Bodenrichtwert Brandenburg: BORIS, Stichtag 2026, Kosten
Brandenburgs Bodenrichtwerte stehen kostenfrei in BORIS Land Brandenburg. Zum Stichtag 1. Januar 2026 sind 8.201 Werte veröffentlicht. So lesen Sie Ihren richtig.
Das Wichtigste in Kürze
- 8.201 Bodenrichtwertangaben zum 1. Januar 2026: von der LGB am 5. März 2026 ins Portal übernommen, Umrechnungskoeffizienten liegen nur bei 939 davon vor.
- Kostenfrei samt PDF: BORIS Land Brandenburg liefert „kostenfrei amtliche Informationen zu den aktuellen Bodenrichtwerten sowie zu zurückliegenden Stichtagen“ und die amtliche Auskunft als PDF-Datei.
- Jährlicher Turnus: Beschluss bis 15. Februar zum Stichtag 1. Januar (§ 12 Abs. 1 BbgGAV), die Veröffentlichung soll bis zum folgenden 31. März erfolgen.
- 16 regionale Gutachterausschüsse: grundsätzlich einer je Landkreis und kreisfreier Stadt, zwei davon gemeinsam gebildet. Die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses sitzt bei der LGB in Potsdam.
- 17,50 Euro für Papier: So viel kostet die schriftliche Auskunft je angefangene Viertelstunde, online bleiben Ansicht und PDF-Abruf gebührenfrei.
Die amtlichen Bodenrichtwerte für Brandenburg stehen kostenfrei im Landesportal BORIS Land Brandenburg, betrieben vom Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB). Zum Stichtag 1. Januar 2026 sind dort 8.201 Bodenrichtwertangaben veröffentlicht. Brandenburg ermittelt jährlich neu. Der Wert beschreibt ein fiktives Zonengrundstück, nicht Ihr konkretes.
| Kategorie | Anzahl Bodenrichtwerte | min. €/m² | max. €/m² |
|---|---|---|---|
| Bauflächen gesamt | 7.838 | 2 | 1.800 |
| davon Wohnbaufläche | 2.141 | 4 | 1.800 |
| davon gemischte Baufläche | 4.089 | 3 | 1.400 |
| davon gewerbliche Baufläche | 831 | 4 | 1.200 |
| davon Sonderbaufläche | 770 | 2 | 850 |
| davon Baufläche für Gemeinbedarf | 7 | 45 | 500 |
| Sonstige Flächen | 118 | 3 | 400 |
| Flächen der Land- oder Forstwirtschaft | 245 | 0,15 | 2,80 |
| davon Acker | 84 | 0,46 | 2,80 |
| davon Grünland | 84 | 0,30 | 2,00 |
| davon forstwirtschaftliche Fläche | 77 | 0,15 | 0,90 |
| Bodenrichtwertangaben insgesamt | 8.201 |
Quelle: Pressemitteilung der Gutachterausschüsse vom 05.03.2026, abgerufen im August 2026.
Wo finde ich den Bodenrichtwert in Brandenburg und was kostet die Auskunft?
Im amtlichen Landesportal BORIS Land Brandenburg unter boris.brandenburg.de, und zwar gebührenfrei. Die Portalbeschreibung sagt zu, Sie erhielten dort „kostenfrei amtliche Informationen zu den aktuellen Bodenrichtwerten sowie zu zurückliegenden Stichtagen“ und könnten die amtliche Auskunft „als PDF-Datei kostenfrei abrufen“; die Gebührenordnung führt Ansicht und PDF-Abruf in Tarifstelle 5.3 ausdrücklich als gebührenfrei. Das Portal ist Pflicht, nicht Kulanz: § 12 Abs. 2 S. 2 BbgGAV verpflichtet die LGB, „zur Bereitstellung der Bodenrichtwerte in digitaler Form … ein Geoportal zu betreiben“, Nummer 10 der Brandenburgischen Bodenrichtwertvorschrift (VV-BRW) ordnet die Veröffentlichung dort an. Bedient wird es über die Kartenanwendung: Bodenrichtwert und Stichtag auswählen, Auskunft als PDF abrufen. Was ein Bodenrichtwert nach § 196 BauGB überhaupt ist, klärt der Überblicksartikel. Geld kostet erst der Weg über die Geschäftsstelle.
| Auskunftsweg | Gebühr | Tarifstelle |
|---|---|---|
| online über BORIS, Ansicht und PDF-Abruf | gebührenfrei | 5.3 |
| mündlich oder telefonisch, erste Viertelstunde | gebührenfrei | 4.1.1 |
| mündlich, je angefangene weitere Viertelstunde | 17,50 Euro | 4.1.2 |
| schriftlich oder elektronisch, je angefangene Viertelstunde (Kartenauszug bis DIN A4 enthalten) | 17,50 Euro | 4.2.1 |
| Mitteilung der Bodenrichtwerte an das Finanzamt | gebührenfrei | 4.3 |
| Ermittlung der steuerlichen Bodenrichtwerte (§ 196 Abs. 1 S. 6 und Abs. 2 BauGB) | gebührenfrei | 2.1 |
| besonderer Bodenrichtwert, je Bodenrichtwert | 588 Euro, Mindestgebühr 1.080 Euro je Antrag | 2.2.1, 2.2.2 |
| Kaufpreissammlung, unbebautes Grundstück, bis 20 Vergleichsfälle | 77 Euro | 3.1.1 |
| Kaufpreissammlung, bebautes Grundstück, bis 20 Vergleichsfälle | 93,50 Euro | 3.1.2 |
| Negativauskunft, keine Vergleichsfälle vorhanden | 38,50 Euro | 3.2.1 |
Quelle: Gebührentarif der BbgGAGebO, Gebührengrundlage ab 20. Januar 2026, abgerufen im August 2026.
Der kostenpflichtige Weg lohnt erst, wenn Ihre Frage über den Zonenwert hinausgeht. Wer echte Vergleichsfälle braucht, beantragt eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung; sie setzt ein berechtigtes Interesse voraus.
Welcher Stichtag gilt gerade und wie oft beschließt Brandenburg neu?
Es gilt der 1. Januar 2026, und Brandenburg beschließt jedes Jahr neu. § 12 Abs. 1 BbgGAV formuliert das wörtlich: „Der Gutachterausschuss hat bis zum 15. Februar jedes Kalenderjahres Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar des aktuellen Kalenderjahres zu ermitteln und zu beschließen.“ Bundesrechtlich ist das die Ausnahme: § 196 Abs. 1 S. 5 BauGB sieht die Ermittlung „jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres“ vor, „wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist“. Brandenburg hat genau das bestimmt, flächendeckend nach Nummer 3 VV-BRW. Ein Wert vom 1. Januar 2025 ist damit im laufenden Jahr bereits überholt.
| Termin | Was geschieht | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 1. Januar | Stichtag aller turnusmäßigen Bodenrichtwerte | § 12 Abs. 1 BbgGAV, Nr. 3 VV-BRW |
| bis 15. Februar | der zuständige Gutachterausschuss ermittelt und beschließt flächendeckend | § 12 Abs. 1 BbgGAV |
| bis zum folgenden 31. März (Soll) | Veröffentlichung im Portal BORIS Land Brandenburg | § 12 Abs. 3 S. 1 BbgGAV, Nr. 10 VV-BRW |
| 5. März 2026 (tatsächlich) | Aktualisierung des Portals auf den Stichtag 01.01.2026 mit 8.201 Angaben | Pressemitteilung vom 05.03.2026 |
| bis 15. Mai (Soll) | regionale Grundstücksmarktberichte im Internet | § 14 Abs. 1 BbgGAV |
Quelle: BbgGAV, zuletzt geändert am 7. Mai 2024, und VV-BRW, zuletzt geändert am 29. November 2024, abgerufen im August 2026.
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Wer ermittelt die Werte und welcher Gutachterausschuss ist zuständig?
Zuständig ist der regionale Gutachterausschuss, in dessen Bereich Ihr Grundstück liegt (§ 19 S. 1 BbgGAV). § 1 Abs. 1 S. 1 BbgGAV bestimmt: „Für die Bereiche der Landkreise und der kreisfreien Städte wird je ein selbstständiger und unabhängiger Gutachterausschuss gebildet.“ Weil Oder-Spree mit Frankfurt (Oder) und Spree-Neiße mit Oberspreewald-Lausitz gemeinsame Ausschüsse bilden, nennt der Landesmarktbericht als amtliche Zahl: „Somit gibt es im Land Brandenburg derzeit 16 regionale Gutachterausschüsse.“ Auskünfte erteilt deren Geschäftsstelle bei der Katasterbehörde (§ 16 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 BbgGAV). Der Obere Gutachterausschuss, dessen Geschäftsstelle nach § 25 Abs. 1 BbgGAV bei der LGB in Potsdam sitzt, verantwortet den Landesmarktbericht, ermittelt aber keine Zonenwerte.
Wie hoch sind die Bodenrichtwerte in Brandenburg?
Die Spanne reicht zum 1. Januar 2026 von 0,15 Euro je Quadratmeter für forstwirtschaftliche Flächen bis 1.800 Euro je Quadratmeter für Wohnbauflächen. Häufigste Baulandkategorie ist mit 4.089 von 7.838 Werten nicht die Wohnbaufläche, sondern die gemischte Baufläche; prüfen Sie in Ihrer Auskunft deshalb zuerst die Nutzungsart. Räumlich trennt der Landesmarktbericht das Berliner Umland (2.888 Quadratkilometer) vom überwiegend ländlichen Weiteren Metropolenraum (26.766 Quadratkilometer). Beim baureifen Wohnbauland herrscht in dessen ländlichen Gemeinden überwiegend ein Niveau bis 30 Euro je Quadratmeter vor, während neben Potsdam vor allem Kleinmachnow mit bis zu 1.150 Euro je Quadratmeter heraussticht. Beim Gewerbebauland liegen die Spitzen bei 1.200 Euro je Quadratmeter in Schönefeld sowie je 900 Euro in Waltersdorf und Potsdam. Zur Einordnung: Grundstückspreise bundesweit, Bodenrichtwert Berlin jenseits der Landesgrenze.
Wie lese ich eine Brandenburger Auskunft, und was bedeuten UG und ASB?
Die Merkmale folgen dem Katalog der Anlage 5 ImmoWertV, den Nummer 6 Abs. 1 VV-BRW für Brandenburg für anwendbar erklärt. Zwei Kürzel sind landesspezifisch: UG steht nach Nummer 6 Abs. 2 VV-BRW für Ufergrundstücke, bei denen „ein direkter Zugang zum Gewässer besteht und der Uferbereich in die Nutzung des Grundstücks integriert ist“, ASB nach Nummer 5 Abs. 5 VV-BRW für bebaute Grundstücke in Einzellagen im Außenbereich. Wichtig ist die Voreinstellung beim Beitragsrecht: Bodenrichtwerte für baureifes Land sind nach Nummer 6 Abs. 6 VV-BRW „in der Regel für erschließungsbeitragsfreie und kosten-erstattungsbetragsfreie Grundstücke zu ermitteln“. Steht nichts Abweichendes darin, unterstellt der Wert ein beitragsfreies Grundstück. Ein Wertkorridor fehlt dagegen immer: Nummer 7 VV-BRW stellt klar, „Bodenrichtwertspannen sind nicht zulässig“. Für die Umrechnung auf Ihr Grundstück sieht Nummer 6 Abs. 3 VV-BRW Umrechnungskoeffizienten oder Zu- und Abschläge vor, doch zum 1. Januar 2026 liegen sie nur bei 939 von 8.201 Angaben als PDF vor. Individuelle Lasten wie Baulasten, Denkmalschutz oder Altlasten bleiben nach Nummer 6 Abs. 4 VV-BRW ohnehin außen vor; die Korrekturrechnung Schritt für Schritt steht in vom Bodenrichtwert zum Grundstückswert.
Wie stark weichen Brandenburger Kaufpreise vom Bodenrichtwert ab?
Deutlich, wie eine Brandenburger Sonderuntersuchung zeigt. Der Obere Gutachterausschuss hat für Wohnbauflächen mit Wasserzugang über einen vorgelagerten Uferstreifen aus neun Kauffällen der Jahre 2024 und 2025 ein Verhältnis von Kaufpreis zu Bodenrichtwert zwischen 0,59 und 2,31 ermittelt, im Mittel 1,44, und daraus einen Wertfaktor von 1,4 abgeleitet. Diese Spanne gilt nur für dieses Teilsegment aus neun Fällen, nicht für den Gesamtmarkt. Der Hintergrund ist landestypisch: Bei 1.007 Quadratkilometern Wasserfläche sind Wohnbaugrundstücke mit direktem Uferzugang rar. Für solche Lagen war 2025 trotz 26 Kauffällen kein Wertfaktor ermittelbar; dort bleibt der Bodenrichtwert bloßer Orientierungswert. Was Ihr Grundstück am Markt bringt, klärt erst eine Ersteinschätzung.
Was gilt in Brandenburg für Wald-, Acker- und Grünlandflächen?
Für sie gibt es zum 1. Januar 2026 flächendeckend eigene Bodenrichtwerte, 245 Angaben von 0,15 bis 2,80 Euro je Quadratmeter, davon 84 für Acker, 84 für Grünland und 77 für forstwirtschaftliche Flächen. Waldbesitzer sollten die Umstellung kennen, die Brandenburg zum Stichtag 1. Januar 2025 vollzogen hat: Seither weist das Land forstwirtschaftliche Flächen flächendeckend ohne den Wertanteil für den Aufwuchs aus, wie es § 14 Abs. 4 ImmoWertV verlangt. Der Zahlenwert beschreibt also den fiktiv unbestockten Boden, nicht Boden plus Bestand. Zur Vermarktung: Wald verkaufen und landwirtschaftliche Fläche verkaufen.
Was bedeutet der Bodenrichtwert für die Grundsteuer in Brandenburg?
Brandenburg rechnet nach dem Bundesmodell und macht von der Öffnungsklausel nach Angabe der Finanzämter des Landes „keinen Gebrauch“. Damit fließt der Bodenrichtwert direkt ein: Nach § 247 Abs. 1 S. 1 BewG ergibt sich der Grundsteuerwert unbebauter Grundstücke regelmäßig aus Fläche mal Bodenrichtwert, Abweichungen Ihres Grundstücks bleiben nach Satz 2 grundsätzlich unberücksichtigt. Maßgeblich ist nicht der frische Wert vom 1. Januar 2026, sondern der Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022; diese steuerlichen Bodenrichtwerte sind laut Gutachterausschüssen „für eine Verkehrswertermittlung nicht geeignet“. Mehr dazu in Immobilienbewertung durch das Finanzamt; für Ihren Steuerfall sprechen Sie bitte mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Wie rechne ich das an einem Beispiel im Weiteren Metropolenraum durch?
Ausgangslage. Ein voll erschlossenes Einfamilienhausgrundstück von 750 Quadratmetern außerhalb des Berliner Umlands, Stichtag 1. Januar 2026. Den Bodenrichtwert nehmen wir hypothetisch mit 110 Euro je Quadratmeter an, weil ein einzelner Zonenwert nur aus dem Portal selbst kommt.
Schritt 1, roher Bodenwert (Eigenrechnung). 750 Quadratmeter mal 110 Euro ergeben 82.500 Euro.
Schritt 2, Beitragslage. Der Wert unterstellt nach Nummer 6 Abs. 6 VV-BRW ein beitragsfreies Grundstück. Sind bei Ihnen Beiträge offen, ist er zu hoch angesetzt.
Schritt 3, zugelassene Bandbreite (Eigenrechnung). § 15 Abs. 1 S. 2 ImmoWertV lässt innerhalb einer Zone lagebedingte Wertunterschiede von grundsätzlich bis zu 30 Prozent zu, auf 82.500 Euro angewandt also 57.750 bis 107.250 Euro.
Schritt 4, Plausibilitätsprobe. Der durchschnittliche Kaufpreis für baureifes Einfamilienhausbauland lag 2025 im Weiteren Metropolenraum ohne kreisfreie Städte bei 111 Euro je Quadratmeter, im Berliner Umland ohne Potsdam bei 318 Euro. Das sind Kaufpreise, keine Bodenrichtwerte. Wo Sie stehen, klärt eine kostenlose Ersteinschätzung.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Stichtag reicht das Brandenburger Archiv zurück?
Bis zum 1. Januar 2010. Laut Grundstücksmarktbericht 2025 stehen die Werte ab diesem Stichtag entgeltfrei zur Ansicht und als PDF bereit, wegen des jährlichen Turnus mit einem Stichtag je Jahr.
Warum enden Brandenburger Bodenrichtwerte so oft auf 0 oder 5?
Weil Nummer 7 VV-BRW die Rundung landeseinheitlich regelt: Werte unter 1 Euro mit zwei Nachkommastellen, ab 1 bis unter 10 Euro mit höchstens einer, ab 10 Euro als ganze Zahl. Ab einem Niveau von 50 Euro soll auf 5 Euro gerundet werden, ab 150 bis 500 Euro auf 10 Euro, ab 500 Euro auf 50 Euro.
Kann eine Bodenrichtwertzone über die Kreisgrenze reichen?
Nein. Nummer 5 Abs. 7 VV-BRW verbietet Zonen über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinaus; für Bauerwartungsland, Rohbauland und baureifes Land enden sie an der Gemeindegrenze. Für Exklaven in anderen Bundesländern werden nach Nummer 9 VV-BRW keine Werte ermittelt.
Was ist ein besonderer Bodenrichtwert und kann ich ihn beantragen?
Nein, Eigentümer können ihn nicht beantragen. Nach Nummer 8 Abs. 2 VV-BRW werden besondere Bodenrichtwerte (§ 196 Abs. 1 S. 7 BauGB) nur auf Antrag der BauGB-Vollzugsbehörden ermittelt, vor allem in Sanierungsgebieten, und erscheinen nach Nummer 10 VV-BRW nicht im Portal.
Ist der Bodenrichtwert für meinen Verkaufspreis bindend?
Nein. Nummer 2 Abs. 2 VV-BRW sagt wörtlich: „Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.“ Nach Nummer 1 Abs. 2 VV-BRW sind sie eine Grundlage zur Bodenwertermittlung nach § 40 Abs. 2 ImmoWertV, nicht der Preis selbst. Wie Sie zum Angebotspreis kommen, zeigt Grundstück verkaufen.
Fazit
Brandenburg macht es Eigentümern vergleichsweise leicht: BORIS Land Brandenburg liefert den Zonenwert kostenfrei samt amtlicher PDF-Auskunft, der Turnus ist jährlich, Papier kostet 17,50 Euro je angefangene Viertelstunde. Die Grenzen bleiben: fiktives Zonengrundstück, Koeffizienten nur für einen Bruchteil der Angaben, für die Grundsteuer ein anderer Stichtag. Nutzen Sie den Wert als Ausgangspunkt, nicht als Preis. Weitere Wege zum Wert sammelt unser Ratgeber zur Immobilienbewertung; für die Einordnung Ihres Grundstücks starten Sie die kostenlose Ersteinschätzung.
Quellen
- BORIS Land Brandenburg, Bodenrichtwertinformationssystem, abgerufen im August 2026
- Gutachterausschüsse Brandenburg, Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 in BORIS Land Brandenburg, abgerufen im August 2026
- Brandenburgische Gutachterausschussverordnung (BbgGAV), abgerufen im August 2026
- Brandenburgische Bodenrichtwertvorschrift (VV-BRW), abgerufen im August 2026
- Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung (BbgGAGebO), abgerufen im August 2026
- Gutachterausschüsse Brandenburg, Gebührenbeispiel Bodenrichtwertauskünfte (PDF), abgerufen im August 2026
- Gutachterausschüsse Brandenburg, Gebührenbeispiel Kaufpreissammlung (PDF), abgerufen im August 2026
- Oberer Gutachterausschuss, Grundstücksmarktbericht 2025 für das Land Brandenburg (PDF), abgerufen im August 2026
- Gutachterausschüsse Brandenburg, Allgemeine Bodenrichtwerte, abgerufen im August 2026
- Gutachterausschüsse Brandenburg, Steuerliche Bodenrichtwerte, abgerufen im August 2026
- Gutachterausschüsse Brandenburg, Regionale Gutachterausschüsse, abgerufen im August 2026
- Finanzämter Brandenburg, Allgemeines zur Grundsteuer, abgerufen im August 2026
- § 196 BauGB, Bodenrichtwerte, abgerufen im August 2026
- § 247 BewG, Bewertung der unbebauten Grundstücke, abgerufen im August 2026
- § 14 ImmoWertV, Grundlagen der Bodenrichtwertermittlung, abgerufen im August 2026
- § 15 ImmoWertV, Bildung der Bodenrichtwertzonen, abgerufen im August 2026
- § 40 ImmoWertV, Allgemeines zur Bodenwertermittlung, abgerufen im August 2026
- Anlage 5 ImmoWertV, Katalog der Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks, abgerufen im August 2026
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