Guten Makler erkennen: 12 Kriterien und 6 Warnsignale
Fünf Pflichtangaben in jedem Wohngebäude-Inserat, zwei Stichtage für die Textform: An zwölf prüfbaren Kriterien erkennen Sie einen guten Makler, bevor Sie unterschreiben.
Das Wichtigste in Kürze
- Fünf Pflichtangaben in jedem Wohngebäude-Inserat: Liegt beim Aufgeben einer Immobilienanzeige in kommerziellen Medien ein Energieausweis vor, muss sie Ausweisart, Endenergiebedarf oder -verbrauch, Energieträger und bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse nennen (§ 87 Absatz 1 GModG, früher GEG). Bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit droht ein Bußgeld bis 10.000 Euro.
- Zwei Stichtage für die Textform: Entgelt und Vertragsdauer unmittelbar nach Annahme des Auftrags, der vollständige Objektdatensatz spätestens bei Aufnahme der Vertragsverhandlungen (§ 11 Satz 1 Nummer 1 MaBV).
- Kein Geld im Voraus ohne Sicherheit: Bevor der Makler Vermögenswerte des Auftraggebers erhält, hat er in deren Höhe Sicherheit zu leisten oder eine geeignete Versicherung abzuschließen (§ 2 Absatz 1 und 4 MaBV).
- Die Verfahrenswahl ist zu begründen: Bei der Verkehrswertermittlung sind Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren nach Art des Objekts zu wählen, „die Wahl ist zu begründen“ (§ 6 Absatz 1 ImmoWertV). Maßstab für Ihre Rückfrage.
- Die lokalen Daten sind öffentlich: Jedermann kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 BauGB), und die Teilmärkte laufen auseinander: im 1. Quartal 2026 Eigentumswohnungen in dünn besiedelten ländlichen Kreisen plus 3,6 Prozent, Ein- und Zweifamilienhäuser dort minus 0,8 Prozent (Statistisches Bundesamt).
Einen guten Immobilienmakler erkennen Sie an Belegen, nicht an Siegeln: an den Pflichtinformationen in Textform nach § 11 MaBV, am Objektdatensatz nach § 10 Absatz 3 Nummer 1 MaBV und an lokalen Daten des Gutachterausschusses. Der härteste Schnelltest kostet fünf Minuten: Jede Anzeige für ein Wohngebäude braucht fünf Pflichtangaben, sobald ein Energieausweis vorliegt (§ 87 Absatz 1 GModG).
Zwölf Kriterien, jedes an einer Norm festgemacht:
| Kriterium | Wann prüfbar | Womit prüfbar | Aufwand |
|---|---|---|---|
| Impressum vollständig | Vor dem ersten Kontakt | § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 DDG | 2 Minuten |
| Pflichtangaben in den Inseraten | Vor dem ersten Kontakt | § 87 Abs. 1 GModG, drei aktuelle Anzeigen | 5 Minuten |
| Exposé deckt den Objektdatensatz ab | Vor dem ersten Kontakt | § 10 Abs. 3 Nr. 1 MaBV | 10 Minuten |
| Bewertungsmethodik nachvollziehbar | Erstgespräch | § 6 Abs. 1 ImmoWertV als Maßstab, § 194 BauGB | 2 Fragen |
| Lokale Datenbasis benennbar | Erstgespräch, gegenprüfbar | § 193 Abs. 5, § 196 Abs. 3 BauGB | 1 Auskunftsersuchen |
| Wohnflächenberechnung mit Methode | Vor der Unterschrift | §§ 2, 4 WoFlV als Maßstab | Unterlage anfordern |
| Vermarktungskonzept mit Terminen | Erstgespräch | Reihenfolge, Zuständigkeiten, Zwischenstände | Unterlage anfordern |
| Identifizierung der Interessenten | Vor der Unterschrift | § 11 Abs. 2 GwG | 1 Frage |
| Interessenkonflikte offengelegt | Erstgespräch, auf Anfrage | § 3 Abs. 1 Nr. 2 DL-InfoV | 1 Frage |
| Erreichbarkeit und Reaktionszeit | Laufend | § 2 Abs. 1 Nr. 2 DL-InfoV, § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG | Testanruf und Test-E-Mail |
| Textform-Angaben rechtzeitig | Direkt nach Auftragsannahme | § 11 S. 1 Nr. 1 MaBV | Posteingang prüfen |
| Dokumentation und Aufbewahrung | Vor der Unterschrift | § 10 Abs. 1, § 14 Abs. 1 MaBV | 1 Frage |
Quellen: §§ 10, 11, 14 MaBV; §§ 2, 3 DL-InfoV; § 5 DDG; § 87 GModG; §§ 193, 194, 196 BauGB; § 6 ImmoWertV; §§ 2, 4 WoFlV; § 11 GwG. Stand: August 2026.
Welche Nachweise muss ein Makler unaufgefordert liefern, und wann genau?
Zwei Stichtage, beide in § 11 Satz 1 Nummer 1 MaBV, beide in Textform und deutscher Sprache. Unmittelbar nach Annahme des Auftrags schuldet der Makler das zu entrichtende Entgelt und die Vertragsdauer. Spätestens bei Aufnahme der Vertragsverhandlungen folgt der größere Block: Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen, Art und Höhe der Vermögenswerte, Unterrichtung über die Grenzen der §§ 3 und 4 MaBV, Sicherheit und Versicherung samt Bürge und Versicherer, dazu der Objektdatensatz nach § 10 Absatz 3 Nummer 1 MaBV. Wer das nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt, handelt ordnungswidrig (§ 18 Absatz 1 Nummer 7 MaBV). Auskunft über Qualifikation und Weiterbildung schuldet nach § 11 Satz 1 Nummer 3 MaBV nur der Wohnimmobilienverwalter; beim Makler bleibt Weiterbildung ein freiwilliges Signal (Immobilienmakler finden).
| Zeitpunkt | Was in Textform geschuldet ist | Rechtsgrundlage | Folge bei Verstoß |
|---|---|---|---|
| Unmittelbar nach Annahme des Auftrags | Das vom Auftraggeber zu entrichtende Entgelt und die Vertragsdauer | § 11 S. 1 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 10 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a und f MaBV | Ordnungswidrigkeit, § 18 Abs. 1 Nr. 7 MaBV |
| Spätestens bei Aufnahme der Vertragsverhandlungen | Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen; Art und Höhe der Vermögenswerte; Unterrichtung über die Grenzen der §§ 3 und 4 MaBV; Art, Höhe und Umfang von Sicherheit und Versicherung samt Bürge und Versicherer | § 11 S. 1 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 10 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b bis e MaBV | Ordnungswidrigkeit, § 18 Abs. 1 Nr. 7 MaBV |
| Spätestens bei Aufnahme der Vertragsverhandlungen | Lage, Größe und Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks; Art, Alter und Zustand des Gebäudes; Ausstattung; Wohn- und Nutzfläche; Zahl der Zimmer; Kaufpreisforderung einschließlich zu übernehmender Belastungen; Name und Anschrift des Veräußerers | § 11 S. 1 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 10 Abs. 3 Nr. 1 MaBV | Ordnungswidrigkeit, § 18 Abs. 1 Nr. 7 MaBV |
| Vor Vertragsschluss, stets | Anschrift der Niederlassung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse oder Faxnummer; Name und Anschrift der Erlaubnisbehörde; verwendete AGB; wesentliche Merkmale der Dienstleistung; falls vorhanden Berufshaftpflichtversicherer und räumlicher Geltungsbereich | § 2 Abs. 1 Nr. 2, 4, 7, 10, 11 DL-InfoV | Keine Bußgeldnorm in der DL-InfoV, aber Beleg für fehlende Sorgfalt |
| Vor Vertragsschluss, auf Anfrage | Multidisziplinäre Tätigkeiten, berufliche Gemeinschaften, Maßnahmen gegen Interessenkonflikte; Verhaltenskodizes; außergerichtliche Streitschlichtung | § 3 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 DL-InfoV, zusätzlich in allen ausführlichen Informationsunterlagen (§ 3 Abs. 2) | Keine Bußgeldnorm, aber harter Prüfhebel für Unabhängigkeit |
| Von der Auftragsannahme an, dann fünf Jahre | Aufzeichnungen unverzüglich und in deutscher Sprache, Unterlagen und Belege übersichtlich gesammelt, Aufbewahrung in den Geschäftsräumen | § 10 Abs. 1, § 14 Abs. 1 MaBV | Ordnungswidrigkeit, § 18 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 8 MaBV |
Quellen: §§ 10, 11, 14, 18 MaBV sowie §§ 2, 3 DL-InfoV (gesetze-im-internet.de). Stand: August 2026.
Woran erkenne ich an Inserat und Exposé, ob ein Makler sauber arbeitet?
Öffnen Sie drei aktuelle Inserate und zählen Sie die Pflichtangaben. Wird vor dem Verkauf eine Anzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, muss sie fünf Dinge enthalten: Art des Ausweises (Bedarfsausweis nach § 81 oder Verbrauchsausweis nach § 82), Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentliche Energieträger für die Heizung, bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse (§ 87 Absatz 1 GModG). Adressat ist ausdrücklich auch der Makler, wenn er die Veröffentlichung verantwortet. Der zweite Blick gilt dem Exposé: Deckt es den Datensatz des § 10 Absatz 3 Nummer 1 MaBV ab, also Lage, Art, Alter und Zustand, Ausstattung, Wohn- und Nutzfläche getrennt, Zimmerzahl und Kaufpreisforderung samt Belastungen? Fehlt etwas, fehlt dem Makler die Grundlage. Dritter Blick: Steht dabei, nach welcher Methode die Wohnfläche gerechnet wurde? Mehr dazu im Beitrag Exposé erstellen.
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Wie messe ich echte lokale Marktkenntnis statt Behauptungen?
Über vier Fragen, die ohne Ortskenntnis niemand beantwortet, denn die Datenquellen sind amtlich. Der Gutachterausschuss führt die Kaufpreissammlung und ermittelt Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke (§ 193 Absatz 5 BauGB). Fragen Sie: Wie hoch ist der Bodenrichtwert meiner Richtwertzone, auf welchen Stichtag bezogen? Welcher Sachwertfaktor gilt dort für Ein- und Zweifamilienhäuser? Welchen Liegenschaftszinssatz weist der Grundstücksmarktbericht für meine Objektart aus? Aus welchem Zeitraum stammen die Vergleichsfälle? Jede Antwort ist gegenprüfbar, weil jedermann von der Geschäftsstelle Auskunft verlangen kann (§ 196 Absatz 3 Satz 2 BauGB). Der Bundestrend hilft nicht: Der Häuserpreisindex lag im 1. Quartal 2026 zwar 1,4 Prozent über dem Vorjahresquartal, die Teilmärkte liefen aber auseinander. Grundlagen im Beitrag Bodenrichtwert, eine eigene Größenordnung liefert die kostenlose Ersteinschätzung.
Was muss ein konkretes Vermarktungskonzept enthalten?
Reihenfolge, Termine und Zuständigkeiten, sonst ist es kein Konzept. Vier Bausteine sind rechtlich unterlegt. Erstens die Unterlagen: Wer besorgt Grundbuchauszug, Flurkarte, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung und Nachweise über Belastungen? Zweitens der Energieausweis: Beim Verkauf eines bebauten Grundstücks oder von Wohnungseigentum ist einer auszustellen, wenn nicht bereits ein gültiger vorliegt (§ 80 Absatz 3 Satz 1 GModG); vorzulegen ist er spätestens bei der Besichtigung, zu übergeben unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrags (§ 80 Absatz 4 GModG, siehe Energieausweis beim Hausverkauf). Drittens die Interessentenprüfung: Makler sind Verpflichtete des Geldwäschegesetzes und identifizieren die Vertragsparteien, sobald ernsthaftes Interesse besteht und die Parteien hinreichend bestimmt sind (§ 11 Absatz 2 GwG). Viertens die Rückmeldung: Lassen Sie sich zusagen, wie Sie über Anfragen, Besichtigungen und Preisreaktionen berichtet bekommen.
Wie prüfe ich Erreichbarkeit, Interessenkonflikte und Referenzen?
Erreichbarkeit ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Informationspflicht. Vor Vertragsschluss sind die Anschrift der Niederlassung, ersatzweise eine ladungsfähige Anschrift, und Angaben für eine schnelle, unmittelbare Kontaktaufnahme bereitzustellen, insbesondere Telefonnummer und E-Mail-Adresse oder Faxnummer (§ 2 Absatz 1 Nummer 2 DL-InfoV); auf der Website gilt parallel § 5 Absatz 1 DDG. Der stärkste Hebel steht in § 3 Absatz 1 Nummer 2 DL-InfoV: Auf Anfrage sind Angaben zu multidisziplinären Tätigkeiten, beruflichen Gemeinschaften und, soweit erforderlich, zu Maßnahmen gegen Interessenkonflikte zu machen. Damit klären Sie, ob der Makler auch Finanzierungen, Versicherungen oder Sanierungsleistungen vermittelt. Bei Referenzen helfen Sternebewertungen nicht: Verlangen Sie zwei frühere Auftraggeber mit Kontaktfreigabe und die Zahl vergleichbarer Objekte, die in zwölf Monaten beurkundet wurden.
Welche Warnsignale haben eine harte Rechtsfolge?
Sechs Signale sind nicht Bauchgefühl, sondern Norm. Vorkasse steht an erster Stelle: Bevor der Makler Vermögenswerte des Auftraggebers erhält oder zu deren Verwendung ermächtigt wird, hat er in deren Höhe Sicherheit zu leisten oder eine geeignete Versicherung abzuschließen, und die Urkunden sind vorher auszuhändigen (§ 2 Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 3 MaBV). Ebenso hart trifft die verschwiegene Doppeltätigkeit: Maklerlohn und Aufwendungsersatz entfallen vollständig, wenn der Makler dem Inhalt des Vertrags zuwider auch für die Gegenseite tätig war (§ 654 BGB). Druck und überlange Bindung gehören zur Vertragsprüfung, dazu der Beitrag Maklervertrag. Geht es um bereits gezahlte Beträge oder eine Reservierungsvereinbarung, prüft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Maklerrecht den Einzelfall.
| Warnsignal | Was die Norm sagt | Rechtsfolge oder Gegenzug |
|---|---|---|
| Vorauszahlung für die Vermarktung, ohne dass Sicherheit gestellt wird | Vor Erhalt von Vermögenswerten ist in deren Höhe Sicherheit zu leisten oder eine geeignete Versicherung abzuschließen, die Urkunden sind vorher auszuhändigen (§ 2 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 S. 3 MaBV) | Ordnungswidrigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 MaBV); Bürgschaft nur durch Körperschaften des öffentlichen Rechts, inländische Kreditinstitute oder Bürgschaftsversicherer (§ 2 Abs. 2 MaBV) |
| Rechnung für Exposé, Fotos oder Inserate ohne ausdrückliche Vereinbarung | „Aufwendungen sind dem Makler nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist“ (§ 652 Abs. 2 S. 1 BGB) | Kein Anspruch; die Verbraucherzentrale weist zusätzlich darauf hin, dass Makler nachweisen können müssen, dass die Aufwendungen tatsächlich entstanden sind |
| Reservierungsgebühr aus einem Formularvertrag gegenüber Kaufinteressenten | Unangemessene Benachteiligung, wenn die Rückzahlung ausnahmslos ausgeschlossen ist und weder nennenswerte Vorteile noch eine geldwerte Gegenleistung bestehen (BGH, Urteil vom 20.4.2023, I ZR 113/22, Leitsatz b) | Rückzahlung; im entschiedenen Fall 4.200 Euro bei 420.000 Euro Kaufpreis, zuzüglich Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz |
| Inserat ohne die fünf Pflichtangaben, obwohl ein Energieausweis vorliegt | Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentliche Energieträger, bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse (§ 87 Abs. 1 GModG) | Ordnungswidrigkeit bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit, Geldbuße bis zu 10.000 Euro (§ 108 Abs. 1 Nr. 21, Abs. 2 Nr. 2 GModG) |
| Wohnflächenangabe ohne Berechnungsmethode | Wohn- und Nutzfläche gehören zum Pflichtdatensatz (§ 10 Abs. 3 Nr. 1 MaBV); Maßstab für die Anrechnung sind §§ 2 und 4 WoFlV | Berechnung anfordern: Terrassen in der Regel zu einem Viertel, Raumteile zwischen einem und zwei Metern sowie unbeheizbare Wintergärten zur Hälfte |
| Tätigkeit für die Gegenseite wird nicht offengelegt | „Der Anspruch auf den Maklerlohn und den Ersatz von Aufwendungen ist ausgeschlossen, wenn der Makler dem Inhalt des Vertrags zuwider auch für den anderen Teil tätig gewesen ist“ (§ 654 BGB) | Vollständiger Verlust des Lohn- und Aufwendungsersatzanspruchs |
Quellen: §§ 2, 10, 18 MaBV; §§ 652, 654 BGB; §§ 87, 108 GModG; §§ 2, 4 WoFlV; BGH, Urteil vom 20.4.2023, I ZR 113/22; Verbraucherzentrale. Stand: August 2026.
In welcher Reihenfolge prüfe ich alles vor der Unterschrift?
In drei Phasen, weil jedes Kriterium dann prüfbar ist, wenn es fällig wird. Phase 1 dauert rund 20 Minuten am Bildschirm und braucht keinen Kontakt: Impressum, Inserate und Bodenrichtwert prüfen, dazu eine eigene Größenordnung für die Immobilie holen. Phase 2 ist das Erstgespräch: Erlaubnisbehörde (§ 2 Absatz 1 Nummer 4 DL-InfoV), Interessenkonflikte (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 DL-InfoV), Bewertungsverfahren, Wohnflächenmethode, Vermarktungskonzept und Identifizierung nach § 11 Absatz 2 GwG. Phase 3 vor der Unterschrift: Kamen Entgelt und Vertragsdauer in Textform? Liegt der Objektdatensatz vor? Lassen sich zwei Angebote auf identischer Datenbasis vergleichen? Was die Vergütung kostet, klärt der Beitrag Maklerprovision, die Grundsatzentscheidung der Vergleich Makler oder Privatverkauf.
Rechenbeispiel: Wie eine geschönte Wohnfläche einen Quadratmeterpreis rettet
Ein Preis wird über die Bezugsgröße plausibel, nicht über die Zahl allein. Modellfall mit frei gewählten Objektdaten: Ein Einfamilienhaus im dünn besiedelten ländlichen Kreis wird mit 148 m² Wohnfläche und 444.000 Euro angeboten, rechnerisch 3.000,00 Euro je Quadratmeter.
Schritt 1, die Flächenpositionen gegen die Wohnflächenverordnung halten; alle Rechenschritte sind eigene Rechnung auf Basis der §§ 2 und 4 WoFlV. Terrasse 24 m², in der Regel nur zu einem Viertel angerechnet: minus 18 m². Unbeheizbarer Wintergarten 14 m², zur Hälfte: minus 7 m². Dachgeschossanteil 18 m² mit lichter Höhe zwischen 1,00 m und 2,00 m, ebenfalls zur Hälfte: minus 9 m². Kellerhobbyraum 12 m², Zubehörraum, gar nicht: minus 12 m². Korrigierte Wohnfläche: 148 minus 46 gleich 102 m².
Schritt 2, neu rechnen: 444.000 Euro geteilt durch 102 m² sind 4.352,94 Euro je Quadratmeter, rund 45 Prozent mehr als die genannten 3.000,00 Euro. Nicht der Preis hat sich verändert, sondern die Bezugsgröße.
Schritt 3, gegen den Markt halten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser in dünn besiedelten ländlichen Kreisen weist das Statistische Bundesamt für das 1. Quartal 2026 ein Minus von 0,8 Prozent zum Vorjahresquartal aus. Aus einem rückläufigen Segment lässt sich ein solcher Aufschlag nicht begründen: Der Verkehrswert ist der ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse erzielbare Preis (§ 194 BauGB), kein Wunschpreis.
Die WoFlV gilt unmittelbar nur bei Berechnungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz (§ 1 Absatz 1 WoFlV); beim freien Verkauf sind abweichende Methoden zulässig, deshalb lassen Sie sich nennen, nach welcher Methode gerechnet wurde. Für ein Gerichts- oder Behördenverfahren führt der Weg zu einer öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten sachverständigen Person, fürs Erstgespräch genügt die unverbindliche Ersteinschätzung.
Häufige Fragen
Darf ein Makler Geld verlangen, bevor die Immobilie verkauft ist?
Nur unter zwei engen Bedingungen. Aufwendungen sind nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist, dann allerdings auch ohne Verkaufserfolg (§ 652 Absatz 2 BGB). Und bevor der Makler Vermögenswerte erhält, muss er Sicherheit leisten oder eine geeignete Versicherung abschließen (§ 2 Absatz 1 Satz 1 MaBV); sonst ist es eine Ordnungswidrigkeit (§ 18 Absatz 1 Nummer 1 MaBV).
Muss ein Makler mir erklären, wie er auf den Preis kommt?
Eine ausdrückliche gesetzliche Begründungspflicht gibt es nicht. Mitzuteilen ist in Textform die Höhe der Kaufpreisforderung einschließlich zu übernehmender Belastungen, spätestens bei Aufnahme der Vertragsverhandlungen (§ 11 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, § 10 Absatz 3 Nummer 1 MaBV). Der Maßstab liegt daneben: Für die Verkehrswertermittlung verlangt § 6 Absatz 1 ImmoWertV eine begründete Verfahrenswahl. Machen Sie die Herleitung zur Bedingung.
Wie lange muss ein Makler die Unterlagen zu meinem Auftrag aufbewahren?
Fünf Jahre in den Geschäftsräumen, gerechnet ab Schluss des Kalenderjahres, in dem der letzte aufzeichnungspflichtige Vorgang angefallen ist (§ 14 Absatz 1 MaBV). Dazu gehört der Nachweis, dass Ihnen die Angaben nach § 11 MaBV rechtzeitig und vollständig mitgeteilt wurden (§ 10 Absatz 5 Nummer 9 MaBV).
Kann ich als Verbraucher eine Preisliste des Maklers verlangen?
Nicht aus der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung: Deren Preisangabenpflicht gilt nach § 4 Absatz 2 DL-InfoV nicht gegenüber Verbrauchern. Ihr Anspruch auf die Entgeltangabe folgt aus § 11 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a MaBV, unmittelbar nach Annahme des Auftrags.
Woher bekomme ich selbst die Daten, mit denen ich einen Makler prüfen kann?
Von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bodenrichtwerte sind mindestens alle zwei Kalenderjahre zu ermitteln und zu veröffentlichen, jedermann kann Auskunft verlangen (§ 196 BauGB). Dieselbe Stelle veröffentlicht Liegenschaftszinssätze, Sachwert- und Vergleichsfaktoren (§ 193 Absatz 5 BauGB).
Fazit
Die Leistungsebene ist prüfbar, lange bevor ein Vertrag auf dem Tisch liegt: fünf Pflichtangaben in jedem Inserat, zwei Stichtage für die Textform, ein vollständiger Objektdatensatz, lokale Daten und eine offengelegte Wohnflächenmethode. Wer Geld vor dem Erfolg verlangt, ohne Sicherheit zu stellen, oder seine Tätigkeit für die Gegenseite verschweigt, riskiert seinen Anspruch ganz. Legen Sie die zwölf Kriterien und die sechs Warnsignale neben jedes Angebot. Den Vergleichsmaßstab liefert die kostenlose Ersteinschätzung, eine Orientierung ohne Gutachtenqualität; alles Weitere bündelt der Ratgeber zum Makler.
Quellen
- § 2 MaBV Sicherheitsleistung, Versicherung, § 10 MaBV Buchführungspflicht und § 11 MaBV Informationspflicht und Werbung, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 14 MaBV Aufbewahrung und § 18 MaBV Ordnungswidrigkeiten, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 87 GModG Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige, § 80 GModG Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen und § 108 GModG Bußgeldvorschriften, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 193 BauGB Aufgaben des Gutachterausschusses, § 194 BauGB Verkehrswert und § 196 BauGB Bodenrichtwerte, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 6 ImmoWertV Wertermittlungsverfahren; Ermittlung des Verkehrswerts, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 1 WoFlV Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche, § 2 WoFlV Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen und § 4 WoFlV Anrechnung der Grundflächen, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 2 DL-InfoV Stets zur Verfügung zu stellende Informationen, § 3 DL-InfoV Auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen und § 4 DL-InfoV Erforderliche Preisangaben, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 5 DDG Allgemeine Informationspflichten, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 652 BGB Entstehung des Lohnanspruchs und § 654 BGB Verwirkung des Lohnanspruchs, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- § 11 GwG Identifizierung; Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, gesetze-im-internet.de, abgerufen im August 2026
- BGH, Urteil vom 20.4.2023, I ZR 113/22 (Reservierungsgebühr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen), bundesgerichtshof.de, abgerufen im August 2026
- Häuserpreisindex 1. Quartal 2026, Pressemitteilung Nr. 219 vom 25. Juni 2026, Statistisches Bundesamt, abgerufen im August 2026
- Maklergebühren bei Immobilien: Welche sind erlaubt, welche nicht?, Verbraucherzentrale, abgerufen im August 2026
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