1 | grundsätzlich nein, aber „Gebäude auf fremdem Boden“ stehen Grundstücken gleich, § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG |
| Steuersatz | 3,5 vom Hundert nach § 11 Abs. 1 GrEStG, doch die Länder haben „die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes“, Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG | wie links, soweit § 2 Abs. 2 GrEStG greift |
| Umsatzsteuer beim Privatverkauf | nein, kein Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, zusätzlich steuerfrei nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG | nein, kein Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG |
Quellen: EStG, GrEStG, UStG und Grundgesetz, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026. Ob die Ausnahme für eigene Wohnzwecke nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG eine separat verkaufte Garage erfasst, gehört in die Steuerberatung; die Fristen behandelt der Ratgeber zur Spekulationssteuer.
Was gilt für eine Garage auf gepachtetem Grund?
Sie verkaufen das Bauwerk, nicht den Boden. Nach § 95 Abs. 1 BGB gehören Sachen nicht zu den Grundstücksbestandteilen, die „nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind“; dasselbe gilt für ein Gebäude, das der Berechtigte „in Ausübung eines Rechts an einem fremden Grundstück“ mit dem Grundstück verbunden hat. Im Beitrittsgebiet gilt ein Sonderregime: § 1 Abs. 1 Nr. 1 SchuldRAnpG nennt Verträge „zur Errichtung von Garagen“ ausdrücklich. Der besondere Kündigungsschutz ist ausgelaufen, denn nach § 23 Abs. 4 SchuldRAnpG kann der Eigentümer „vom 4. Oktober 2015 an“ nach den allgemeinen Bestimmungen kündigen; Absatz 5 schützt nur Nutzer, die am 3. Oktober 1990 das 60. Lebensjahr vollendet hatten. Endet der Vertrag, geht das Gebäudeeigentum nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SchuldRAnpG auf den Grundstückseigentümer über. Den Zeitwert des Bauwerks ersetzt § 12 Abs. 2 SchuldRAnpG aber nur bei Kündigung durch den Eigentümer, und Satz 2 nimmt Verträge aus, die enden, wenn die Kündigungsschutzfrist „seit mindestens sieben Jahren verstrichen ist“; seit Oktober 2022 bleibt deshalb meist nur Absatz 3, der auf die Erhöhung des Verkehrswerts durch das Bauwerk abstellt.
Was passiert mit einem laufenden Mietvertrag über die Garage?
Der Käufer tritt ein. § 578 Abs. 1 Satz 1 BGB erklärt für Mietverhältnisse über Grundstücke die „§§ 554, 562 bis 562d, 566 bis 567b sowie 570“ für entsprechend anwendbar, Absatz 2 Satz 1 dasselbe für Räume, die keine Wohnräume sind. Der Grundsatz aus § 566 BGB greift für Garagen also nur über diese Verweisung, die Einzelheiten stehen im Ratgeber Kauf bricht nicht Miete. Ordentlich kündigen können Sie bei monatlicher Miete nach § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB „spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats“. Versprechen Sie im Exposé keine Bezugsfreiheit, die Sie nicht herstellen können.
Wie läuft der Verkauf Schritt für Schritt ab?
In der Reihenfolge der Beweislage.
- Rechtsform klären: Grundbuchblatt, bei Teileigentum Teilungserklärung und Aufteilungsplan, bei Pachtland den Nutzungsvertrag.
- Lasten und Nutzungsrahmen prüfen: Abteilungen II und III, § 12 Abs. 2 BauNVO, Zweckbestimmung, Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG.
- Preis auf Kauffälle stützen, per Auskunft nach § 195 Abs. 3 BauGB oder Gutachten nach § 193 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.
- Käufer suchen und Bonität prüfen.
- Beurkundung nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB samt Auflassung; der Vertrag wird laut Bundesnotarkammer „im Beisein aller Beteiligten vollständig vorgelesen“.
- Vollzug: Vormerkung, Kaufpreiszahlung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Eigentumsumschreibung.
Bei der beweglichen Garage entfallen die Schritte fünf und sechs, ein schriftlicher Vertrag bleibt trotzdem zu empfehlen. Den vollständigen Verkaufsablauf beschreibt der Ratgeber zum Hausverkauf.
Was bleibt bei 15.000 Euro für Sie und für den Käufer?
Gerechnet mit gewählten Annahmen: Teileigentum, Kaufpreis 15.000 Euro, nicht unter dem Verkehrswert und damit nach § 47 GNotKG der Geschäftswert. Der Käufer trägt die Urkundenkosten, nach der Tabelle oben 485,17 Euro, dazu Grunderwerbsteuer, zum gesetzlichen Satz von 3,5 vom Hundert 525 Euro; maßgeblich ist der Satz Ihres Bundeslandes. Haben Sie 2019 für 9.000 Euro gekauft, liegt der Verkauf 2026 in der Zehnjahresfrist, und der Rohgewinn von 6.000 Euro übersteigt die Freigrenze von 1.000 Euro deutlich. Die Beträge sind Eigenrechnungen auf Basis belegter Gebühren- und Steuersätze.
Häufige Fragen
Kann ich die Garage einzeln verkaufen, wenn sie auf demselben Flurstück steht wie mein Haus?
Nicht ohne Vorarbeit. Eine fest verbundene Garage ist nach § 94 Abs. 1 Satz 1 BGB wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Verkäuflich wird sie erst nach Vermessung und Grundbuchvollzug als eigenes Flurstück; die Zufahrt sichern Sie über eine Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB. Den Ablauf beschreibt Grundstück teilen und verkaufen.
Gilt die Zwei-Wochen-Frist des Notars auch unter Privatleuten?
In der Regel nicht. § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG verlangt die Bereitstellung des Entwurfs nur bei Verbraucherverträgen, Satz 3 setzt dafür den Maßstab „im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung“. Verbraucherverträge sind nach § 310 Abs. 3 BGB Verträge „zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher“. Verkauft eine Privatperson an eine Privatperson, fehlt der Unternehmer. Sich den Entwurf trotzdem vorab geben zu lassen, bleibt sinnvoll.
Braucht eine Garage einen Energieausweis?
Für eine unbeheizte Garage nicht. Das frühere Gebäudeenergiegesetz firmiert heute als Gebäudemodernisierungsgesetz und erfasst nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GModG nur „Gebäude, soweit sie nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden“; die Ausweispflicht in § 80 GModG setzt darauf auf. Wird die Garage beheizt, etwa als ausgebaute Werkstatt, gehört die Frage an eine Energieberatung.
Kann ich die Garage an mein Kind übertragen, ohne Grunderwerbsteuer auszulösen?
In der Regel ja. § 3 Nr. 6 GrEStG nimmt den Erwerb durch Personen aus, „die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind“, Stiefkinder stehen Abkömmlingen gleich; bei Schenkungen greift zusätzlich § 3 Nr. 2 GrEStG. Die Beurkundungspflicht bleibt, und eine teilentgeltliche Übertragung kann ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG auslösen. Lassen Sie das vorher steuerlich prüfen.
Was ist eine Garage im Innenhof einer Wohnanlage wert?
Das hängt zuerst an der Eintragung, nicht am Zustand. Nur mit eigenem Teileigentumsgrundbuch ist die Garage ein handelbares Objekt mit eigenem Kaufpreis. Für den Preis zählen dann Kauffälle aus der Kaufpreissammlung, nicht Faustformeln.
Fazit
Klären Sie zuerst die Rechtsform, denn sie bestimmt Form, Kosten und Steuerfrist in einem Zug. Als Grundstück oder Teileigentum ist die Beurkundung nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB Pflicht, und die Mindestgebühr nach KV Nr. 21100 GNotKG macht den Vollzug bei 3.000 Euro Kaufpreis anteilig achtmal so teuer wie beim Hausverkauf. Lassen Sie die Vertragsgestaltung vom Notariat und die Steuerfolgen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen. Weitere Fälle sammelt unser Ratgeber zum Immobilienverkauf; den Preisrahmen Ihres Objekts finden Sie über die kostenlose Ersteinschätzung.
Quellen
- BGB § 94, Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- BGB § 95, Nur vorübergehender Zweck, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- BGB § 310, Anwendungsbereich, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- BGB § 311b, Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- BGB § 448, Kosten der Übergabe und vergleichbare Kosten, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- BGB § 566, Kauf bricht nicht Miete, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- BGB § 578, Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- BGB § 580a, Kündigungsfristen, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- BGB § 925, Auflassung, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- BGB § 929, Einigung und Übergabe, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- BGB § 1018, Gesetzlicher Inhalt der Grunddienstbarkeit, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- WEG § 1, Begriffsbestimmungen, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- WEG § 3, Vertragliche Einräumung von Sondereigentum, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- WEG § 6, Unselbständigkeit des Sondereigentums, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- WEG § 7, Grundbuchvorschriften, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- WEG § 12, Veräußerungsbeschränkung, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- Grundbuchordnung § 3, Grundbuchblatt, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- Grundbuchordnung § 12, Einsicht und Abschriften, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- GNotKG § 34, Wertgebühren, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- GNotKG § 47, Sache bei Kauf, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- GNotKG Anlage 1, Kostenverzeichnis, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- GNotKG Anlage 2, Gebührentabellen, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- EStG § 23, Private Veräußerungsgeschäfte, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- GrEStG § 1, Erwerbsvorgänge, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- GrEStG § 2, Grundstücke, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
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- GrEStG § 11, Steuersatz, Abrundung, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
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- UStG § 12, Steuersätze, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- BauNVO § 12, Stellplätze und Garagen, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- BauGB § 193, Aufgaben des Gutachterausschusses, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- BauGB § 195, Kaufpreissammlung, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- BeurkG § 17, Grundsatz, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- ErbbauRG § 11, Anwendung der Grundstücksvorschriften, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- SchuldRAnpG § 1, Betroffene Rechtsverhältnisse, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- SchuldRAnpG § 11, Eigentumserwerb an Baulichkeiten, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- SchuldRAnpG § 12, Entschädigung für das Bauwerk, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- SchuldRAnpG § 23, Kündigungsschutzfrist, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- GModG § 2, Anwendungsbereich, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- GModG § 80, Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- Bundesnotarkammer, Immobilienkauf, notar.de, abgerufen im August 2026
- Bundesnotarkammer, Eigentumsübergang, notar.de, abgerufen im August 2026
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, berlin.de, abgerufen im August 2026
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